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Georgien entlässt nicht aus Staatsangehörigkeit. Was tun? (Gelesen: 6.240 mal)
grisu1000
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Antwort #15 - 02.09.2016 um 23:19:54
 
NeedHelp schrieb am 02.09.2016 um 09:38:27:
Es kann doch nicht sein, dass der deutsche Staat einen dazu in den "Kriegsdienst zwingt". Gab es da schon mal Gerichtsurteile, dass man für die Einbürgerung den Wehrdienst UNBEDINGT im Heimatland ableisten musste? 


Grundsätzlich ist der Wehrdienst zumutbar. Ja und es ist zumutbar diese im Heimatland abzuleisten, dafür gibt es auch extra großzügigere Erlöschensregeln im AufenthG. Die Wehrpflicht gibt es ja auch noch in Deutschland, nur der Grundwehrdienst ist ausgesetzt., nicht die Wehrpflicht.

Für Kriesen-und Kriegsgebiete gibt es ggf. Ausnahmen. Ob Georgien dazu zählt, müsste man bei der ABH erfragen.
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trixie
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Antwort #16 - 02.09.2016 um 23:32:01
 
grisu1000 schrieb am 02.09.2016 um 23:19:54:
Grundsätzlich ist der Wehrdienst zumutbar. Ja und es ist zumutbar diese im Heimatland abzuleisten,

Grundsätzlich magst du Recht haben, aber sicherlich nicht um jeden Preis. Wenn der Wehrpflichtige nicht einmal die Sprache des Landes spricht und auch sonst keinen Bezug zu Land, Leute und Rechtsform hat, in dem er den Wehrdienst leisten soll, wie soll das denn funktionieren?
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Aras
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Antwort #17 - 02.09.2016 um 23:46:30
 
Dann lernt der Staatsbürger die Sprache,  baut einen Bezug zu seinem Land auf und macht sich mit der "Rechtsform" vertraut. Trixie, so schwer ist nicht mal der deutsche Wehrdienst...

Aber wenn man für 700€ seinen Wehrdienst kaufen kann, dann ist das ein Schnäppchen. Sollte man dann entsprechend Gebrauch machen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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grisu1000
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Antwort #18 - 03.09.2016 um 01:42:28
 
trixie schrieb am 02.09.2016 um 23:32:01:
Wenn der Wehrpflichtige nicht einmal die Sprache des Landes spricht und auch sonst keinen Bezug zu Land, Leute und Rechtsform hat, in dem er den Wehrdienst leisten soll, wie soll das denn funktionieren? 


Er kann doch sein eigenes Versäumnis des Spracherwerbs jetzt nicht als Argument nehmen, das der deutsche Staat Ihn vor seinen staatsbürgerlichen Pflichten schützt. Die Wehrpflicht für Auslands-Georgier gibt es ja nicht erst seit kurzem.
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Saxonicus
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Antwort #19 - 03.09.2016 um 07:40:47
 
trixie schrieb am 02.09.2016 um 23:32:01:
Wenn der Wehrpflichtige nicht einmal die Sprache des Landes spricht.... 

Wenn er bereits als Kleinkind nach Deutschland eingereist ist, dann ist er doch sicher mit seinen Eltern zusammen gekommen und die haben aller Wahrscheinlichkeit nach, wohl kaum Deutsch mit ihm gesprochen. Es ist also seine Muttersprache und vergisst man nicht so einfach. Das dürfte doch nur eine Schutzbehauptung sein, um den Wehrdienst zu entkommen.
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Mick
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Antwort #20 - 03.09.2016 um 10:14:47
 
Da hier nur noch Meinungen gepostet werden, die EBH-Entscheidung
hier nicht getroffen wird:

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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