reinhard schrieb am 27.08.2016 um 18:10:23:Sie kann den Aufenthaltstitel nur dort beantragen, wo sie gemeldet ist (Wohnung gemietet hat, wohnt). Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Ausländerbehörde A dem Visum zustimmt, die Visum-Inhaberin aber dort nie hinzieht, sondern nach der Anmeldung bei der Ausländerbehörde B den Aufenthaltstitel beantragt.
Der Aufenthaltstitel ist immer identisch, da muss überhaupt nichts "geändert" werden.
Eure C-Idee finde ich aber zu kompliziert, wenn sie mit Visum eine Wohnung sucht und dann innerhalb der Visum-Gültigkeit in B eine Wohnung findet, sollte sie sich in B anmelden und in B zur Ausländerbehörde gehen.
Die Internetseiten der Ausländerbehörde in meinem Landkreis sagen zu dem, was du sagst, überhaupt nichts. Der Punkt "zum Visum zustimmen" kommt nirgends vor. Es gibt nur die einzige Aufgabe, dass man das Formular zum Aufenthaltstitel ausfüllt und das ist alles.
Die Beantragung ist jedoch immer noch mit einem Zweckwechsel verbunden, den es zu beantragen gilt. Es sind also zwei Verwaltungsakte durchzuführen.
Auszug der örtlichen Ausländerbehörde:
Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich eine Aufenthaltserlaubnis?
Beantragen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis, solange Ihr Visum noch gültig ist.
Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein. Dazu gehört auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz.
Ihre Identität und Staatsangehörigkeit muss geklärt sein.
Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Sie besitzen einen gültigen Pass und sind als Visumspflichtiger mit entsprechendem Visum eingereist.
Antwort auf/zuklappen
Wie kann ich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Eine Aufenthaltserlaubnis beantragen Sie bei der Ausländerbehörde des Landkreises, in dem Sie sich aufhalten. Hier können Sie einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis herunterladen. Wenn Sie sich im Unterallgäu befinden, müssen Sie diesen Antrag bei der Ausländerbehörde im Landratsamt Unterallgäu einreichen. Bei Fragen wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.