Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Schengen verlängern (Gelesen: 9.648 mal)
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.801

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen verlängern
Antwort #30 - 17.09.2016 um 16:50:50
 
Hi Petersburger,

Liegt das Problem beim ersten Punkt aufgrund des vermeintlich fehlenden Anspruchs auf den Aufenthaltstitel?

VG Berlin 13 K 244.14 V

Zitat:
Die Verpflichtungsklage, über die nach §§ 6 Abs. 1 und 101 Abs. 2 VwGO der
Berichterstatter als Einzelrichter ohne mündliche Verhandlung entscheiden konnte,
ist begründet, denn der Kläger hat einen Anspruch gegen die Beklagte auf Erteilung
eines Visums zur Sprachvorbereitung und zum Studium im Studiengang
Automatisierungstechnik, Master, an der Technischen Universität Clausthal (§ 113
Abs. 5 Satz 1 VwGO).


Man sollte mE überprüfen ob der TE bereits zumindest eine bedingte Studienzulassung besitzt oder nicht. Besitzt er keine Studienzulassung, dann wäre die Sache nicht klar (wobei idR. ohne zumindest bedingte Studienzulassung zu besitzen auch kein Visaantrag bei den AVs gestellt werden kann).

Das alles ändert aber auch nichts an der Problematik, dass die ABH den Antrag aufgrund des falschen Visums ablehnen kann. Es war ja absehbar, dass man mit dem falschen Visum einreist...
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Billyboy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

istanbul, Turkey
istanbul
Turkey

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen verlängern
Antwort #31 - 17.09.2016 um 21:55:02
 
İch hab zulassungsbescheid zum universität marburg studienkolleg und b2 zertifikat von goethe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen verlängern
Antwort #32 - 17.09.2016 um 22:01:40
 
StAras schrieb am 17.09.2016 um 16:50:50:
(wobei idR. ohne zumindest bedingte Studienzulassung zu besitzen auch kein Visaantrag bei den AVs gestellt werden kann)


Visum nach 16 (1a) AufenthG!
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 986

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen verlängern
Antwort #33 - 18.09.2016 um 08:45:26
 
Ich verstehe nicht was an §16(1) Satz 2 missverständlich sein soll.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Billyboy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

istanbul, Turkey
istanbul
Turkey

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen verlängern
Antwort #34 - 18.09.2016 um 08:53:33
 
Mgb  habe ich eine möglichkeit?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 986

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen verlängern
Antwort #35 - 18.09.2016 um 15:39:18
 
Immer noch der in Beitrag #28 vorgeschlagene Weg.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Billyboy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

istanbul, Turkey
istanbul
Turkey

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen verlängern
Antwort #36 - 18.09.2016 um 18:06:27
 
İch weiß nicht was das heißen soll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.801

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen verlängern
Antwort #37 - 18.09.2016 um 18:14:58
 
Das heißt, du gehst zur ABH Marburg (nicht Dortmund) und legst deine Unterlagen vor (Zulassungsbescheid der Uni, Immatrikulationsbescheid des Studienkollegs, Sperrkonto mit ca. 8640 € Guthaben, Nachweis der Krankenversicherung etc.) und beantragst eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 16 Abs. 1 mit Hinweis auf §39 Nr. 3 AufenthV. Letzteres damit auf das Visumverfahren verzichtet werden soll.

Ich muss dich aber warnen, dass es ggf. darauf hinausläuft, dass du dann höchstwahrscheinlich eine Ablehnung bekommst und dann Widerspruch erheben musst und ggf. einstweiligen Rechtschutz gegen die Abschiebungsandrohung. Auch gegen den wahrscheinlich negativen Widerspruchsbescheid musst du dann auch klagen.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema