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Visum Kindesnachzug (Gelesen: 2.574 mal)
Feuerfisch
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31.08.2016 um 17:57:47
 
Hallo,

Meine Frau(kenianische Staatsbürgerin) ist ja bereits in Deutschland bei mir.
Da meine Frau ja noch einen Sohn(8 Jahre) in Kenya hat und wir ihn nächstes Jahr auch nach Deutschland holen wollen,
wollte ich mal dieses wissen,wenn jemand dies schon gemacht hat. 

-welche Dokumente braucht der Sohn für das Visum
-welche Dokumente werden bzw. müssen dann überprüft werden
-da er nächstes Jahr 9 Jahre ist muss der Sohn dann auch  A1 vorweisen
-wie lange würde die Überprüfung bzw. das Visum dauern(falls das jemand weiß)
-muss die Mutter bei allen Behördengängen bzw. beim Visaantrag dabei sein oder kann dies auch ein anderer
Familienangehöriger machen
-gibt es irgendwelche Vorraussetzungen hier in Deutschland wegen:
-Lebensunterhalt sichern
-ausreichender Wohnraum usw.

Wenn meine Frau meinen Nachnamen annimmt,gibt es dann irgendwelche Problem mit dem Visum des Sohnes,da wir den Namen noch nicht geändert haben.
Und wird eigentlich mein Nachname dann bei meiner Frau in Kenya akzeptiert oder nicht.
Wer hat Erfahrungen damit.

Danke

Gruß Gerald
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erne
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Antwort #1 - 31.08.2016 um 19:54:12
 
Feuerfisch schrieb am 31.08.2016 um 17:57:47:
-welche Dokumente braucht der Sohn für das Visum

Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunde als Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses zu Deiner Frau

Feuerfisch schrieb am 31.08.2016 um 17:57:47:
-welche Dokumente werden bzw. müssen dann überprüft werden

ggf. alle

Feuerfisch schrieb am 31.08.2016 um 17:57:47:
-da er nächstes Jahr 9 Jahre ist muss der Sohn dann auchA1 vorweisen

was hat das mit dem 9ten Lebensjahr zu tun?


Feuerfisch schrieb am 31.08.2016 um 17:57:47:
-Lebensunterhalt sichern


ja

Feuerfisch schrieb am 31.08.2016 um 17:57:47:
-ausreichender Wohnraum 


ja

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Feuerfisch
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Antwort #2 - 31.08.2016 um 20:01:00
 
Hallo,

@erne,danke für deine Infos.

Mit den Jahren mein ich ob es bis zu einem bestimmten Alter ein Deutschkurs besucht werden muss.

Mit Lebensunterhalt:
Reicht da mein Einkommen oder muss meine Frau auch arbeiten.

Wohnraum:
Gibt es eine qm Zahl wieviel man dann zu dritt haben muss.

Gruß Gerald
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erne
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Antwort #3 - 31.08.2016 um 20:33:33
 
Feuerfisch schrieb am 31.08.2016 um 20:01:00:
Mit den Jahren mein ich ob es bis zu einem bestimmten Alter ein Deutschkurs besucht werden muss.


ich verstehe die Frage nicht?
Das Kind will in D leben, natürlich wird es deutsch lernen müssen

Feuerfisch schrieb am 31.08.2016 um 20:01:00:
Mit Lebensunterhalt:
Reicht da mein Einkommen oder muss meine Frau auch arbeiten.


Dein Einkommen genügt (sofern Deine Frau mit dir zusammelbt)

Feuerfisch schrieb am 31.08.2016 um 20:01:00:
Gibt es eine qm Zahl wieviel man dann zu dritt haben muss.


ja
www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf
Zitat:
2.4.2 Ausreichender Wohnraum ist – unbeschadet
landesrechtlicher Regelungen – stets vorhanden,
wenn für jedes Familienmitglied über sechs
Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied
unter sechs Jahren zehn Quadratmeter
Wohnfläche zur Verfügung stehen
und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem
Umfang mitbenutzt werden können.
Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße
um etwa zehn Prozent ist unschädlich. Wohnräume,
die von Dritten mitbenutzt werden,
bleiben grundsätzlich außer Betracht; mitbenutzte
Nebenräume können berücksichtigt
werden.
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Feuerfisch
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Antwort #4 - 31.08.2016 um 21:01:42
 
Hi nochmal,

@erne,
das mit dem deutschkurs war vllt bisschen komisch geschrieben.Ich meinte ob der sohn zum Visumsantrag ein A1 Zertifikat vorweisen muss.

Wegen Einkommen:
Ja, meine Frau wohnt bei mir.

Gruß Gerald
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deerhunter
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Antwort #5 - 31.08.2016 um 21:20:47
 
Feuerfisch schrieb am 31.08.2016 um 21:01:42:
ob der sohn zum Visumsantrag ein A1 Zertifikat vorweisen muss.


Nein, in diesem Alter noch nicht

Feuerfisch schrieb am 31.08.2016 um 21:01:42:
Wegen Einkommen


Wenn dein Einkommen hoch genug ist, reicht das für ein Visum
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Antwort #6 - 31.08.2016 um 21:29:32
 
deerhunter schrieb am 31.08.2016 um 21:20:47:
Feuerfisch schrieb am Heute um 21:01:42:
ob der sohn zum Visumsantrag ein A1 Zertifikat vorweisen muss.


