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Beruf Anerkennen lassen oder Umschulung / Neue Ausbildung (Gelesen: 2.594 mal)
mar85w
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04.09.2016 um 21:22:24
 
Hallo Gemeinde,
wir sind momentan ratlos, wir hatten diese Woche 5 Termine die uns aber nicht sonderlich weiter gebracht haben.
Meine Frau ist Examinierte Krankenschwester in denn Philippinen und vor zwei Monaten hier eingereist.
Für die Anerkennung braucht sie denn Kurs B2 welchen sie seit Anfang September besucht welcher aber auch etwa ein Jahr dauert.
Die Schulzeugnisse der 1-10 klasse haben wir zur Anerkennung zur Bezirksregierung Düsseldorf geschickt.
Wir wissen absolut nicht wie lange die Bearbeitungszeit dauert, ob sie eine Ausbildung anfangen sollte kann ab 1 Oktober 2016 oder wir warten sollen bis wir die Papiere anerkennen können?
Hat jemand sowas schon durchgemacht und kann berichten wie lange sowas dauert mit Schule ? Mir erscheint es hoffnungslos mit Anerkennung wenn man 3-4 Jahre braucht ohne Bezahlung/lohn.
Wäre nicht eine Ausbildung besser die nach 3 Jahren direkt anerkannt wird?
Ist das machbar das man während der Ausbildung die anerkannten Zeugnisse nachreicht (sofern die Schulzeit der 1-10 klasse anerkannt wurden)

Sollte man die Schulzeit von 11-14 Schuljahr auch unabhängig vom zusammenhängenden Beruf der Krankenschwester anerkennen lassen?

Als ich dem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur vorschulg das eine Ausbildung doch mehr Sinn machte, sagte er mir ich würde zu kompliziert denken und vorgehen? hä?

Welchen Weg seid ihr gegangen?
- Nebenjob suchen und Anerkennung abwarten mit anschließender unbezahlter Schule
- Ausbildung angefangen?
- Wie lange habt ihr gebraucht für euren Weg?

Ich bin über jede Hilfe dankbar
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trixie
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Antwort #1 - 04.09.2016 um 21:35:07
 
Realistisch sehe ich die Sache, dass deine Frau erst im Jahr 2017 die Ausbildung beginnen kann.

Als Krankenschwestern braucht sie die Mittlere Reife, wenn sie die 3 jährige Ausbildung machen möchte. Wenn sie diese nicht hat, oder die Anerkennung ihrer Schulausbildung zu lange dauert, könnte sie einjährige beginnen und dann in die dreijährige Ausbildung starten.

Dafür sind aber entsprechende Sprachkenntnisse notwendig, denn ein Missverständnis, speziell im medizinischen Bereich, kann gravierende Folgen haben.

Auch wenn ihr das Geld dringend braucht - so deine Aussage aus den anderen Threads - sollte es kein Stückwerk werden, sondern das ganze auf eine solide Basis gestellt werden.

Eine Ausbildung noch im Oktober anfangen zu können, finde ich unrealistisch. Gäbe es denn schon einen Arbeitgeber, der sie einstellen würde? Normalerweise haben die Krankenhäuser ihre Schüler und Schülerinnen bereits aquiriert.

Warum braucht deine Frau einen extra B 2 Kurs, wenn sie schon jahrelang in der Schweiz gearbeitet hat?

Wenn sie vom I-Kurs befreit ist, hat sie ja schon einmal eine Hürde weniger zu nehmen.

Eine deutsche Ausbildung ist sicherlich besser, als die Anerkennung ihrer absolvierten Ausbildung.
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mar85w
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Antwort #2 - 04.09.2016 um 21:42:22
 
Vielen dank für deine Antwort ;
In der Tat waren wir schon in einen Krankenhaus nur leider war der Ausbildungsleiter nicht im Hause.
Es werden dort noch dringend Krankenschwester für eine Ausbildung gesucht was aber auch kein Freifahrticket ist denn ohne entsprechende Dokumente ist es *anders.
Sie spricht sehr gut deutsch, aber auf dem Bogen der Anerkennung ihres Beruf steht das es vorausgesetzt wird das der B2 Kurs abgeschlossen ist.
Die Beraterin des IQ Netzwerks mit denn Lehrgängen und Formularen wäre sie überall sofort beschäftigt.
Sie darf ja auch als Pflege Hilfskraft arbeiten das ist aber halt nicht so gut bezahlt, man sollte ja auch langfristig denken.
Die Ausbildung die dort anfängt ist noch nicht voll besetzt zum 1 Oktober, allerdings werden auch stellen zum 1 April angeboten.

