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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
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Beitrag begonnen von AcidRain am 29.09.2016 um 20:21:46

Titel: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von AcidRain am 29.09.2016 um 20:21:46
Hallo und guten Abend zusammen,

ich habe "damals" bereits hier angefragt,
siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1461050232
wegen der Heirat mit meiner damaligen Verlobten und jetzigen Frau.

Aktuell warten wir auf das FZF Visum, da wir seit dem 8. August verheiratet sind, und das Visum wurde am 15. August mit allen notwendigen Papieren (mir wurde das ~2 Wochen später per eMail auf Nachfrage bestätigt und das die Unterlagen bei der ABH sind) beantragt.

Kurz vor weg, das soll kein "mimimimi" oder, "ich bin wichtig, warum dauert das so lange" Thread werden.
Einfach nur meine Erfahrung schreiben, und hoffen auf positives Feedback, alla "Haltet durch, ihr schafft das", oder "es sind gerade einmal 6 Woche vorbei..." :)


Auf geht's :-)
Ganz klar, für uns beide dauert alles viel zu lange,
aktuell, laut telefonischer Auskunft liegen die Unterlagen, bzw. die Heiratsurkunde bei einem Anwalt, und wird auf Echtheit überprüft.

Weiß jemand wieso, weshalb warum?
Die Unterlagen wurden alle dort gemacht, beglaubigt und bestempelt. Warum muss jetzt noch einmal ein Anwalt alles sichten? Trauen die dem Staat dort nichts zu?
Wieso muss alles doppelt und dreifach geprüft werden? *seufz*
(ok, doch ein wenig "mimimimimi" :-) )

Welche Mittel und Wege habe ich, um weitere Informationen zu erhalten?
Anwalt, sprich, die große Keule wollte ich jetzt nicht schwingen, macht ja auch noch keinen Sinn... denke ich.
Aber, an welche Behörden kann man sich wenden und freundlich Nachfragen?
Natürlich habe ich auch ein paar Bedenken, wenn ich da jetzt mehrfach nachhake und ggf. nerve, dass ich dann irgendwie auf ner Liste stehe und der Antrag noch länger dauern wird...

Wie sieht z.B. eine Vollmacht meiner Frau aus und wo muss diese abgegeben werden, damit ich tätig werden kann um Informationen zu ergattern (oder Worst-Case im "Streitfall")?


Und natürlich, würde ich gerne wissen / erfahren:
Wie geht es weiter, nach sie das FZF Visum bekommen hat? Was muss dann noch alles getan werden? *grins*
Klar, für sie den Flug buchen... Aber dann?


Grüße
Rain

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von marquito_88 am 29.09.2016 um 21:09:27

schrieb am 29.09.2016 um 20:21:46:
Weiß jemand wieso, weshalb warum?


Weil die DomRep zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen gehört:

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619668/Daten/6554729/Merkblatt_DomRep.pdf

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von AcidRain am 30.09.2016 um 10:32:23
Sooooo
mehr Frust jetzt.
Gerade mit der ABH telefoniert....

Urkundenüberprüfung muss sein, eben aus o.g. Grund, obwohl es mir schriftlich von der Botschaft mitgeteilt wurde, dass es nur "in Einzelfällen" sein muss, und die ABH mir sagte, das es IMMER sein muss, zumindest in der von mir zuständigen ABH...
Ist für mich komplette willkür gerade.

Dauer hierfür: weitere 2-3 Monate, erst dann kann die ABH entscheiden ob sie das Visum bekommt / genehmigen.
Da ich es mir warscheinlich jetzt mit der Sachbearbeiterin verscherzt habe, u.a. Diskussion über illegal eingereiste und nicht mehr abschiebbare (sie hat das Thema angesprochen), und ich bin da wohl auch etwas pampig geworden... :-(

Welche Möglichkeiten habe ich, um
a) die Überprüfungsdauer zu verkürzen? Sprich, was und wie genau macht dieser ominöse Anwalt der Botschaft, der überprüft, ob meine Frau die Person ist, für die sie sich ausgibt?

b) verhindern, dass die zuständige Sachbearbeiterin sich mir meinen Namen merkt und weitere Steine in den Weg legt?

c) diese, mir offenkundig erscheinende, Willkür unterbinden? Wieso gibt es legal eingereiste Dominikaner, deren Papiere / Bearbeitung nicht so lange gedauert hat? (Beispiel, eine Schulkameradin meiner Frau, sie hat den Deutschtest nicht bestanden, und dennoch das FZF Visum erteilt bekommen)


Grüße und einen schönen Tag noch.  :'(

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von lottchen am 30.09.2016 um 10:46:56
a) - c) keine

Was Dir als Willkür vorkommt ist Standart. Ja, der Anwalt wird prüfen, ob Deine Frau diejenige ist welche sie vorgibt zu sein. Der prüft ihre Papiere, kommt zu ihr nach Hause, geht zu den Nachbarn, ins Krankenhaus, wo sie geboren wurde oder macht sonstwas bis er sich davon überzeugt hat, dass die Papiere in Ordnung sind.
Hast Du die Urkundenprüfung schon bezahlt (das muss der Antragsteller nämlich bezahlen)? Falls nicht wäre das das Einzige, was Du noch tun kannst, damit es etwas schneller geht. 

