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Wie bewältige ich diese Situation am besten? (Gelesen: 1.281 mal)
Themen Beschreibung: ...die ausländische Freundin ist schwanger....
floodland
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie bewältige ich diese Situation am besten?
05.01.2017 um 18:13:07
 
Hallo zusammen, ich hoffe ich bin mit meinem Beitrag im richtigen Unterforum und finde hier Hilfe für meine Situation.

Meine Freundin ist Filippina und wir sind seit über zwei Jahren ein Paar. Neben regelmässigen Besuchen von mir ist sie derzeit noch bei mir in Deutschland.
Anfang des Jahres hat sie ein 60 Tage Visum genehmigt bekommen und im Oktober hat man ihrem Antrag auf 90 Tage entsprochen.

Heirat und ein gemeinsames Zusammenleben in Deutschland ist eigentlich für Sommer / Herbst geplant, deshalb hat sie vor 4 Monaten auch schon mal das A1 Zertifikat erworben, wir wollten das alles ohne Zeitdruck angehen.

Nun hat ein positiver Schwangerschaftstest in der letzten Woche einen Strich durch diese Planung gemacht.

Natürlich wollen wir das Kind zusammen haben und weiterhin heiraten………aber was ist nun die vernünftigste Vorgehensweise?

Ich habe nun so viele Fragen.
Ich gehe davon aus dass ich als erstes die Vaterschaft des ungeborenen Kindes anerkennen muss?

Dann soll das Kind nach Möglichkeit hier in Deutschland geboren werden, Grund ist die wohl vorteilhaftere medizinische Versorgung und das Kind ist damit automatisch deutscher Staatsbürger.

Soweit mir bekannt ist besteht hier die Möglichkeit die Zukünftige im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen.

Müssen wir dafür schon verheiratet sein oder reicht da das gemeinsame ungeborene Kind?
Dann ist da noch die Frage der Krankenversicherung, besonders weil eine Geburt ja nicht ganz billig ist.

Ich bin selbstständig und dadurch in der privaten Krankenversicherung…………also rutscht die Ehefrau dann nicht einfach so in eine Familienversicherung wie bei einem gesetzlich Versicherten sondern müsste für horrende Beiträge ebenfalls privat versichert werden.

Eine Incomingversicherung kommt hier auch nicht unbedingt in Frage da diese Schwangerschaftsuntersuchungen und Geburt nicht abdeckt.
Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch die zukünftige Frau als geringfügig Beschäftigte anzustellen so dass sie eine eigene Krankenversicherung hat?

Dafür bräuchte sie wiederrum eine Arbeitserlaubnis, oder?
Wer kann mir bei meinen Fragen helfen und mir Tips oder Anregungen geben wie und in welcher Reihenfolge wir die ganze Problematik am vernünftigsten bewältigen?

Vielen Dank vorab für eure geschätzten Antworten………… 
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 05.01.2017 um 19:12:19
 
floodland schrieb am 05.01.2017 um 18:13:07:
Natürlich wollen wir das Kind zusammen haben und weiterhin heiraten………aber was ist nun die vernünftigste Vorgehensweise?


Es gibt beide Möglichkeiten! Allerdings sollte man erstmal eine Weile warten, ein Schwangerschaftstest ist noch keine sichere Schwangerschaft! Vor der 12. Woche ist das erstmal nichts (kann ich aus eigener Erfahrung sagen)!

floodland schrieb am 05.01.2017 um 18:13:07:
Soweit mir bekannt ist besteht hier die Möglichkeit die Zukünftige im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen.
Müssen wir dafür schon verheiratet sein oder reicht da das gemeinsame ungeborene Kind?

Es gibt wie schon gesagt beide Möglichkeiten...Da deine Frau schon A1 hat wäre Hochzeit vermutlich einfacher! Deine Freundin sollte so schnell wie möglich auf die DBM (Manila) und dort ein Visum (Ehe oder FZF Kind) stellen, denn die UP dauert ca. 6 Monate! Dann kann Sie entweder ca. im 7 Monate wieder einreisen oder wenn das Ehevisa fertig ist. problem im Moment sind Visatermine (also sofort ab Mitternacht unserer Zeit versuchen einen Termin zu bekommen) und möglichst schnell eine UP einleiten lassen!

floodland schrieb am 05.01.2017 um 18:13:07:
Ich bin selbstständig und dadurch in der privaten Krankenversicherung…………also rutscht die Ehefrau dann nicht einfach so in eine Familienversicherung wie bei einem gesetzlich Versicherten sondern müsste für horrende Beiträge ebenfalls privat versichert werden.

Richtig! So ist es! Auch hier ist Hochzeit besser, ansonsten wirst du auch keine private KV mehr finden und darfst alles selbst bezahlen! Um eine PKV wirst du nicht herum kommen (haben wir auch)

floodland schrieb am 05.01.2017 um 18:13:07:
Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch die zukünftige Frau als geringfügig Beschäftigte anzustellen so dass sie eine eigene Krankenversicherung hat?


Wird nicht funktionieren, da Sie so schnell kein Visum bekommt und dann gibt es Mutterschutz! Also darauf würde ich mich nicht verlassen!

floodland schrieb am 05.01.2017 um 18:13:07:
Dafür bräuchte sie wiederrum eine Arbeitserlaubnis, oder?

Und die gibt es i.d.R  erst wenn das Kind auf der Welt ist oder ihr verheiratet seid!