Nein, in diesem Alter noch nicht



A1 ist nur für Ehegatten erforderlich,

Für Kinder ab 16 wäre C1 eforderlich
dazwischen gibt es m.W. nichts.
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Antwort #7 - 01.09.2016 um 01:38:38
 
Hallo,

da ich hier eigene Erfahrungen exakt derselben Art (Kind 10 J. alt, auch Kenia, allerdings 3 Jahre her) habe, auch noch einmal von mir:

Feuerfisch schrieb am 31.08.2016 um 17:57:47:
-welche Dokumente braucht der Sohn für das Visum


Wird hier erklärt: http://www.nairobi.diplo.de/contentblob/3988178/Daten/3613070/down_visa_KEN_Fami...

Die am einfachsten zu verwirklichende Alternative bzgl. des Kindsvaters ist die Erklärung der Mutter vor dem Notar. Nennt sich im Englischen "Affidavit".
Wie das Dokument aussieht, kannst Du im unten an meinem Beitrag angehängten pdf.-Dokument erkennen.
Dann kannst Du Dir alles mit Sorgerechtsbeschluss, Einverständniserklärung des Vaters, Sterbeurkunde sparen.

Die genannte Einladung benötigst Du ebenfalls. Die kann formlos sein, in welcher Du erklärst, dass das Kind mit Dir und seiner Mutter zusammen in Deutschland wohnen soll.

Finanzierungsnachweis ist bei Antragstellung nicht erforderlich, die Sicherstellung des LU wird von der ABH geprüft.

Im Anschreiben bzw. der Einladung solltest Du, falls zutreffend, noch darauf hinweisen, dass das Kind z.B. im Rahmen der Familienversicherung ab Einreise in der gesetzl. Krankenversicherung versichert sein wird.

Zitat:
welche Dokumente werden bzw. müssen dann überprüft werden


Das entscheidet die Botschaft, ggf. auch die ABH und ist nicht vorhersagbar. Bei mir wurde keine Urkunde des Kindes überprüft. Wir "mussten" aber ein Abstammungsgutachten erstellen lassen (scheint bei nachträglichem Kinderzuzug aus Kenia relativ oft gefordert zu sein)...

Zitat:
-da er nächstes Jahr 9 Jahre ist muss der Sohn dann auch  A1 vorweisen


Nein.

Zitat:
-wie lange würde die Überprüfung bzw. das Visum dauern(falls das jemand weiß)


Ist abhängig davon, ob ein Abstammungsgutachten oder eine Urkundenprüfung gefordert wird - oder eben nicht.
Kann in 4 bis 6 Wochen über die Bühne gehen, kann auch einige Monate dauern.

Zitat:
-muss die Mutter bei allen Behördengängen bzw. beim Visaantrag dabei sein oder kann dies auch ein anderer Familienangehöriger machen


Kann auch ein anderer Familienangehöriger machen.
Dann sollte die Mutter dem Familienangehörigen aber eine Vollmacht ausstellen. Und durchsetzungsfähig sollte der Familienangehörige sein. Denn die AV in Nairobi ist...speziell...

Zitat:
-gibt es irgendwelche Vorraussetzungen hier in Deutschland wegen:
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Zitat:
Mit Lebensunterhalt:
Reicht da mein Einkommen oder muss meine Frau auch arbeiten.


Ja. Muss gesichert sein durch Euer Haushaltseinkommen.
Wenn Dein Einkommen allein hoch genug ist, langt das natürlich.

Zitat:
-ausreichender Wohnraum usw.

Zitat:
Gibt es eine qm Zahl wieviel man dann zu dritt haben muss.


Ja. Ca. 12 qm pro Person, da Zuzug zur ausländischen Mutter. Wurde bei mir allerdings nicht geprüft.

Zitat:
Wenn meine Frau meinen Nachnamen annimmt,gibt es dann irgendwelche Problem mit dem Visum des Sohnes,da wir den Namen noch nicht geändert haben.


Nein, da ja die Namensänderung dokumentiert ist. Sollte nur der AV im Rahmen der Visumbeantragung bekanntgegeben werden, wenn nicht im Nationalpass oder im AT ersichtlich.

Zitat:
Und wird eigentlich mein Nachname dann bei meiner Frau in Kenya akzeptiert oder nicht.


Ja, gibt kein Problem.

Zitat:
Mit den Jahren mein ich ob es bis zu einem bestimmten Alter ein Deutschkurs besucht werden muss.


Nein.
Er unterliegt aber hier der Schulpflicht.
Das entsprechend zuständige Schulamt wird ihn dann für ein Jahr (falls er nicht allzu helle sein sollte, auch ggf. länger) in eine separate oder mindestens eingebundene DaZ-Klasse stecken ("DaZ" = Deutsch als Zweitsprache).
Mach Dir keine Sorgen, als Kind spricht er im Normalfall nach einem Jahr besser Deutsch als Deine Frau...

Gruß

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Affidavit_Notar.pdf (479 KB | 103 )

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #8 - 01.09.2016 um 09:02:35
 
Hallo,

@T.P.2013,
danke für deine ganzen und ausführlichen Informationen.

Gruß Gerald
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