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von okatomy am 30.09.2016 um 10:49:59
A) Keine
Der Anwalt wird die Dominikanischen Register z.b. Melderegister, Eheregister, Geburtenregister, Schulregister, Kirchenregister abfragen ob es die Person gibt und schon immer gegeben hat.
GGf. wird er bei oben genannten Einrichtungen vorstellig wenn es keine elektronischen Register gibt. GGf. Wird er auch bei Ihr zuhause, bei verwandten und im Dorf vorstellig und erkundigt sich nach Ihr.

b) Kannst du nicht, aber ich denke due Sachbearbeiterin hat dennoch besseres/wichtigeres zu tun als dir Steine in den Weg zu legen.
Die UP zu machen war ggf. noch nicht mal Ihre Entsheidung sondern die der AV inder Dom. Rep.

c) In Ländern mit Unsicherem Urkundenwesen ist es sogar die Regel dass die UP gefordert wird und Sie nicht zu forndern eher die Ausnahme. Kann da jetzt keine Willkür erkennen.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von AcidRain am 30.09.2016 um 11:05:53
Zu ihr nach Hause?
Das wird "lustig".
Im Pass steht zwar ihre Adresse, aber dort "wohnt" sie, auf Grund von Arbeit und Familie nicht dauerhaft.
Meistens ist sie bei ihrer Mutter, oder ihrem Vater (sind geschieden) oder, je nach dem was ansteht bei ihrer Stiefmutter), aber alle Wohnen in komplett unterschiedlichen Teilen der Insel (ihr Vater und die Stiefmutter wohnen unter der Woche ebenfalls in unterschiedlichen Städten).


Nein, wurde noch nichts bezahlt, gestern erst erfahren, dass es eine Urkundenprüfung geben wird, und es wurde mir, bzw. meiner Frau auch noch nichts dazu mitgeteilt über die Kosten. :(

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von Aras am 30.09.2016 um 11:55:59
Glaub nicht, dass der Anwalt zu ihr nach Hause geht. Das machen die Anwälte in Staaten mit total nutzlosen Personenstandsregistern.

Es geht doch nur darum zu überprüfen ob die Urkunde inhaltlich korrekt ist. D.h. der Anwalt geht ins Register und lässt sich den Originaleintrag zeigen. Er vergleicht die Urkunde mit den Angaben im Register und bei Übereinstimmung gibt es positives Feedback.

Die Ausländerbehörde kann gerne die Urkundenüberprüfung anstoßen, kann aber nicht die Vorauszahlung zur Bedingung machen, wenn ihr kein Geld habt.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von AcidRain am 30.09.2016 um 12:36:34
erst einmal vielen Dank bis hier hin für die Informationen.
Hat mich schonmal ein wenig beruhigt und definitiv weitergeholfen.

Eine andere Frage noch:
Wie würde z.B. ine Vollmacht aussehen?
z.B. http://www.ulan-bator.diplo.de/contentblob/2636874/Daten/711253/Vollmacht.pdf
(leider gibt es so eine Vorlage nicht für die dominikanische Republik, ich kann diese kopieren und anpassen und noch einmal auf spanisch schreiben)

Aber, zur Frage, bzgl. der Dokumenten, wenn meine Frau mir die Vollmacht erteilt, alles für sie zu erledigen, enthält dies auch, für den späteren Fall, sollte es so weit kommen, diese Untätigkeitsklage einzureichen, oder muss das dann trotz Vollmacht meine Frau machen?

Und, wenn ich die Vollmacht habe, kann meine Ehefrau ja dennoch selbst Dinge erledigen, sprich, Dokumente abholen, einreichen, usw, oder würde dann restlos alles nur noch über mich laufen?
(entschuldigt bitte, falls die Frage doof erscheint, aber bisher kam ich immer ohne Vollmachten aus... :( )


Grüße

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von Aras am 30.09.2016 um 13:20:49
Wenn, dann würde ich dir empfehlen, eine zweisprachige Vollmacht zu schreiben. Also erstmal deutsch in normaler Schriftgröße (12 pt) und eine Zeile darunter spanisch in geringer Schriftgröße (9pt). Weil relevant ist der deutsche Text, da du sonst die spanische Vollmacht übersetzen müsstest.


schrieb am 30.09.2016 um 12:36:34:
Und, wenn ich die Vollmacht habe, kann meine Ehefrau ja dennoch selbst Dinge erledigen, sprich, Dokumente abholen, einreichen, usw, oder würde dann restlos alles nur noch über mich laufen?

