Hallo ihr netten Helferlein!
Da mein (ich bin Deutsche) Arbeitsvertrag aufgrund meiner Schwangerschaft nicht verlängert wurde beziehe ich nun ALG 1 und beantrage zur Aufstockung aktuell ALG 2. Ich wohne alleine und bin nun glücklich im 7. Monat schwanger.
Mein Freund (Ghana) und Vater des Kindes ist Asylbewerber und lebt in der Unterkunft, welche ihm zugewiesen wurde.
Der Jobcenter sagt nun, dass wir dennoch in einer Bedarfsgemeinschaft leben, da wir ein Kind miteinander erwarten und der Wille zum gemeinsamen Zusammenleben vorliegt. Mir wurden die entsprechenen Formulare mitgegeben und ich wurde gebeten den Leistungsbescheid der Asylleistungen meines Freundes bei Antragsabgabe vorzulegen.
Auch wenn ich es nicht GANZ einsehe, werde ich es wohl so erledigen, wie es gewünscht wird, da ich keinen großen Streit mit dem Jobcenter will.
Jetzt aber zu meiner Frage: Muss mein Freund beim seinem zuständigen Sozialamt auch angeben, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht? Wir leben ja nicht zusammen, wir haben getrennte Finanzen und sind nicht verheiratet. Ich habe hier Bedenken, dass sich Ämter mal absprechen und es nachher so aussieht, als wenn er Informationen unterschlagen hat.
Gibt es im Asylrecht überhaupt so etwas wie eine Bedarfsgemeinschaft ohne geteilten Wohnraum, welche man mitteilen muss?
Vielen Dank für eure Rückmeldung!