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Daueraufenthalt EU mit Blaue Karte (Gelesen: 981 mal)
kendyshop
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i4a rocks!


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24.10.2016 um 12:19:29
 
Hallo,

ich wohne in Deutschland seit 2008. Im April 2009 habe die AT bzgl. § 16 wegen Studium bekommen und seit Juli (2015) besitze ich eine Blaue Karte EU. Ich wollte erstmal nach 21 Monaten den Antrag auf NE stellen. Da der Daueraufenthalt mehr Vorteile bringt, möchte lieder den Antrag dafür stellen.
Ich weiß, dass die Regelung anders ist, wenn man hier studiert hat. Die Studienzeit wird zur Hälfte angerechnet. 
- Wie ist eigentlich, wenn man eine Blaue Karte besitzt?
- Wann kann ich frühestens den Antrag stellen?

In meiner Studienzeit habe ich viel als Werkstudent gearbeitet, ich glaube seit 2010 machmal auch mit kleinen Pause. Aber wenn ich das mit der Zeit nach dem Studium zusammen addiere, sollte ich schon über 60 Monaten Rentenversicherung gezahlt habe.

- Zählt eigentlich, was ich in der Studienzeit als Rentenversicherung gezahlt habe?

Ausserdem wohne ich in Berlin.
Beste Grüße
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.10.2016 um 12:43:56
 
kendyshop schrieb am 24.10.2016 um 12:19:29:
- Wie ist eigentlich, wenn man eine Blaue Karte besitzt?
- Wann kann ich frühestens den Antrag stellen?

Auch mit einer Blauen Karte ändert sich erstmal nichts: Du brauchst einen Aufenthalt von insgesamt fünf Jahren, wobei Studienzeiten nur zur Hälfe angerechnet werden. In deinem Fall kann es sein, dass diese Voraussetzung schon erfüllt ist bzw. demnächst erfüllt sein wird. Du kannst dich mit dieser Frage ja an die ABH wenden, die kann es dir genau sagen.

kendyshop schrieb am 24.10.2016 um 12:19:29:
- Zählt eigentlich, was ich in der Studienzeit als Rentenversicherung gezahlt habe?

Ja.
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kendyshop
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Antwort #2 - 24.10.2016 um 13:52:26
 
Zitat:
Auch mit einer Blauen Karte ändert sich erstmal nichts: Du brauchst einen Aufenthalt von insgesamt fünf Jahren, wobei Studienzeiten nur zur Hälfe angerechnet werden. In deinem Fall kann es sein, dass diese Voraussetzung schon erfüllt ist bzw. demnächst erfüllt sein wird. Du kannst dich mit dieser Frage ja an die ABH wenden, die kann es dir genau sagen. 



Eine weitere Frage? Zählt auch die Zeit vor meinem Studium? Wie gesagt, bin Sept. 2008 eingereist mit Visum. Habe in Okt. 2008 einen AT bzgl. Deutsche Kurs (ist auch § 16 Abs. 5) bekommen? und habe erst im April 2009 die AT bgzl. §16 bekommen. Kann ich die Zeit zwischen Okt 2008 und April 2009 dazu addieren?
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.10.2016 um 15:34:16
 
kendyshop schrieb am 24.10.2016 um 13:52:26:
Habe in Okt. 2008 einen AT bzgl. Deutsche Kurs (ist auch § 16 Abs. 5) bekommen? und habe erst im April 2009 die AT bgzl. §16 bekommen. Kann ich die Zeit zwischen Okt 2008 und April 2009 dazu addieren?

Ja, ebenso die Hälfte.
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