Wenn du klar machst, dass du "nur" Beistand bist und die Vollmacht zur Legitimation verwendest, dann  kriegt deine Frau weiterhin die Schreiben.


schrieb am 30.09.2016 um 12:36:34:
Aber, zur Frage, bzgl. der Dokumenten, wenn meine Frau mir die Vollmacht erteilt, alles für sie zu erledigen, enthält dies auch, für den späteren Fall, sollte es so weit kommen, diese Untätigkeitsklage einzureichen, oder muss das dann trotz Vollmacht meine Frau machen?

Dann lass dir doch reinprophylaktisch eine Generalvollmacht erteilen.


Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von AcidRain am 30.09.2016 um 17:08:08
Hallo nochmal,
ok, erledigt.
Jetzt nur noch zu ihr schicken und sie soll es dann abgeben.

Neuigkeiten, nach ettlichen telefonaten, so weit es heute möglich war...

Also, der FZF Antrag ging Anfang September bei der ABH ein, dort wurde mitte September der Botschaft geantwortet, dass eine Urkundenprüfung gemacht werde soll
3 Tage später antwortete die Botschaft (sinngemäß): "Muss das wirklich sein, nach unserem Stand konnten wir keine Unstimmigkeiten feststellen"
Keine Antwort der ABH.
Eine Woche später, erneute Frage der Botschaft an die ABH, muss die UP wirklich sein?
Wieder eine Woche später noch immer keine Antwort der ABH.

Ich ruf die ABH heute an, dort sagte man mir, aktuell warten sie auf die UP der Botschaft.
Ich ruf die Botschaft an: Dort sagte man mir: Warten auf die entgültige Bestätigung dass eine UP gemacht werden soll.

Und nun?
Soll ich warten, bis sich nichts tut und dann wegen Untätigkeit klagen? Aktuell wartet die ABH auf die Botschaft, und die Botschaft wartet auf die ABH...
*grml*

Oder soll ich mir das alles per eMail bestätigen lassen der beiden, und dann warten?
ODer, soll ich der ABH sagen, dass die Botschaft auf eine entgültige Antwort wartet, ob die UP wirklich gemacht werden soll, seit 2 Wochen?

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von Lila F. am 30.09.2016 um 19:39:30

schrieb am 30.09.2016 um 17:08:08:
Und nun?
Soll ich warten, bis sich nichts tut und dann wegen Untätigkeit klagen? Aktuell wartet die ABH auf die Botschaft, und die Botschaft wartet auf die ABH...
*grml*

Oder soll ich mir das alles per eMail bestätigen lassen der beiden, und dann warten?
ODer, soll ich der ABH sagen, dass die Botschaft auf eine entgültige Antwort wartet, ob die UP wirklich gemacht werden soll, seit 2 Wochen? 


Du kannst natürlich noch ewig warten, nur um dann eine Untätigkeitsklage einreichen zu können. Einfacher dürfte es aber sein, den Sachbearbeiter bei der ABH freundlich darauf hinzuweisen, dass die Botschaft noch auf die Bestätigung wegen der Urkundenprüfung wartet.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von erne am 01.10.2016 um 14:58:56

schrieb am 30.09.2016 um 10:32:23:
obwohl es mir schriftlich von der Botschaft mitgeteilt wurde, dass es nur "in Einzelfällen" sein muss, und die ABH mir sagte, das es IMMER sein muss, zumindest in der von mir zuständigen ABH...


das ist kein Widerspruch.
Jede Behörde entscheidet für sich, ob und welche Dokumente sie ohne Apostille, Legalisation oder Überprüfung akzeptiert.
Die dt. Botschaft im Land, aus dem die Urkunde kommt, kann und darf durchaus anders urteílen, als eine dt. Behörde, die das Land nicht kennt.
Ergo: die Botchaft braucht das nur in Einzelfällen, die ABH immer


schrieb am 30.09.2016 um 10:32:23:
Welche Möglichkeiten habe ich, um
a) die Überprüfungsdauer zu verkürzen? Sprich, was und wie genau macht dieser ominöse Anwalt der Botschaft, der überprüft, ob meine Frau die Person ist, für die sie sich ausgibt?

b) verhindern, dass die zuständige Sachbearbeiterin sich mir meinen Namen merkt und weitere Steine in den Weg legt?

keine


schrieb am 30.09.2016 um 10:32:23:
c) diese, mir offenkundig erscheinende, Willkür unterbinden

keine, da keine Willkür



Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von reinhard am 02.10.2016 um 14:47:00

schrieb am 30.09.2016 um 17:08:08:
Ich ruf die ABH heute an, dort sagte man mir, aktuell warten sie auf die UP der Botschaft.
Ich ruf die Botschaft an: Dort sagte man mir: Warten auf die entgültige Bestätigung dass eine UP gemacht werden soll.


