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FZF (Gelesen: 5.365 mal)
Themen Beschreibung: Finanzielle Unterstützung bei FZF
Tolu
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 14.11.2016 um 13:00:28
 
C_Devil schrieb am 24.10.2016 um 12:29:10:
Tu dir bitte selbst den Gefallen und erkundige dich direkt bei deinem Jobcenter, ob es für dich/euch Leistungen nach dem SGB II geben wird oder nicht.

Bevor du jetzt mit allem rechnest, was dir bislang geschrieben wurde, gehe hin und lass dich vernünftig beraten.
Nicht dass du dich später wunderst, wenn deine Rechnung nicht aufgeht.

Gruß
C_Devil



Dankeschön, das werde ich natürlich machen. Es war sehr viel los im Moment, deswegen habe ich gerade erst deinem Beitrag gelesen.

Mein Mann hat letztens seine Befragung gehabt und ich warte jetzt auf die Post der Ausländerbehörde.

LG Louisa
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ollip53
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Antwort #16 - 15.11.2016 um 09:05:10
 
Bearbeitungszeit in Yaounde
Wir haben 2014 für die FZF mit meiner Frau und zwei minderjährigen Kinder 4 Monate gebraucht. Ausschlaggebend ist aber auch die ABH hier in D wie schnell die arbeiten. Bei uns war da z.B. noch eine Nachfrage einer Deutschen Übersetzung. Dadurch haben wir gut einen Monat verloren. Es lohnt sich öfters mal bei der ABH anzurufen und nachzufragen.
Zur Zeit machen wir die FZF mit den letzten beiden Kindern meiner Frau in Yaounde, da gibt es leider einige Unregelmäßigkeiten. Wir hängen da schon gut 6 Monate in der Endlosschleife und bekommen unterschiedliche Infos von der Botschaft. Z.B Schulbescheinigungen und Lebensläufe musten wir 3 mal abgeben im Abstand von immer 2 Monaten, entweden waren sie weg oder die arbeiten einfach schlampig zur Zeit. Seit zwei Monaten bekommen wir keine Antwort mehr sodas wir nun einen Anwalt eingeschaltet haben. Nun bearbeiten sie wieder.
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« Zuletzt geändert: 15.11.2016 um 09:18:32 von ollip53 »  
 
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Antwort #17 - 15.11.2016 um 11:49:03
 
C_Devil schrieb am 24.10.2016 um 12:29:10:
Gem. § 7 SGB II sind Studenten von den Leistungen nach dem SGB II ganz ausgeschlossen (keine Regelleistung, keine Kosten der Unterkunft - nix)


Bitte die Änderungen der Rechtslage seit 1.8.2016 beachten.
http://www.buzer.de/gesetz/2602/al0-55966.htm

Er soll erst mal den A2- Kurs gut bestehen, dann den B1-Kurs gut bestehen.
DANN könnt ihr euch Gedanken machen,wer evtl. den B2-Kurs bezahlt, falls man den für nötig hält.

Eine Wohnung am gemeinsam geplanten Wohnort (dein Studienort oder in der Nähe) sollte vorhanden sein bzw. der Mietvertrag dazu.
Diese Wohnung sollte JC-angemessene Kosten haben, sonst zahlt ihr monatlich drauf. Wieviel in diesem Ort als *angemessen* gilt, sagt dir das zuständige JC oder das Internet.
Suchbegriff: KDU-Richtlinien von Stadt XY
Wenn du nicht BAFÖG-berechtigt bist, zahlen deine Eltern für DICH Unterhalt, nicht wahr?
Ob sie auch die Mietkosten einer neuen Wohnung anteilig/hälftig bezahlen, müsstest du mit deinen Eltern klären.
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Tolu
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Antwort #18 - 05.01.2017 um 18:44:23
 
Vielen Dank nochmal für Eure Antworten. Hab schon länger nicht mehr reingeschaut. Wir warten leider immer noch auf Antwort. Ich rufe morgen bei der ABH an, denn bisher sagten mir alle ich solle auf Antwort von denen warten, aber jetzt sind wirklich schon einige Monate vergangen..der Anwalt der Botschaft hat auch schon seine Arbeit getan, also müsste es eigentlich bald weitergehen Smiley

Habe mittlerweile einen neuen Job, der finanziell sehr viel mehr verspricht als der alte und denke, dass wir alles schon gut meistern werden.
@ollip53 Ich hoffe, dass ihr mittlerweile mit allen FZF durch seit. Ich habe auch das Gefühl, dass die Botschaft dort in letzer Zeit etwas chaotisch arbeitet. Sie haben meinen Mann auch total seltsame bis unverschämte Fragen gestellt, die absolut nicht zu beantworten sind. Aber egal, was soll man machen...
@KaGe Vielen Dank für deinen Beitrag. Ja, meine Eltern zahlen Unterhalt für mich. Auch sehr viel, aber die Wohnungen an meinem studienort sind unfassbar teuer und ich hoffe sehr, dass es reicht.
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