Hallo zusammen,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Meine Freundin ist iranische Staatsbürgerin und 2011 für einen englischsprachigen Master nach Deutschland gezogen (AE nach § 16 Abs. 1).
Sie hat diesen Master-Studiengang 2015 erfolgreich beendet und besitzt seitdem eine
AE für 18 Monate nach § 16 Abs. 4.
(Davon hat sie sich in den ersten 6 Monaten auf die Gründung eines Unternehmens konzentriert, was aber im Endeffekt an Meinungsverschiedenheiten der Beteiligten gescheitert ist.)Auf ihre Bewerbungen für einen Arbeitsplatz hat sie seitdem nur Absagen erhalten.
Hauptgrund hierfür sind unserer Meinung nach ihre fehlenden Deutschkenntnisse (z.Zt. A2, im Studium wurde aufgrund der verschiedenen Nationalitäten nur Englisch gesprochen). Ebenso gibt es für ihr Studium nicht so viele freie Arbeitsstellen wie in anderen Bereichen.
Da ihre
AE nach § 16 Abs. 4 in einem Monat endet, wollte ich wissen ob es möglich wäre, dass Sie
1. eine
AE nach § 16 Abs. 5 erhält, Sprachkurse besucht und sich währenddessen auch weiterhin bewirbt.
oder
2. eine
AE nach § 16 Abs. 1a, sie würde sich in dem Fall auf einen zweiten, gefragteren Master und/oder auf Ph.D. Positionen bewerben.
Andere Ideen sind natürlich auch herzlich willkommen!
Eine Heirat wäre im Moment noch eine Notlösung (in dem Fall wohl in Dänemark, da für Deutschland die Zeit wahrscheinlich nicht mehr ausreicht)
Vielen Dank vorab für jegliche Hilfe.