"Im Laufe des Verfahrens hat der Beklagte dem Kläger das einbehaltene Verwahrgeld in Höhe von 368,00 Euro erstattet und den Gebührenbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides insoweit aufgehoben. Die Beteiligten haben daraufhin bereits mit am 19. Mai 2015 und 15. Juni 2015 eingegangenen Schriftsätzen den Rechtsstreit insoweit in der
Hauptsache für erledigt erklärt."
368€ entsprechen genau den Kosten für 2 vietnamesische Urkunden. Nun gibt es zwei Optionen
a) die Urkundenüberprüfung wurde durchgeführt und die 368€ durch die Behörde getragen und dem Kläger erstattet
b) die Urkundenüberprüfung wurde nicht durchgeführt und die Kosten von 368€ wurden dem Kläger rückerstattet.
Im Falle von b) hieße es dann, dass auf die UP verzichtet wurde (durch das KG Berlin). Diese ist z.B. in Baden-Württemberg pauschal immer verpflichtend (Vgl. OLG Stuttgart)
Das ist dann nach meinem Rechtsverständnis nicht in Ordnung, Artikel 6
GG, das die Eheschließungsfreiheit beinhaltet, hinge dann ja vom Wohnort je nach Bundesland ab.
Falls es doch Fall a) war, umso schlimmer.