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Verlängerung 3-monatiges Touristenvisum wegen derzeitiger Situation für türkische Akademiker? (Gelesen: 7.592 mal)
Themen Beschreibung: Bei Rückkehr in die Türkei Verbot einer erneuten Ausreise - längerer genehmigter Aufenthalt in D möglich?
Janna
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12.08.2016 um 12:22:33
 
Hallo,

nach langer Zeit bin ich mal wieder hier und gleich mit einer Frage:
Mein Schwager und Schwägerin aus der Türkei kamen mit einem Touristenvisum noch vor dem Putsch hierher zu der Familie meines Neffen.

Sie haben den "grünen Pass", das heißt, wenn sie nach Ablauf des Touristenvisums (Mitte September) wieder in die Türkei zurückkehren, werden sie nicht mehr ausreisen dürfen.

So ist meine Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, das Visum aus humanitären Gründen z.B. für ein Jahr verlängern zu lassen.

Schwager und Schwägerin beziehen eine Rente in der Türkei und können von Deutschland aus auf das Geld zugreifen. Außerdem können der Sohn und die Schwiegertochter die beiden unterstützen, so dass sie dem deutschen Staat nicht zur Last fallen.

Welche Möglichkeiten haben die beiden, länger hier zu bleiben?

Einen Asylantrag zu stellen, fänden wir alle verfehlt.
Außerdem möchten die beiden gerne wieder zurück in die Türkei, sobald die Lage wieder besser ist und keine Reise-Restriktionen für Akademiker mehr bestehen.

Danke und liebe Grüße
Janna
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Aras
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Antwort #1 - 12.08.2016 um 12:42:34
 
Ist die einzige Grundrechtsbeschränkung die Einschränkung der Reisefreiheit?
Inwiefern soll das einen humanitären Aufenthalt begründen?
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Janna
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Antwort #2 - 12.08.2016 um 12:51:48
 
Hallo,

so wie es aussieht, ist im Moment nur die Reisefreiheit beschränkt.
Allerdings gibt es Gewalttaten in Istanbul (wo Schwager und Schwägerin sich normalerweise aufhalten), die nicht in den deutschen Medien erwähnt werden.

Außerdem gibt es immer wieder Verhaftungen ohne ersichtlichen Grund.

Die Schwägerin hat in einer Klinik gearbeitet, die der Gülen-Bewegung angerechnet wird. Von daher läuft sie meines Erachtens schon Gefahr, verhaftet und verhört zu werden.

Im Moment weiß ja keiner, was und wie die türkische Regierung denkt und was sie vorhat ... (naja, Ahnungen gibt es wohl ...)

Danke und liebe Grüße
Janna
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okatomy
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Antwort #3 - 12.08.2016 um 13:03:52
 
Nunja die Sicherheitslage ist auch in vielen anderen Ländern wesentlich schlechter, das begründet aber keinen Aufenthalt und keinen Asylanspruch, es wird stets Argumentiert der ausländische Staatsbürger kann sich in einem als sicherer geltenden Teil seines Landes aufhalten.

Falls sie sich politisch verfolgt fühlen, bleibt eigentlich nur Asylantrag. Gab es eine VE? Dann darf sich der VE-Geber schon mal freuen.
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Aras
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Antwort #4 - 12.08.2016 um 13:12:45
 
okatomy schrieb am 12.08.2016 um 13:03:52:
Gab es eine VE? Dann darf sich der VE-Geber schon mal freuen.

Die mit grünem Pass können visafrei einreisen.

Überhaupt sind die mit dem grünen Pass doch Staatsbeamte. => Besonderes Treueverhältnis zum Staat.

Im Grunde kann ich die Forderung nach Rückkehr verstehen: Einziehen der Pässe geht ja schlecht im Ausland.  Zumal es meines Erachtens nicht menschenrechtswidrig ist die Reisefreiheit einzuschränken. Manche erlangen die vollständige Reisefreiheit auch erst nach der Ableistung des Wehrdienstes. Manche sind Extremisten und Terroristen und von diesen zieht der deutsche Staat auch die Pässe und Personalausweise ein.

Wenn also nur die Beschränkung der Reisefreiheit befürchtet wird, dann kann das als Begründung für eine Verlängerung nicht dienen.

Aber das ist nur meine Meinung.
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reinhard
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Antwort #5 - 12.08.2016 um 13:14:21
 
Es gibt da, im Gegensatz zu anderen Krisenländern, wohl noch keine Anweisung eines Länder-Innenministers an die Ausländerbehörden, wie mit solchen Anträgen auf Visumverlängerung umzugehen ist.
[Im Falle der Ukraine gab es sowas nach dem russischen Einmarsch.]

Sie müssten einfach der örtlich zuständigen Ausländerbehörde fragen, ob die die Begründung für ausreichend halten. Eine Verlängerung wäre dann aber auf Deutschland beschränkt und gilt nicht für andere Schengen-Länder.

Und wenn nicht, müssen sie ausreisen oder Asyl beantragen. Denn für solche Gründe ist im Prinzip das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (BAMF) alleine zuständig, eben damit es nicht von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde verschieden ist oder wird. Aber manchmal machen örtliche Behörden es einfach mal.
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Janna
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Antwort #6 - 12.08.2016 um 14:28:12
 
Hallo,

ich hörte gerade, dass es keine VE gibt, da die beiden mit ihren Pässen visafrei einreisen konnten. Eine VE würde von Sohn und Schwiegertochter gegeben, die ihre Eltern sowieso unterstützen würden, wenn sie länger hier bleiben. Alternativ gibt es hier noch andere Verwandte, die für die Abgabe einer VE in Frage kommen.

Ich werde ihnen also raten, am Montag mal einen Termin bei der ABH zu vereinbaren und zu fragen, welche Möglichkeiten es gibt.

