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Heirat in Mexiko, jetzt Ehegattennachzug (Gelesen: 1.409 mal)
perling
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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25.09.2016 um 01:40:00
 
Ich habe in Mexiko eine Mexikanerin geheiratet und bin jetzt wieder in Deutschland, sie noch in Mexiko. Ich bin deutscher Staatsangehöriger und wir wollen in Deutschland leben.
Wie müssen unsere nächsten Schritte aussehen damit sie nach Deutschland einreisen und bei mir leben kann?
Wir haben bisher nur die mexikanische Heiratsurkunde.

Danke.
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #1 - 25.09.2016 um 02:55:16
 
Sie muss einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Nachzug zum Ehemann bei unserer AV in Mexiko stellen und einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Die ABH an deinem Wohnort muss der Erteilung zustimmen. Die Bearbeitungszeit kann Wochen oder Monate dauern.

Währenddessen kann sie entweder in Mexiko warten oder visumsfrei nach Deutschland einreisen und mit dir leben, sie muss nur nach Mexiko zurückfliegen um das Visum abzuholen, wenn es erteilt wird. Dann fliegt sie wieder her, und geht zur ABH und beantragt dort eine AE.
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Lila F.
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i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 25.09.2016 um 12:54:02
 
Die mexikanische Urkunde reicht zum Nachweis der Eheschließung, sie muss aber apostilliert und von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer übersetzt werden. Woher ihr die Apostille bekommt, hängt davon ab, in welchem Bundesstaat ihr geheiratet habt. Alle anderen mexikanischen Dokumente, die sie für das Visum vorlegen muss, müssen natürlich auch apostilliert (jeweils in dem Bundesstaat, in dem sie ausgestellt wurden) und übersetzt werden.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 25.09.2016 um 15:36:37
 
Alacrity schrieb am 25.09.2016 um 02:55:16:
... oder visumsfrei nach Deutschland einreisen und mit dir leben, sie muss nur nach Mexiko zurückfliegen um das Visum abzuholen, wenn es erteilt wird ...


Hallo,

damit kein Missverständnis entsteht, eine ergänzende Eläuterung:

Solange sie das entsprechende Visum zur FZF aber nicht hat, darf sie sich nur 90 Tage innerhalb eines Zeitraum von 180 Tagen visumfrei in DEU aufhalten.
Das "mit dir leben" funktioniert also nur 90 Tage, Pause 90 Tage, erneute 90 Tage, bis das Visum erteilt wurde.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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perling
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 26.09.2016 um 02:16:48
 
Alacrity schrieb am 25.09.2016 um 02:55:16:
Sie muss einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Nachzug zum Ehemann bei unserer AV in Mexiko stellen und einfache Deutschkenntnisse nachweisen.

Wie gestaltet sich dieser Nachweis von einfachen Deutschkenntnissen?
Wird sie da bei der AV getestet oder muss sie einfach nur einen Deutschkurs belegt haben?
Sie war bereits zweimal hier in Deutschland und hat zweimal einen A1.1 und einmal einen A1.2 Kurs belegt. Dafür haben wir Teilnahmebelege. Allerdings ist wenig von dem Gelernten bei ihr hängengeblieben, d.h. angeben kann sie mit ihren Deutschkenntnissen bei der AV nicht.
Die AV in Mexiko scheint relativ bockig zu sein, hat uns schon mal ein Sprachkursvisum abgelehnt.

Grüße
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 26.09.2016 um 02:53:34
 
Sie geht zum Goethe-Institut und macht die Zertifikatsprüfung A1. Das Zertifikat legt sie dann als Nachweis vor.

Wenn sie alles vergessen hat, dann ist das ärgerlich. Sie muss sich erneut hinsetzen und lernen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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