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Eigene Angaben von Asyl­be­wer­bern rei­chen aus (Gelesen: 5.493 mal)
Themen Beschreibung: BVerwG zu Dokumenten für Fahrerlaubnis
Aras
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Eigene Angaben von Asyl­be­wer­bern rei­chen aus
09.09.2016 um 20:13:18
 
Zitat:
Asylbewerber kommen häufig ohne Pass nach Deutschland. Um auch ohne solch ein offizielles Dokument eine Fahrerlaubnis zu beantragen, genügt die Aufenthaltsgestattung, so das BVerwG - auch wenn diese meist auf eigenen Angaben beruht.



http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-urteil-3c1615-fahrerlaubnis-asylb...

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr...

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #1 - 09.09.2016 um 23:28:29
 
Das ist in dem Fall auch nachzuvollziehen, wenn der Gesetzgeber mit der Vorschrift nur sicherstellen, wollte, dass der Führerscheinbewerber das erforderliche Mindestalter erreicht hat, denn der Mann war ganz offensichtlich volljährig.

Wenn man die neue Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung analog anwendet, dann wäre nicht mal eine Aufenthaltsgestattung notwendig, eine BüMA nach § 63a AsylG würde reichen.
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Aras
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Antwort #2 - 09.09.2016 um 23:50:12
 
Ich finde das Urteil auch sinnvoll und sachgerecht.

Und bezüglich der "Zahlungskonten" würde es mich wundern, wenn es nicht analog angewendet werden würde. Der deutsche Staat will Verwaltungskosten senken und dafür sollen die Ausländer einfache Girokonten eröffnen können. Schwarzgeld würde der betroffene Ausländer ja auch keines darauf bunkern.

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