i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat in Mexiko, jetzt Ehegattennachzug
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1474760400

Beitrag begonnen von perling am 25.09.2016 um 01:40:00

Titel: Heirat in Mexiko, jetzt Ehegattennachzug
Beitrag von perling am 25.09.2016 um 01:40:00
Ich habe in Mexiko eine Mexikanerin geheiratet und bin jetzt wieder in Deutschland, sie noch in Mexiko. Ich bin deutscher Staatsangehöriger und wir wollen in Deutschland leben.
Wie müssen unsere nächsten Schritte aussehen damit sie nach Deutschland einreisen und bei mir leben kann?
Wir haben bisher nur die mexikanische Heiratsurkunde.

Danke.

Titel: Re: Heirat in Mexiko, jetzt Ehegattennachzug
Beitrag von Alacrity am 25.09.2016 um 02:55:16
Sie muss einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Nachzug zum Ehemann bei unserer AV in Mexiko stellen und einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Die ABH an deinem Wohnort muss der Erteilung zustimmen. Die Bearbeitungszeit kann Wochen oder Monate dauern.

Währenddessen kann sie entweder in Mexiko warten oder visumsfrei nach Deutschland einreisen und mit dir leben, sie muss nur nach Mexiko zurückfliegen um das Visum abzuholen, wenn es erteilt wird. Dann fliegt sie wieder her, und geht zur ABH und beantragt dort eine AE.

Titel: Re: Heirat in Mexiko, jetzt Ehegattennachzug
Beitrag von Lila F. am 25.09.2016 um 12:54:02
Die mexikanische Urkunde reicht zum Nachweis der Eheschließung, sie muss aber apostilliert und von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer übersetzt werden. Woher ihr die Apostille bekommt, hängt davon ab, in welchem Bundesstaat ihr geheiratet habt. Alle anderen mexikanischen Dokumente, die sie für das Visum vorlegen muss, müssen natürlich auch apostilliert (jeweils in dem Bundesstaat, in dem sie ausgestellt wurden) und übersetzt werden.

Titel: Re: Heirat in Mexiko, jetzt Ehegattennachzug
Beitrag von T.P.2013 am 25.09.2016 um 15:36:37

Alacrity schrieb am 25.09.2016 um 02:55:16:
... oder visumsfrei nach Deutschland einreisen und mit dir leben, sie muss nur nach Mexiko zurückfliegen um das Visum abzuholen, wenn es erteilt wird ...


Hallo,

damit kein Missverständnis entsteht, eine ergänzende Eläuterung:

Solange sie das entsprechende Visum zur FZF aber nicht hat, darf sie sich nur 90 Tage innerhalb eines Zeitraum von 180 Tagen visumfrei in DEU aufhalten.
Das "mit dir leben" funktioniert also nur 90 Tage, Pause 90 Tage, erneute 90 Tage, bis das Visum erteilt wurde.

Gruß

Titel: Re: Heirat in Mexiko, jetzt Ehegattennachzug
Beitrag von perling am 26.09.2016 um 02:16:48

Alacrity schrieb am 25.09.2016 um 02:55:16:
Sie muss einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Nachzug zum Ehemann bei unserer AV in Mexiko stellen und einfache Deutschkenntnisse nachweisen.

Wie gestaltet sich dieser Nachweis von einfachen Deutschkenntnissen?
Wird sie da bei der AV getestet oder muss sie einfach nur einen Deutschkurs belegt haben?
Sie war bereits zweimal hier in Deutschland und hat zweimal einen A1.1 und einmal einen A1.2 Kurs belegt. Dafür haben wir Teilnahmebelege. Allerdings ist wenig von dem Gelernten bei ihr hängengeblieben, d.h. angeben kann sie mit ihren Deutschkenntnissen bei der AV nicht.
Die AV in Mexiko scheint relativ bockig zu sein, hat uns schon mal ein Sprachkursvisum abgelehnt.

Grüße

Titel: Re: Heirat in Mexiko, jetzt Ehegattennachzug
Beitrag von Aras am 26.09.2016 um 02:53:34
Sie geht zum Goethe-Institut und macht die Zertifikatsprüfung A1. Das Zertifikat legt sie dann als Nachweis vor.

Wenn sie alles vergessen hat, dann ist das ärgerlich. Sie muss sich erneut hinsetzen und lernen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.