Beim BAMF habe ich eben angerufen und geballte Info bekommen.
1. AE wegen familiärer Hilfe nach Geburt eines Kindes
(wäre ggf. für die Schwägerin möglich - das Kind ist allerdings schon 2 Jahre alt)
2. AE zum Besuch eines Sprachkurse mit mindestens 18 Wochenstunden  (Teilnahme- bzw. Anmeldebestätigung muss bei Antrag auf AE vorgelegt werden - wäre für den Schwager möglich)
3. AE nach § 7 Aufenthaltsgesetz (ich kapiere allerdings nicht, wie ich das für Schwager und Schwägerin verwenden kann)

Dass diese AE dann nur für D gilt, macht nichts.

Falls Euch noch etwas einfällt, immer nur her mit den Ideen.

Danke und liebe Grüße
Janna
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Antwort #7 - 12.08.2016 um 14:52:23
 
Ja gehe mal zur ABH und frage nach (Fragen kostet nichts).

Würde mir da aber keine so großen Hoffnungen machen, da die Gründe total vorgeschoben erscheinen, das wird der Mitarbeiter der ABH auch merken.

2 jährige Kinder gehen in den Kindergarten
Sprachkurse gibt es bestimmt auch in der Türkei
usw.
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Aras
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Antwort #8 - 12.08.2016 um 14:53:51
 
Die AE für einen Sprachkurs kann schon erfolgreich sein.
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Antwort #9 - 12.08.2016 um 15:36:10
 
Wie alt sind den Schwager und Schwägerin, weil du ja auch schreibst, dass sie Rente aus der Türkei beziehen?

Auch für die AE zu einem Sprachkurs muss es einen nachvollziehbaren Grund geben, der aber nicht lautet:"Wir wollen im Moment nicht zurück in die Türkei."

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Janna
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Antwort #10 - 12.08.2016 um 19:20:01
 
Der Grund ist, dass es - speziell für die Schwägerin - wegen ihrer früheren Tätigkeit zur Zeit gefährlich sein kann, wieder in die Türkei zurückzukehren.

Ein Grund für den Sprachkurs wird sich finden lassen wie z.B. Aufbau einer Geschäftsbeziehung zu Deutschland (sobald die Situation in der Türkei sich beruhigt hat). Dies wäre gar nicht so abwegig und könnte durchaus zum Tragen kommen. Wir haben diesbezüglich schon seit längerem so manche Ideen.

Beide sind Anfang 50. Es ist ja auch nicht so, dass sie dem deutschen Staat zur Last fallen würden. Die in D lebenden Verwandten werden sie neben der Rente, die die beiden beziehen, unterstützen.

Die Lage in der Türkei ist im Moment sehr unklar.
Menschen werden grundlos verhaftet und - meines Wissens nach - gefoltert, und ihnen wird vorgeworfen, Gülen-Sympathisanten zu sein, ohne dass ein Beweis dafür erbracht wird.

Sie leben in Istanbul - dort ist die Gefahrenlage recht hoch.

Es ist verständlich, dass Schwägerin und Schwager kein Risiko eingehen wollen.

Wenn sie zurückkehren und die Pässe eingezogen werden, ist es zu spät. Dann kommen sie nicht wieder raus aus der "Maschinerie".

Liebe Grüße
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Antwort #11 - 12.08.2016 um 20:04:55
 
Das mit der Sache in der Türkei mag ja alles sein, aber das sind allenfalls Gründe mit denen man einen Asylantrag begründen könnte.

Wenn Ihr wikrlich eine AE zum Sprachkurs wollt dann auf keinen Fall solche Gründe nennen sondern ausschleißlich das Sprachvisum begründen.

Sonst bekommt der Entscheider den Eindruck das sei nur vorgeschoben.

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Antwort #12 - 12.08.2016 um 20:18:32
 
okatomy schrieb am 12.08.2016 um 20:04:55:
Wenn Ihr wikrlich eine AE zum Sprachkurs wollt dann auf keinen Fall solche Gründe nennen sondern ausschleißlich das Sprachvisum begründen.

Das hätten sie aber bereits vorher in der Türkei beantragen müssen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der türkische "grüne Pass" alleine zu einen Aufenthalt über die 90 Tage hinaus berechtigt.

okatomy schrieb am 12.08.2016 um 20:04:55:
In Deutschland braucht man als Drittstaatler eben immer einen genauen Aufenthaltszweck, genug Geld zu haben.... 

Das braucht man als Deutscher in Drittstaaten auch, im besonderen das Geld..
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Antwort #13 - 12.08.2016 um 21:21:25
 
Ja im Prinzip ist die Sache ja klar. Ich denke auch nicht dass Sie einen Aufenthalt bekommen.

Man wird Ihnen vorwerfen nicht mit dem korrekten Visum eingereist zu sein. Dass die Unruhen in der Türkei der eigentliche Grund der Aufenthaltsverlängerung sind, wird so ziemlich jeder Sachbearbeiter erkennen.

Asylgründe liegen realistisch betrachtet ebenfalls keine vor.

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Antwort #14 - 12.08.2016 um 21:41:12
 
okatomy schrieb am 12.08.2016 um 21:21:25:
Asylgründe liegen realistisch betrachtet ebenfalls keine vor.

Darüber entscheidet schlussendlich das BaMF.

Aber vielleicht macht die Ausländerbehörde auch eine Kosten-Nutzen-Abwägung und kommt zu dem Schluss, dass eine zeitlich-begrenzte AE für einen Sprachkurs günstiger ist als den türkischen Antragstellern einen Asylantrag vorzulegen. Eine belastbare VE und schwupps ist das Risiko der Einwanderung in das Sozialsystem auch minimiert.
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