Da liegt wohl das Problem. Die Akte mit der Anfrage in der ABH hat jemand Zuständiges, Du rufst an und erreichst jemanden, der die Akte nicht kennt, nicht zuständig ist und Dich irgendwie abwimmelt.

Du solltest solche Sache nur noch schriftlich machen, also die schriftliche Auskunft der Botschaft in Kopie Deiner Anfrage an die ABH beilegen, damit die Information und die Frage die richtige Stelle erreicht.



Zitat:
Oder soll ich mir das alles per eMail bestätigen lassen der beiden, und dann warten?
ODer, soll ich der ABH sagen, dass die Botschaft auf eine entgültige Antwort wartet, ob die UP wirklich gemacht werden soll, seit 2 Wochen?


Per e-Mail bestätigen lassen und der ABH nichts sagen, sondern genau das schreiben.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von AcidRain am 04.10.2016 um 14:28:37

Lila F. schrieb am 30.09.2016 um 19:39:30:
Du kannst natürlich noch ewig warten, nur um dann eine Untätigkeitsklage einreichen zu können. Einfacher dürfte es aber sein, den Sachbearbeiter bei der ABH freundlich darauf hinzuweisen, dass die Botschaft noch auf die Bestätigung wegen der Urkundenprüfung wartet.

Gesagt getan, dummerweise wurde ich bestimmend abgelehnt, sprich, die ABH hat keinerlei Informationen darüber, dass die Botschaft eine derartige Anfrage geschickt hat und beharrt darauf, dass sie jetzt auf die Urkundenprüfung wartet...

Auch wurde ich sehr energisch darauf hingewiesen nicht weiter anzurufen, und dort das Telefon den ganzen Tag klingeln zu lassen.
(ich denke ihr wisst, wie schwer es ist eine Behörde telefonisch zu erreichen, gerade wenn die betroffene Person jemandem im Zimmer hat, aber ich lasse eben das Telefon klingeln, schließlich gibt es eine "lautlos" Taste, und auf einen Rückruf kann man auc lange warten...)
Habe jetzt zwei mal mit der ABH telefoniert, dafür ca 15 mal anrufen müssen, bis die Sachbearbeiterin ans Telefon ging.


Bzgl. des Widerspruchs / Unterschiedlicher Ansprechpartner:
Die ABH hat einen festen Ansprechpartner für den Buchstaben des Nachnamens meiner Frau, von daher weiß die Person mit der ich telefoniert habe sehr wohl bescheid über den Fall.
Auch bei der Botschaft habe ich die Person am Telefon gehabt, die mit der ABH Kontakt hatte.
(laut ihrer Aussage, aber wieso sollte sie sagen "Ja, ich habe Kontakt diesbzgl. mit der ABH gehabt", wenn sie es nicht hatte?)


Auf Grund des Tons am Telefons, und des Verhaltens der Sachbearbeiter der ABH bin ich natürlich noch mehr geknickt. :(
Sie hat mir auch vorgeworfen, warum ich mich gegen die UP streube oder gar verhindern will...
Habe ihr dann nur versucht klar zu machen, dass ich lediglich möchte, dass die Botschaft das entgültige OK bekommt eine UP zu machen, und wo ich ggf. Unterstützend wirken kann, sprich, Dokumente hier in D abgeben, Fotos der Zeremonie, und und und...


Jetzt bleibt nur noch eine eMail an die Botschaft und die ABH um eine Bestätigung zum aktuellen Stand zu erfahren. *seufz*

Ich seh schon, ich bin unten durch bei den Behörden... ^^


Mal hoffen, wenn ich das OK von der Botschaft bekomme, dass die UP gestartet ist, kann ich Ende November bis Ende Januar hinfliegen, und vielleicht, aber nur vielleicht, können wir dann gemeinsam zurück.
Schließlich sind bis dahin 4 Monate vergangen... *hoffnung hab*

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von Aras am 04.10.2016 um 14:39:24
Schreibe ein genaues Gesprächsprotokoll und schicke es der  Botschaft. Bitte darum, dass die Botschaft als Herrin des Verfahrens auf die Ausländerbehörde einwirken soll, da du dich nicht gegen das Urkundenüberprüfungsverfahren dich nicht sträubst.

