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Russische Freundin braucht Einkommensnachweis für Heirat (Gelesen: 1.052 mal)
Chrissi7
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i4a rocks!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Russische Freundin braucht Einkommensnachweis für Heirat
08.08.2016 um 19:13:06
 
Fürs OLG soweit ich das verstanden hab brauchen wir den Einkommensnachweis. Damit eingestuft werden kann wieviel wir zahlen müssen.

Meine Freundin ist aber arbeitslos. Wie weist man das nach?
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.831

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.08.2016 um 19:33:15
 
Eine einfache Erklärung hat damals bei meiner bereits in Deutschland lebenden Frau gereicht. Vielleicht im Zweifel eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Wenn du bevollmächtigt bist, dann kannst du ggf. in Ihrem Namen die Erklärung abgeben.

Ansonsten solltest du überlegen, ob du bei eigenem hohen Einkommen nicht direkt dem höchsten Gebührensatz zustimmst, wenn der Nachweis das kein Einkommen besteht schwieriger oder mehr kostet als der höchste Gebührensatz. Der höchste Gebührensatz beträgt 305 €. Der niedrigste 15 €. Wenn also deine Verlobte mehr als 290 € zahlen oder mehrere Tage verreisen muss um die Erwerbslosigkeit nachzuweisen, dann lohnt sich das ggf. im Grunde erst garnicht. Also falls es bspw. mehrere Tage dauert um von Wladiwostok zum nächsten Generalkonsulat Nowosibirsk zu kommen, Konsulargebühr, Versand per Post, ggf. übernachten im Hotel.

Wenn du ein geringes Einkommen hast und/oder deine Verlobte quasi in der Nähe des Konsulats wohnt, dann lohnt es sich natürlich falls die noch mehr Formalitäten fordern.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Chrissi7
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i4a rocks!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 08.08.2016 um 20:02:33
 
Danke für die schnelle Antwort.
Ich werd morgen nochmal beim Standesamt anrufen. Also normalerweise reicht eine selbstgeschriebene Erklärung? Das wär super.
Wär toll wenn mal irgendwas nicht Geld kosten würde.
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