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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Eigene Angaben von Asyl­be­wer­bern rei­chen aus
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Beitrag begonnen von Aras am 09.09.2016 um 20:13:18

Titel: Eigene Angaben von Asyl­be­wer­bern rei­chen aus
Beitrag von Aras am 09.09.2016 um 20:13:18

Zitat:
Asylbewerber kommen häufig ohne Pass nach Deutschland. Um auch ohne solch ein offizielles Dokument eine Fahrerlaubnis zu beantragen, genügt die Aufenthaltsgestattung, so das BVerwG - auch wenn diese meist auf eigenen Angaben beruht.


http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-urteil-3c1615-fahrerlaubnis-asylbewerber-ohne-pass-aufenthaltsgestattung-eigene-angaben-genuegt/

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=75


Titel: Re: Eigene Angaben von Asyl­be­wer­bern rei­chen aus
Beitrag von Alacrity am 09.09.2016 um 23:28:29
Das ist in dem Fall auch nachzuvollziehen, wenn der Gesetzgeber mit der Vorschrift nur sicherstellen, wollte, dass der Führerscheinbewerber das erforderliche Mindestalter erreicht hat, denn der Mann war ganz offensichtlich volljährig.

Wenn man die neue Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung analog anwendet, dann wäre nicht mal eine Aufenthaltsgestattung notwendig, eine BüMA nach § 63a AsylG würde reichen.

Titel: Re: Eigene Angaben von Asyl­be­wer­bern rei­chen aus
Beitrag von Aras am 09.09.2016 um 23:50:12
Ich finde das Urteil auch sinnvoll und sachgerecht.

Und bezüglich der "Zahlungskonten" würde es mich wundern, wenn es nicht analog angewendet werden würde. Der deutsche Staat will Verwaltungskosten senken und dafür sollen die Ausländer einfache Girokonten eröffnen können. Schwarzgeld würde der betroffene Ausländer ja auch keines darauf bunkern.


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