Hallo,
da ich hier eigene Erfahrungen exakt derselben Art (Kind 10 J. alt, auch Kenia, allerdings 3 Jahre her) habe, auch noch einmal von mir:
Feuerfisch schrieb am 31.08.2016 um 17:57:47:-welche Dokumente braucht der Sohn für das Visum
Wird hier erklärt:
http://www.nairobi.diplo.de/contentblob/3988178/Daten/3613070/down_visa_KEN_Fami...Die am einfachsten zu verwirklichende Alternative bzgl. des Kindsvaters ist die Erklärung der Mutter vor dem Notar. Nennt sich im Englischen "Affidavit".
Wie das Dokument aussieht, kannst Du im unten an meinem Beitrag angehängten pdf.-Dokument erkennen.
Dann kannst Du Dir alles mit Sorgerechtsbeschluss, Einverständniserklärung des Vaters, Sterbeurkunde sparen.
Die genannte Einladung benötigst Du ebenfalls. Die kann formlos sein, in welcher Du erklärst, dass das Kind mit Dir und seiner Mutter zusammen in Deutschland wohnen soll.
Finanzierungsnachweis ist bei Antragstellung nicht erforderlich, die Sicherstellung des
LU wird von der
ABH geprüft.
Im Anschreiben bzw. der Einladung solltest Du, falls zutreffend, noch darauf hinweisen, dass das Kind z.B. im Rahmen der Familienversicherung ab Einreise in der gesetzl. Krankenversicherung versichert sein wird.
Zitat:welche Dokumente werden bzw. müssen dann überprüft werden
Das entscheidet die Botschaft, ggf. auch die
ABH und ist nicht vorhersagbar. Bei mir wurde keine Urkunde des Kindes überprüft. Wir "mussten" aber ein Abstammungsgutachten erstellen lassen (scheint bei nachträglichem Kinderzuzug aus Kenia relativ oft gefordert zu sein)...
Zitat:-da er nächstes Jahr 9 Jahre ist muss der Sohn dann auch
A1 vorweisen
Nein.
Zitat:-wie lange würde die Überprüfung bzw. das Visum dauern(falls das jemand weiß)
Ist abhängig davon, ob ein Abstammungsgutachten oder eine Urkundenprüfung gefordert wird - oder eben nicht.
Kann in 4 bis 6 Wochen über die Bühne gehen, kann auch einige Monate dauern.
Zitat:-muss die Mutter bei allen Behördengängen bzw. beim Visaantrag dabei sein oder kann dies auch ein anderer Familienangehöriger machen
Kann auch ein anderer Familienangehöriger machen.
Dann sollte die Mutter dem Familienangehörigen aber eine Vollmacht ausstellen. Und durchsetzungsfähig sollte der Familienangehörige sein. Denn die
AV in Nairobi ist...speziell...
Zitat:-gibt es irgendwelche Vorraussetzungen hier in Deutschland wegen:
-Lebensunterhalt sichern
Zitat:Mit Lebensunterhalt:
Reicht da mein Einkommen oder muss meine Frau auch arbeiten.
Ja. Muss gesichert sein durch Euer Haushaltseinkommen.
Wenn Dein Einkommen allein hoch genug ist, langt das natürlich.
Zitat:-ausreichender Wohnraum usw.
Zitat:Gibt es eine qm Zahl wieviel man dann zu dritt haben muss.
Ja. Ca. 12 qm pro Person, da Zuzug zur ausländischen Mutter. Wurde bei mir allerdings nicht geprüft.
Zitat:Wenn meine Frau meinen Nachnamen annimmt,gibt es dann irgendwelche Problem mit dem Visum des Sohnes,da wir den Namen noch nicht geändert haben.
Nein, da ja die Namensänderung dokumentiert ist. Sollte nur der
AV im Rahmen der Visumbeantragung bekanntgegeben werden, wenn nicht im Nationalpass oder im
AT ersichtlich.
Zitat:Und wird eigentlich mein Nachname dann bei meiner Frau in Kenya akzeptiert oder nicht.
Ja, gibt kein Problem.
Zitat:Mit den Jahren mein ich ob es bis zu einem bestimmten Alter ein Deutschkurs besucht werden muss.
Nein.
Er unterliegt aber hier der Schulpflicht.
Das entsprechend zuständige Schulamt wird ihn dann für ein Jahr (falls er nicht allzu helle sein sollte, auch ggf. länger) in eine separate oder mindestens eingebundene DaZ-Klasse stecken ("DaZ" = Deutsch als Zweitsprache).
Mach Dir keine Sorgen, als Kind spricht er im Normalfall nach einem Jahr besser Deutsch als Deine Frau...
Gruß