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Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.439 mal)
Themen Beschreibung: Niederlassungserlaubnis beantragen ohne erfolgreiche Abschluss
Luisa Fernanda
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kolumbianisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis
15.09.2016 um 12:59:31
 
Hallo Zusammen,

Ich schildere mein Fall. Ich bin noch Studentin, bin seit 10 Jahre in DE Wohnhaft und habe regelmäßig meine Sozialbeiträge bezahlt. Ich würde gern wissen, ob ich berechtigt bin eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.

Herzlichen Dank euch allen!  Smiley
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.09.2016 um 13:02:26
 
Du bist Studentin, aber welchen Aufenthaltsstatus hast du?

Bist du Studentin mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 16 Abs. 1?
Wenn ja, dann bist du nicht berechtigt eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Siehe § 16 Abs. 2 Satz 2:

Zitat:
§ 9 findet keine Anwendung.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Luisa Fernanda
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kolumbianisch
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Antwort #2 - 15.09.2016 um 13:07:18
 
Danke schön, leider ja!
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