Ich habe aber nur denn Gedanken das sie jetzt eine Ausbildung anfängt und die Anerkennung schnell erledigt wäre, dann wäre ja auch zeit verloren.
Anderer Seits ist es Traurig das Sie vier Jahre an einer Uni für Geld war und es quasi von neu gemacht werden muss.
Wir wissen einfach nicht was wir jetzt machen sollen..
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trixie
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Antwort #3 - 04.09.2016 um 22:03:33
 
mar85w schrieb am 04.09.2016 um 21:42:22:
aber auf dem Bogen der Anerkennung ihres Beruf steht das es vorausgesetzt wird das der B2 Kurs abgeschlossen ist.

Das ist mir völlig unbekannt.
Mir sind Schüler/Innen bekannt, die den I-Kurs abgeschlossen haben und mit dem anerkannten Schulzeugnis aus der Heimat sich bei Krankenhäusern beworben haben und nach dem Vorstellungstermin entweder eine Zusage oder eine Absage bekommen haben.

Gibt es denn keine anderen Krankenhäuser, die den Besuch des B2 Kurses nicht verlangen?
Bekommt sie den von dem Krankenhaus eine Einstellungszusage, wenn sie den B2 Kurs macht?
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mar85w
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Antwort #4 - 04.09.2016 um 22:13:30
 
Das Sie B2 braucht war auf die Anerkennung ihres Berufes bezogen.
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Antwort #5 - 04.09.2016 um 22:19:05
 
mar85w schrieb am 04.09.2016 um 21:22:24:
Für die Anerkennung braucht sie denn Kurs B2 welchen sie seit Anfang September besucht welcher aber auch etwa ein Jahr dauert.

Nach meinem Wissen dauern die B2-Kurse 100 Std.
Wie kommst du auf ein Jahr?
Wie lange hat der Kurs B1 für deine Frau denn gedauert?
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Budweiser
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Antwort #6 - 05.09.2016 um 05:41:42
 
Ich weiss das die Neurochirurgie der Uni Tübingen philip. Krankenschwestern beschäftigt.
Vllt. bringt es Euch etwas wenn Du mit der Pflegedienstleitung wg. Informationen telefonierst:
DR. RENATE FUHR

Funktion: Leitung Pflegedienst
Telefon: +49 7071 29 84 869
Fax: + 49 7071 29 5953

U.U. kann die Frau Euch einen Kontakt zu einer phil. Krankenschwester vermitteln, so dass deine  Frau mit einer Kollegin direkt sprechen kann.
Einfach fragen.
Versuch macht kluch!
Alles Gute!
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lottchen
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Antwort #7 - 05.09.2016 um 10:35:08
 
Wenn sie schon sehr gut in Deutsch ist braucht sie doch keinen Kurs. Dann reicht es doch, nur die B2-Prüfung zu machen!?

Mir wäre es auch unbekannt, dass so ein Kurs unbedingt 1 Jahr dauern muss. Bei uns hier auf der VHS ist so ein Kurs auf gut 2 Monate je Modul angesetzt (bei einem Kurs tagsüber 5x die Woche einen halben Tag - die Abendkurse dauern schon länger, je knapp 4 Monate für B.2.1 und B.2.2).
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trixie
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Antwort #8 - 05.09.2016 um 11:02:17
 
lottchen schrieb am 05.09.2016 um 10:35:08:
Dann reicht es doch, nur die B2-Prüfung zu machen!?

... und auf dem eingestellten Merkblatt steht ja nur, dass die Sprachkenntnisse dokumentiert werden müssen, sprich durch eine Prüfung nachgewiesen, nicht aber ein ganzer Kurs besucht werden muss.
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