.floodland schrieb am 05.01.2017 um 18:13:07:
Wer kann mir bei meinen Fragen helfen und mir Tips oder Anregungen geben wie und in welcher Reihenfolge wir die ganze Problematik am vernünftigsten bewältigen?

1. Termin auf der DBM Manila machen
2. zum Standesamt deiner Gemeinde und alles für Hochzeit vorbereiten, UP einleiten lassen
3. Rechtzeitig vor der Geburt einreisen und Heiraten oder nicht


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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.01.2017 um 19:27:01
 
Das Kind wird Deutsch weil du Deutsche Staatsangehörigkeit hast und die Vaterschaft anerkennen wist. Egal wo es geboren wird.

Du kannst die Vaterschaft vorgeburtlich anerkennen z.b. auf dem Jugendamt.

Deine Verlobte kann bei rechtzeitigem Visaantrag auch in Deutschland gebären, das Deutsche Kind hat ein Recht auf Geburt in Deutschland.

Da offenbar noch einiges an Zeit vorhanden ist?  könnte man alternativ ein Visum zur Eheschließung beantragen falls Ihr in Deutschland heiraten wollt.

Oder wenn Ihr wo anders heiratet z.b. in Dänemark oder auf den Philipinen ein Visum zur FZF.

Das mit der KV hat ja jeder Privat Versicherte mit seiner Familie das Problem, ist jetzt eher weniger Ausländer-spezifisch. Natürlich könnte Sie erst bei dir Arbeiten wenn Sie eine Arbeitserlaubnis hat aber nicht als Schwangere in den Schutzzeiten.

Dass du gedenkst so die Geburtskosten auf die gesetzlich Versicherten abzuwälzen finde ist unsozial, aber nungut. Die GKV wird da schon genau prüfen wenn eine Anstellung im Betrieb des Ehemannes erfolgt.

Also ich würde:
1) Überlegen wo und wann geheiratet werden soll.
2) Heiraten, möglichst schnell.
3) Visum zur FZF Ehegatte beantragen, da Sie A1 schon hat ist die erste Hürde geschafft.
4) Wenn Zeitlich nicht passt und die Realität (Fortgeschrittene Schwangerschaft) euch einholt halt Visum zum ungeborenen Deutschen Kind beantragen.
5) Das mit der KV siehe oben. Ich enthalte micht da zu dem Thema.
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.01.2017 um 05:15:27
 
okatomy schrieb am 05.01.2017 um 19:27:01:
3) Visum zur FZF Ehegatte beantragen, da Sie A1 schon hat ist die erste Hürde geschafft.
4) Wenn Zeitlich nicht passt und die Realität (Fortgeschrittene Schwangerschaft) euch einholt halt Visum zum ungeborenen Deutschen Kind beantragen.


Damit würde man die AV ggf. nur verwirren. Eine Visum zur Eheschlißung in 6 bis 7 Monaten in Deutschland ist knapp. Es löst höchtwahrscheinlich eine Urkundenüberprüfung aus, die Monate dauer kann und irgendwann ist die Kindesmutter dann nicht mehr Reisetauglich.

1) Ich würde von vorneherein ein Visum zum Kindesnachzug beantragen, gleichzeitig parallel über das Standesamt eine Eheschließung vorbereiten. Reist die Ehefrau dann ein paar Wochen vorher zur Geburt ein, kann man Heiraten.

2) Wenn man schon das Visum zur Eheschließung beantragt dann gleichzeitig Hilfsweise das Visum zum Kindesnachzug und man bringt Unterlagen für beide Visa bei.

3) Will man eher schnell Heiraten wäre das IMHO mal ein Fall für wo man durchaus eine Eheschließung im Ausland z.B Hongkong in Betracht ziehen könnte. Aber um eine Visum aus den Phillipinen kommet sie nicht herum.
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TonyVilla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 06.01.2017 um 06:38:07
 
floodland schrieb am 05.01.2017 um 18:13:07:
Dann soll das Kind nach Möglichkeit hier in Deutschland geboren werden, Grund ist die wohl vorteilhaftere medizinische Versorgung und das Kind ist damit automatisch deutscher Staatsbürger.


Das Kind würde sowieso deutscher Staatsbürger, wenn du der Vater bist.

Die Argumentation mit der "medizinischen Versorgung" hört man ja immer wieder. Allerdings gibt es auch auf den Philippinen sehr gute Kliniken/Krankenhäuser. Und wenn es eines gibt, was die Filipinos drauf haben, dann ist das Kinder auf die Welt zu bringen. Immerhin gibt es über 100 Mio., die sich auf die 7107 Inseln verteilen.

Wie die Vorschreiber schon angesagt haben; zügig ans Visum machen. Eventuell auch in Betracht ziehen, auf den Philippinen zu heiraten. Ich habe nie verstanden, warum das für die allermeisten keine Option ist.
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deerhunter
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Antwort #5 - 06.01.2017 um 08:00:30
 
TonyVilla schrieb am 06.01.2017 um 06:38:07:
Eventuell auch in Betracht ziehen, auf den Philippinen zu heiraten. Ich habe nie verstanden, warum das für die allermeisten keine Option ist. 


Weil es genau so lange dauert, wie in D zu heiraten. Denn für das EFZ wird ebenfalls eine UP gemacht. Dazu hat man da noch das ganze bürokratische Monster der Philippinen!
Ansonsten stimme ich dir zu
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