Wenn es nicht durch die Ausländerbehörde angestoßen wird könntest du auch vorschlagen eine Nachbeurkundung beim Standesamt beantragen und so die Urkundenüberprüfung bei der Botschaft anstoßen zu können. Die Botschaft soll dann das Ergebnis der Prüfung für das visaVerfahren nutzen.


Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von AcidRain am 04.10.2016 um 14:41:25

erne schrieb am 01.10.2016 um 14:58:56:
das ist kein Widerspruch.
Jede Behörde entscheidet für sich, ob und welche Dokumente sie ohne Apostille, Legalisation oder Überprüfung akzeptiert.
Die dt. Botschaft im Land, aus dem die Urkunde kommt, kann und darf durchaus anders urteílen, als eine dt. Behörde, die das Land nicht kennt.
Ergo: die Botchaft braucht das nur in Einzelfällen, die ABH immer


Ich weiß, diskutieren bringt da nichts, ich möchte es gerne nur (versuchen) zu verstehen.
Wozu ist die Botschaft in dem Land vor Ort, wenn sie keine ENtscheidungsgewalt über Dokumente verfügt
Sprich, die Botschaft wurde doch u.a. in das Land entsandt, um Eintscheidungen zu treffen, die man in Deutschland nicht treffen kann.
Denn die Botschaft kennt ja schliesslich das Land in dem sie stationiert ist.
Oder nicht?
Deshalb auch der Punkt, "unsichere Dokumentenherkunft", weil die Botschaft entschieden hat, hier ist vieles mit Bestechung möglich.

Und wenn die Botschaft quasi entscheidet, aus unserer Sicht ist alles ok, keine Unstimmigkeiten, die Person, wie wir sie kennen gelernt haben passt zu den Dokumenten, usw,
Warum sagen dann die deutsche Behörden nicht: Ok, unser Außenstützpunkt wird anerkannt und wir vertrauen der Botschaft. Sprich, nicht ich habe der ABH gesagt, alles ist in Ordnung, das war die Botschaft (ok, sie sagte nich, alles ist in Ordnung, wir müssen beim Beamtendeutsch bleiben: Keine Unauffälligkeite / Unstimmigkeiten).


Schließlich ist der vereidigte Anwalt, der die Dokumente letztendlich überprüft, auch nur ein Mensch und kann genauso bestochen werden... Oo
Theorethisch... Hoffe man versteht was ich meine. Nicht das ich Freund von solchen Machenschaften bin, geschweige denn es toleriere. Aus meiner Sicht ist das nämlich genau so unsicher.


Das ist das, was ich nicht so ganz verstehe.
Die Deutsche Botschaft hat die Dokumente gesichtet, und nichts unaufälliges gesehen, und keine Unstimmigkeiten erkannt. Fertig.
Die Botschaft kennt die Dokumente und hielt sie in den Händen, kennt das Land, hat die Person interviewt die sie abgegeben hat.
Alles, ich sag mal aus meiner Sicht, unverständlich.

Wie gesagt, ich möchte nur verstehen. *seufz*

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von reinhard am 04.10.2016 um 14:54:48
Das liegt daran, dass zwei Behörden beteiligt sind: Die Botschaft für das Visum, die Ausländerbehörde für die Aufenthaltserlaubnis.

Das Visum wird gegeben, wenn klar ist, dass auch die Aufenthaltserlaubnis gegeben wird. Beide Behörde müssen also die Dokumente prüfen, und beide können einzeln für sich sagen, was ihnen nicht reicht.

Alleine entscheidet die Botschaft nur beim Besuchsvisum.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von namaskaram am 04.10.2016 um 16:58:21
Der große Vorteil der Überprüfung ist, dass all die überprüften Dokumente dann nicht noch einmal überprüft werden müssen, wenn eine Behörde in der Zukunft ihnen nicht traut. Augen zu und durch, den Stress ist man dann los :-).

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von AcidRain am 04.10.2016 um 18:08:21

namaskaram schrieb am 04.10.2016 um 16:58:21:
Der große Vorteil der Überprüfung ist, dass all die überprüften Dokumente dann nicht noch einmal überprüft werden müssen, wenn eine Behörde in der Zukunft ihnen nicht traut. Augen zu und durch, den Stress ist man dann los :-).


Das ist schon mal prima!
Habe die ABH das auch gefragt, und die konnte mir dazu keine Aussage machen da sie es nicht wusste.

Ich warte jetzt noch einmal diese Woche bis Mitte nächste Wochd ab, und dann ggf über das Standesamt zu gehen wegen der UP.


