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Verlängerung 3-monatiges Touristenvisum wegen derzeitiger Situation für türkische Akademiker? (Gelesen: 7.660 mal)
Themen Beschreibung: Bei Rückkehr in die Türkei Verbot einer erneuten Ausreise - längerer genehmigter Aufenthalt in D möglich?
grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 13.08.2016 um 00:13:49
 
Aras schrieb am 12.08.2016 um 21:41:12:
Aber vielleicht macht die Ausländerbehörde auch eine Kosten-Nutzen-Abwägung und kommt zu dem Schluss, dass eine zeitlich-begrenzte AE für einen Sprachkurs günstiger ist als den türkischen Antragstellern einen Asylantrag vorzulegen. Eine belastbare VE und schwupps ist das Risiko der Einwanderung in das Sozialsystem auch minimiert. 


Letzendlich müssen sie sich entscheiden. Entweder sie benatragen Asyl weil eine persönliche Gefährdung durch Verfolgung vorliegt  Eine abstrakte Gefährdungslage reicht als Asylgrund nicht aus. Türken ist es zuzumuten auch bei erhöhter Gefährdung in Ihrem Land zu leben. Erfahren die türkischen Behörden vom Asylantrag ist die Rente weg.

Wollen sie aus andern Gründen eine Verlängerung sollten sie das mit der Gefähardung gar nicht Erwähnen, da damit die die ABH den wahren Grund weis, damit IMHO keinen AT wegen anderer Gründe geben wird. Das heist dann, die Geluabwürdigkeit des Antrags auf...wird bezweifelt.



Oder sie machen entwas anderes.
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Janna
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Antwort #16 - 15.08.2016 um 17:30:52
 
Hallo,

danke für die Antworten.

Ich habe dem Schwager geraten, auf die Gefährdung abzustellen und zu hoffen, dass sie an einen vernünftigen SB geraten.

Einreise war vor dem Putsch, da war die Gefährdung nicht absehbar.

Er könnte eher wieder in die Türkei zurück und würde auch ohne seine Frau zurückfahren.
Gefährdet ist vor allem die Schwägerin wegen ihrer früheren Tätigkeit.

Wie die beiden letztendlich entscheiden, weiß ich noch nicht.

Liebe Grüße
Janna
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Antwort #17 - 15.08.2016 um 19:27:56
 
Leider darf auch der vernünftigste SB nur im Rahmen des Gesetzes und seiner Vorgaben handeln.

Ich denke aber viele wären an einer Rückmeldung interessiert ob man doch was für Sie tun konnte.
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Janna
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Antwort #18 - 25.09.2016 um 13:21:18
 
Hallo,

hier mein Update:

Schwager und Schwägerin sind zurück in der Türkei.
Glücklicherweise wurde ihnen der Pass in der Türkei nicht abgenommen.
Sie mussten dort aber eine Bestätigung besorgen, dass sie für das aktuelle Regime ungefährlich sind.

LG
Janna
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Antwort #19 - 25.09.2016 um 23:45:27
 
Janna schrieb am 25.09.2016 um 13:21:18:
Sie mussten dort aber eine Bestätigung besorgen, dass sie für das aktuelle Regime ungefährlich sind.

und wie + wo bekommt man so eine "Bestätigung, dass sie für das aktuelle Regime ungefährlich" sind?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 29.09.2016 um 20:33:40
 
Hallo,

keine Ahnung, wo man eine solche Bestätigung erhält.
Mein Mann hat mir diese Info gegeben, die er vermutlich von seinem Bruder erhalten hat.
Ich werde ihn bei Gelegenheit mal fragen.

LG
Janna
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