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Wohngeld mit Sperrkonto (Gelesen: 1.332 mal)
Alex1989
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wohngeld mit Sperrkonto
05.10.2016 um 12:00:16
 
Guten Tag,

eine Freundin von mir kommt aus Indien und ist hier in Deutschland mit einem Studentenvisum. Um das Visum zu bekommen muss sie ein Sperrkonto vorweisen.
Sie hat gehört, dass man als nicht EU Bürger auch Wohngeld beantragen kann.
Nun wollte sie sich mal erkundigen, ob Sie trotz des Sperrkontos etc. Wohngeld beantragen kann, und wenn ja, was genau beachtet werden muss.

Vielen Dank schon einmal.

Grüße
Alex
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.814

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.10.2016 um 14:00:30
 
Deine Freundin kann das Wohngeld beantragen, da sie zum Kreis der Berechtigten zählt. Das steht außer Frage. Jedoch wird sie, weil Wohngeld zu den schädlichen Leistungen zählt keinen gesicherten Lebensunterhalt haben. D.h. ihre Aufenthaltserlaubnis kann verkürzt, widerrufen oder in der Zukunft nicht verlängert werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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