@reinhard: Danke, das hilft mir auch ein wenig besser zu verstehen.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von Lila F. am 04.10.2016 um 20:53:10

schrieb am 04.10.2016 um 18:08:21:
Ich warte jetzt noch einmal diese Woche bis Mitte nächste Wochd ab, und dann ggf über das Standesamt zu gehen wegen der UP.


Wenn die AV kooperativ ist, kannst du auch direkt den Sachbearbeiter dort bitten, eine Urkundenprüfung zu veranlassen ohne auf die endgültige Antwort der ABH zu warten. Die AV hat auch ohne Anweisung der ABH das Recht, eine Urkundenprüfung zu machen, sie muss es aber eben nicht. Dann sparst du dir den Umweg über das Standesamt, der je nach Standesamt auch wieder Zeit kostet, wenn du erst mal auf einen Termin warten musst, um dort überhaupt die Urkunden für die Eintragung der Ehe abgeben zu können.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von AcidRain am 04.10.2016 um 21:19:22

Lila F. schrieb am 04.10.2016 um 20:53:10:
Wenn die AV kooperativ ist, kannst du auch direkt den Sachbearbeiter dort bitten, eine Urkundenprüfung zu veranlassen ohne auf die endgültige Antwort der ABH zu warten. Die AV hat auch ohne Anweisung der ABH das Recht, eine Urkundenprüfung zu machen, sie muss es aber eben nicht. Dann sparst du dir den Umweg über das Standesamt, der je nach Standesamt auch wieder Zeit kostet, wenn du erst mal auf einen Termin warten musst, um dort überhaupt die Urkunden für die Eintragung der Ehe abgeben zu können.

dann habe ich dort wohl auch wieder einen "unkooperativen" Sachbearbeiter erwischt. *GRINS*
(ich weiß schon, die Leute machen dort auch nur ihre Arbeit, und wenn die Anweisung nunmal lautet, nur die ABH / Behörde darf das in Auftrag geben, dann ist das so)
hatte auch schon am Freitag dort nachgefragt, ob sie nicht die UP starten können, denn die erstanfrage hatten sie ja bereits.
Antwort war: Nein, sie müssen warten bis von der ABH das ok kommt. :(

Urkunden sind alle schon beim Standesamt, hatte direkt nach unserer Hochzeit im AUsland alle Dokumente beim Standesamt abgegeben, und um eine EIntragung gebeten, die Dame sagte mir,
das dauert aber, kostet, und sie muss die Urkunden überprüfen lassen.
Ich meinte dazu nur, kein Problem, wir haben ja Zeit.
Sie wollte das erledigen, nach ihrem Urlaub, welcher seit dieser Woche vorbei ist.

Nach dem ganzen Hin und Her mit der AV und der ABH habe ich beim Standesamt erst einmal um Zurückhaltung der UP gebeten, da nicht klar ar, ob ich die UP dann zwei mal bezahlen darf.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von Saxonicus am 04.10.2016 um 21:30:12

schrieb am 04.10.2016 um 21:19:22:
Antwort war: Nein, sie müssen warten bis von der ABH das ok kommt. 

Das ist richtig, denn im Merkblatt der deutschen Botschaft in der Dominikanischen Republik heißt es:

Deutschen Behörden steht es frei, dominikanische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 I ZPO) ohne weitere Überprüfung für die beantragte Verwaltungshandlung als echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen.

Die Botschaft kann jedoch in Amts- bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachterlich prüfen, ob eine Urkunde echt ist und der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, das die Urkunde zu Beweiszwecken verwenden will.

Bei Visumanträgen auf Familienzusammenführung entscheidet die Botschaft bzw. die Ausländerbehörde, ob eine Urkunde überprüft wird.

Von Privatpersonen können keine Urkundenüberprüfungen veranlasst werden.


Allerdings hege ich leise Zweifel, ob der TS das Merkblatt überhaupt gelesen hat, obwohl es ihm bereits in der ersten Antwort in diesen Themenstrang anempfohlen wurde.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von Aras am 04.10.2016 um 23:21:18
Das Problem ist, dass die im Rahmen der Amtshilfe angestoßene Urkundenüberprüfung der abstoßenden Behörde in Rechnung gestellt wird.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von Saxonicus am 04.10.2016 um 23:33:53
Natürlich müssen die Eheleute die Kosten für die Urkundenüberprüfung erstatten. So wie es in allen anderen Fällen auch üblich ist.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von Aras am 04.10.2016 um 23:56:11
Hallo Saxonicus,

mir ist bewusst, dass die Zeche nicht geprellt werden kann. Ich wollte das auch garnicht andeuten.

