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Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik) (Gelesen: 9.428 mal)
taiming
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i4a rocks!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #30 - 29.10.2016 um 15:38:03
 
AcidRain, ich bin in einer ähnlichen Phase wie du gerade (aber ein anderes Land).

Ich kann genau nachvollziehen wie es dir geht, es macht einen psychisch wahnsinnig. Tag und Nacht denkt man darüber nach und kann sich auf keinerlei Aussagen mehr verlassen. Es ist unerträglich, auf welch hohem Roß die Damen und Herren in den Botschaften sitzen. Ich habe mich anwaltlich beraten lassen, bevor nicht 3 Monate vergangen sind kann niemand wegen Untätigkeit belangt werden. Man kann hier einfach nichts machen.

Ich weiß jetzt kommen hier wieder genug Leute hervor und sagen, dass alle Mitarbeiter korrekt gehandelt haben und ich mich hier nicht zu irgendwelchen Anmaßungen hinreißen lassen sollte. Meiner Meinung nach ist das alles auf einer höheren Ebene rechtswidrig, es klagt nur niemand, weil es im Endeffekt doch schneller geht, sich da so durchzukämpfen und viele Emails zu schicken.

Bestes Beispiel ist folgendes: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs...

Hier wurde geklagt, die Gebühren für die Überprüfung iHv 368€ nicht selbst bezahlen zu müssen. Davor erstattete die zuständige Behörde die Kosten von 368€ wieder, somit konnte das Gericht über die Frage nicht entscheiden. Es wird also verhindert, dass Gerichtsurteile diesem Schabernack mal ein Ende bereiten. Warum sonst bietet das Auswärtige Amt in Gerichtsverfahren Vergleiche an?

Halte durch!
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.773

Im Norden, Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 29.10.2016 um 16:51:13
 
So ein Quatsch.

Das verlinkte Urteil hat in der Sache nichts mit den Auslagen für eine Urkundenprüfung, dem Visumverfahren oder dem AA zu tun, sondern mit dem Gebührenbescheid eines Standesamts.
Im verlinkten Urteil wurde die Klage abgewiesen, die beklagte Behörde hat rechtmäßig erhöhte Gebühren (80 EUR) veranschlagt.
Die 368 EUR sind keine "Gebühren für die Überprüfung", sondern eine Art Kaution, die entsprechend rückerstattet wurde, nachdem keine Notwendigkeit für diese mehr bestand.

Wo also ist hier "alles auf einer höheren Ebene rechtswidrig", außer möglicherweise in einer eigenen Scheinrealität, in der man sich verfolgt und willkürlich behandelt fühlt?
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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taiming
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #32 - 29.10.2016 um 17:59:03
 
"Im Laufe des Verfahrens hat der Beklagte dem Kläger das einbehaltene Verwahrgeld in Höhe von 368,00 Euro erstattet und den Gebührenbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides insoweit aufgehoben. Die Beteiligten haben daraufhin bereits mit am 19. Mai 2015 und 15. Juni 2015 eingegangenen Schriftsätzen den Rechtsstreit insoweit in der Hauptsache für erledigt erklärt."

368€ entsprechen genau den Kosten für 2 vietnamesische Urkunden. Nun gibt es zwei Optionen
a) die Urkundenüberprüfung wurde durchgeführt und die 368€ durch die Behörde getragen und dem Kläger erstattet
b) die Urkundenüberprüfung wurde nicht durchgeführt und die Kosten von 368€ wurden dem Kläger rückerstattet.

Im Falle von b) hieße es dann, dass auf die UP verzichtet wurde (durch das KG Berlin). Diese ist z.B. in Baden-Württemberg pauschal immer verpflichtend (Vgl. OLG Stuttgart)

Das ist dann nach meinem Rechtsverständnis nicht in Ordnung, Artikel 6 GG, das die Eheschließungsfreiheit beinhaltet, hinge dann ja vom Wohnort je nach Bundesland ab.

Falls es doch Fall a) war, umso schlimmer.
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AcidRain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 21.12.2016 um 12:25:23
 
Soooooo
Ich bin seit zwei Wochen bei meiner Frau,

Und es gibt mach wie vor nichts Neues.
Weder Überprüfung, noch ein Visum.
Es wird nichts gemacht...

Ist das normal?
Was können wir von hier aus machen?

Antrag des Visums ist jetzt über 4 Monate her...
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