Korrektor schrieb am 06.10.2016 um 01:17:56:Eine Frau hat die Steuerklasse III. Sie ist der Hauptverdiener und sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ihr Ehemann hat die Steuerklasse V.
&
Zitat:Deswegen ist es ja keine "III / V" Kombination
Doch, ist es trotzdem.
Der Punkt ist der, dass die günstigste Steuerklasse 3 nur auf Antrag, und nur in der Kombination 3 / 5, vergeben wird und dann aber mittels Steuererklärung auch das Einkommen darzulegen ist.
Der reine Gesetzestext hilft oft nicht weiter, denn Recht ist ein ständig durch Rechtsprechung sich verändernder Bereich.
Zitat:Wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht der Ehemann keinen Arbeitslohn im Sinne des EStG, da es ja nicht über die Steuerklasse V läuft, sondern pauschal besteuert wird, und daher außer Ansatz bleibt.
Völlig korrekt, es bleibt steuerlich ohne Belang und muss nicht angegeben werden.
Ändert aber nichts daran, steuerpflichtig zu sein, für den ersten sozialversicherungspflichtigen Euro in der Steuerklasse V berechnet zu werden oder an der Pflicht, eine Steuererklärung abgeben zu müssen.
Zitat:Deswegen ist es ja keine "III / V" Kombination.
Doch.
Zitat:Wie kann es dann überhaupt zu einer Pflichtveranlagung kommen?
Durch die Wahl der Steuerklassenkombination 3 / 5.
Und die muss gewählt worden sein, da sie ausschließlich auf Antrag erteilt wird.
Zitat:In die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,
a)die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben ...
Möglicherweise machst Du einen Denkfehler,
Steuerpflicht bedeutet
nicht, dass man tatsächlich Einkommenssteuer zahlt.
Ist kein oder geringes Einkommen vorhanden, so dass man innerhalb der steuerlichen Freibeträge bleibt, zahlt man zwar keine Einkommenssteuer, ist aber trotzdem einkommenssteuerpflichtig (im Sinne von: Er müsste, wenn er denn könnte...).
Da ich aber kein Steuerfachmann bin, sondern auch nur Autodidakt, verweise ich mal auf dieses Forum:
https://www.buhl.de/wiso-software/forum/Die Nutzer dort sind kompetenter und vermutlich eher in der Lage, Zusammenhänge und Basics zu vermitteln.
Ansonsten, und das meine ich nicht sarkastisch, bleibt der Weg zum Lohnsteuerhilfeverein, wenn das Eigenstudium nicht zur Erkenntnis führt.
Gruß