Mir ging es darum, dass die Behörde die die Überprüfung anstößt auch die Kosten vorläufig trägt (und diese auch in der Folge von dem Betroffenen einzieht). Da die AV aber die Überprüfung nicht anstößt und die ABH die Überprüfung faktisch auch nicht anstößt gibt es keine zuständige Stelle die die Rechnung stellt bzw. Vorschuss fordert.

Wenn die Botschaft sich durchringt und die Überprüfung selber anstößt dann wäre die Sache wohl gegessen.

Vielleicht wäre es auch schlau Dummpulver zu nehmen und bei der ABH sich geläutert zu geben und zu behaupten, dass man die 600 € Kostenvorschuss geben will  und die AV gesagt hätte dass die ABH die entgegen nehmen soll.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von AcidRain am 05.10.2016 um 06:32:36
@Saxonicus
Natürlich ist mir bewusst, dass ich die kosten zu tragen habe, und das Merkblatt habe ich auch gelesen, vor der Zeche prellen möchte ich mich definitiv auch nicht, auch wurde mir von der ABH gesagt, dass keine Globalüberprüfung stattfindet, sondern lediglich einzelne Dokumente, u.A. die Geburts- und Heiratsurkunde meiner Frau.


Ob die AV die UP jetzt anstoßen kann war ja auch nur eine Frage, da sie ja die Erstanfrage von der ABH bereits bekommen hatte, und nur noch einmal nachgefragt hat bei der ABH ob es sein muss, usw, (steht aber alles weiter oben)

Auch habe ich bereits die AV und die ABH gefragt, wo und wann ich denn bezahlen soll....
Die ABH wollte davon nichts wissen, und verwies auf die AV,
die AV sagte mir, die Bezahlung erfolgt vor Ort von meiner Frau, wenn die UP gestartet wurde (sie muss dann noch Unterlagen abgeben und gleichzeitig bezahlen).
Aber, wie oben auch erwähnt, der Prozess wurde noch nicht gestartet, da auf das entgültige OK der ABH gewartet wird...

Ich danke dennoch allen beteiligten hier für die Auskunft und Hilfestellung.
eMail an die AV ging raus, heute werde ich mit dem Standesamt telefonieren, dass die UP vom Standesamt erst einmal noch nicht erfolgen soll, nicht das die AV durcheinander kommt, und ich ggf. auch zwei mal die UP bezahlen muss... :-)

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von AcidRain am 28.10.2016 um 14:55:30
Ich kann euch sagen, es ist sooooooo anstrengend. :(
Es kostet sche*ss viel Kraft, und es macht definitiv keinen Spaß mehr. Wir sind kurz vor dem resignieren...
Welche Gewalt die Behörden haben, um den Normalbürger einfach nervlich in den Wahnsinn zu treiben.
(wenn diese UP wenigstens bei allen gemacht wird, und nicht mit zweierlei Maß gemessen wird, andere dürfen Pässe fälschen, und werden dennoch durchgewunken...)


Nach langem hin und her, wurde die UP gestartet.
Meine Frau hat so alles an Unterlagen abgegeben, was sie besorgen konnte und ihr gesagt wurde.
Bezahlen konnte sie, nach hin und her, auch in der Botschaft (zuerst wurde ihr gesagt, man kann nur in der ABH in Deutschland bezahlen)

Und ihr wurde mitgeteilt, dass die UP jetzt gestartet wird...
(Freude bei uns groß, endlich)

Nach 3 Wochen bekam sie, bzw ich dann erneut eine Nachricht der Botschaft...
"Bitte reichen Sie noch ..... ein, damit die UP gestartet werden kann..." ==> WTF?!?!?!?!
Warum konnte man ihr das nicht gleich, bei der Abgabe mitteilen, anstatt ihr zu sagen, das es gestartet wird...
Wieder einmal 3 Wochen ins Land gegangen, ohne dass etwas passiert ist...

Als ob die Botschaft all das zum ersten Mal macht... :(


Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von Saxonicus am 28.10.2016 um 15:22:33

schrieb am 28.10.2016 um 14:55:30:
Als ob die Botschaft all das zum ersten Mal macht..

Sicher macht es die Botschaft nicht zum ersten Male, aber auch wenn Du es Dir anscheinend kaum vorstellen kannst, wird Euer Fall nicht der einzigste Vorgang sein, der dort bearbeitet werden muss und da geht es nun mal der Reihe nach und nicht nach Schönheit der Antragsteller.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von Saxonicus am 28.10.2016 um 15:30:07
- Doppelbeitrag gelöscht -

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von AcidRain am 28.10.2016 um 16:21:08
Das ist mir bewusst, dass wir nicht die einzigen Personen sind...
Aber, es ist eben das "alte" Thema.
Die Person der Botschaft nahm die Dokumente entgegen, hat sie durchgeschaut, und meiner Frau gesagt, alles ist vorhanden, UP wird gestartet...

und jetzt, drei Wochen später, kommen sie und sagen, doch nicht alles vorhanden, "ätschebätsch", bitte nachreichen.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von taiming am 29.10.2016 um 15:38:03
AcidRain, ich bin in einer ähnlichen Phase wie du gerade (aber ein anderes Land).

