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Motivationsschreiben für Spracherwerb (Gelesen: 5.709 mal)
Aras
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Antwort #15 - 13.09.2016 um 09:57:17
 
Es mag zwar nicht im Gesetz geschrieben stehen, aber  in der Entscheidungspraxis wird dies eben an den o.g. Kriterien getan.

Zitat:
[...]In der Praxis wird die Aufenthaltserlaubnis gegenüber Ausländern erteilt, die die deutsche Sprache zu Ausbildungs- oder Berufszwecken erlernen wollen.[...]


BeckOK AuslR/Christ AufenthG § 16 Rn. 13

Damit aber einem die Umgehung der geforderten Sprachkenntnisse von Seiten des Konsulats nicht unterstellt wird, sollte man meiner Meinung nach einen Nachweis für bestehende A1 Sprachkenntnisse spätestens bei der Remonstration vorlegen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Antwort #16 - 13.09.2016 um 10:46:33
 
Dann ergänze ich mal zu dem von Aras zitierten:

In der Praxis kommt es selten vor, jedoch gibt es durchaus Fälle, in denen ein Interesse an der deutschen Sprache auch ausserhalb von Ausbildungs- oder Berufszwecken plausibel ist und ein entsprechendes Visum erteilt werden kann.

Beispiele:
Jemand belegt ein schon länger bestehendes und durch keinen äußeren Anlass begründetes Interesse an der deutschen Sprache durch seit langem belegte Sprachkurse, die ein Bemühen schon vor der Antragstellung belegen und das ganze glaubhaft machen.

Ein Geschäftsmann möchte in seiner Saure-Gurken-Zeit einen viermonatigen Sprachkurs belegen und hat noch gar keine Deutschkenntnisse.
Analoge Reisen aus den Vorjahren nach Kanada (französisch) und USA (englisch) mit Belegen von Sprachschulen sind nachgewiesen.


Wenn dagegen eine junge Frau oder seltener ein junger Mann in einer AV aufschlägt, die kein Wort Deutsch spricht und nichts, aber auch gar nichts schlüssig vortragen kann (von Belegen will ich schweigen), warum auf einmal Deutsch so wichtig ist, Deutschkurse in der Heimat aber nicht zur Diskussion stehen ... wie soll man da glauben, dass die deutsche Sprache der wesentliche Beweggrund für einen Antrag ist?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Mick
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Antwort #17 - 13.09.2016 um 12:38:06
 
Ich mache hier mal zu. Ggf. ins User verlagern.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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