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Beitrag begonnen von Luisa Fernanda am 15.09.2016 um 12:59:31

Titel: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Luisa Fernanda am 15.09.2016 um 12:59:31
Hallo Zusammen,

Ich schildere mein Fall. Ich bin noch Studentin, bin seit 10 Jahre in DE Wohnhaft und habe regelmäßig meine Sozialbeiträge bezahlt. Ich würde gern wissen, ob ich berechtigt bin eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.

Herzlichen Dank euch allen!  :)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Aras am 15.09.2016 um 13:02:26
Du bist Studentin, aber welchen Aufenthaltsstatus hast du?

Bist du Studentin mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 16 Abs. 1?
Wenn ja, dann bist du nicht berechtigt eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Siehe § 16 Abs. 2 Satz 2:


Zitat:
§ 9 findet keine Anwendung.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Luisa Fernanda am 15.09.2016 um 13:07:18
Danke schön, leider ja!

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