Ich kann genau nachvollziehen wie es dir geht, es macht einen psychisch wahnsinnig. Tag und Nacht denkt man darüber nach und kann sich auf keinerlei Aussagen mehr verlassen. Es ist unerträglich, auf welch hohem Roß die Damen und Herren in den Botschaften sitzen. Ich habe mich anwaltlich beraten lassen, bevor nicht 3 Monate vergangen sind kann niemand wegen Untätigkeit belangt werden. Man kann hier einfach nichts machen.

Ich weiß jetzt kommen hier wieder genug Leute hervor und sagen, dass alle Mitarbeiter korrekt gehandelt haben und ich mich hier nicht zu irgendwelchen Anmaßungen hinreißen lassen sollte. Meiner Meinung nach ist das alles auf einer höheren Ebene rechtswidrig, es klagt nur niemand, weil es im Endeffekt doch schneller geht, sich da so durchzukämpfen und viele Emails zu schicken.

Bestes Beispiel ist folgendes: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE160002174&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Hier wurde geklagt, die Gebühren für die Überprüfung iHv 368€ nicht selbst bezahlen zu müssen. Davor erstattete die zuständige Behörde die Kosten von 368€ wieder, somit konnte das Gericht über die Frage nicht entscheiden. Es wird also verhindert, dass Gerichtsurteile diesem Schabernack mal ein Ende bereiten. Warum sonst bietet das Auswärtige Amt in Gerichtsverfahren Vergleiche an?

Halte durch!

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von T.P.2013 am 29.10.2016 um 16:51:13
So ein Quatsch.

Das verlinkte Urteil hat in der Sache nichts mit den Auslagen für eine Urkundenprüfung, dem Visumverfahren oder dem AA zu tun, sondern mit dem Gebührenbescheid eines Standesamts.
Im verlinkten Urteil wurde die Klage abgewiesen, die beklagte Behörde hat rechtmäßig erhöhte Gebühren (80 EUR) veranschlagt.
Die 368 EUR sind keine "Gebühren für die Überprüfung", sondern eine Art Kaution, die entsprechend rückerstattet wurde, nachdem keine Notwendigkeit für diese mehr bestand.

Wo also ist hier "alles auf einer höheren Ebene rechtswidrig", außer möglicherweise in einer eigenen Scheinrealität, in der man sich verfolgt und willkürlich behandelt fühlt?

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von taiming am 29.10.2016 um 17:59:03
"Im Laufe des Verfahrens hat der Beklagte dem Kläger das einbehaltene Verwahrgeld in Höhe von 368,00 Euro erstattet und den Gebührenbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides insoweit aufgehoben. Die Beteiligten haben daraufhin bereits mit am 19. Mai 2015 und 15. Juni 2015 eingegangenen Schriftsätzen den Rechtsstreit insoweit in der Hauptsache für erledigt erklärt."

368€ entsprechen genau den Kosten für 2 vietnamesische Urkunden. Nun gibt es zwei Optionen
a) die Urkundenüberprüfung wurde durchgeführt und die 368€ durch die Behörde getragen und dem Kläger erstattet
b) die Urkundenüberprüfung wurde nicht durchgeführt und die Kosten von 368€ wurden dem Kläger rückerstattet.

Im Falle von b) hieße es dann, dass auf die UP verzichtet wurde (durch das KG Berlin). Diese ist z.B. in Baden-Württemberg pauschal immer verpflichtend (Vgl. OLG Stuttgart)

Das ist dann nach meinem Rechtsverständnis nicht in Ordnung, Artikel 6 GG, das die Eheschließungsfreiheit beinhaltet, hinge dann ja vom Wohnort je nach Bundesland ab.

Falls es doch Fall a) war, umso schlimmer.

Titel: Re: Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik)
Beitrag von AcidRain am 21.12.2016 um 12:25:23
Soooooo
Ich bin seit zwei Wochen bei meiner Frau,

Und es gibt mach wie vor nichts Neues.
Weder Überprüfung, noch ein Visum.
Es wird nichts gemacht...

Ist das normal?
Was können wir von hier aus machen?

Antrag des Visums ist jetzt über 4 Monate her...

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