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Bitte um Rat: Ehe mit Flüchtling, Unterhaltspflicht für ihn und Familie? (Gelesen: 3.528 mal)
Cristin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bitte um Rat: Ehe mit Flüchtling, Unterhaltspflicht für ihn und Familie?
05.08.2016 um 16:28:46
 
Hallo ihr Lieben,

ich bin in einer etwas verzwickten Situation.
Ich habe vor nicht ganz zwei Monaten einen Flüchtling geheiratet, der vor der Heirat "nachvollziebar abschiebbar" war. Durch die Heirat bekam er einen Duldungstitel.
Ich dachte, dass er automatisch irgendwann nach der Hochzeit eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, beim JobCenter anhängig wird und somit auch vermittelbar ist und arbeiten darf.

Nun haben wir uns leider wegen unüberbrückbarer Differenzen vor knapp drei Wochen getrennt. Ich habe auch offiziell das Trennungsjahr eingeleitet, damit mir nach der Scheidung nicht noch mehr (als nötig) finanzieller Schaden entsteht. Die Unterhalstpflicht bei Kurzzeitehen fällt wohl deutlich geringer aus.

Nun suchte mein Noch-Ehemann vor zwei Tagen nach über zwei Wochen Funkstille wieder Kontakt zu mir. Unter dem Vorwand, dass er mich liebt und die Beziehung/Ehe weiterhin möchte.

Leider sind nur eine Nacht vorher seine Eltern aus seinem Heimatland als "Touristen" eingetroffen. Ein merkwürdiger zeitlicher Zusammenhang. Er versucht gerade, Asyl für die Eltern zu beantragen.

Nun ist folgende Sachlage: Mein Noch-Ehemann besitzt so gut wie gar kein Geld. Da er keine Aufenthaltserlaubnis hat, bezieht er noch Geld vom Sozialamt. Da ich das Trennungsjahr eingeleitet habe, habe ich die Info bekommen, dass es daraufhin fraglich ist, ob er überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis und somit eine Arbeitserlaubnis bekommt.

Die Eltern besitzen ebenfalls nichts, gar nichts. Ich weiß noch nichts über die genauen Umstände, wer wie die Reise gerade für sie gezahlt hat. Mein Noch-Ehemann jedenfalls nicht. Er hat von dem bisschen Geld, was er hat, monatlich ein Drittel in das Heimatland zu den Eltern geschickt.

Was passiert, wenn ich das Trennungsjahr zurück ziehe und die Eltern tatsächlich hier einen Titel bekommen sollten?
Bin ich dann auch für diese unterhaltspflichtig? Sie sind alt und krank und es ist absehbar, dass sie vermutlich irgendwann der Pflege bedürfen. Evtl. eben sogar Altenheim.
Kann ich als Ehefrau an den Kosten beteiligt werden?

Ich weiß leider gar nichts. Und wäre um Erfahrungen, Links, Ratschläge etc. sehr dankbar.

Es vermischt sich hier leider viel. Einmal die Heirat aus Liebe, das was vor und während der kurzen Ehe vorgefallen ist und mich zu meinem eigenen Schutz zur schnellen Einleitung des Trennungsjahres gebracht hat und nun die Frage, ob er mich wirklich zurück haben möchte aus Liebe oder weil er Dinge weiß, die ich nicht weiß, die ihm und evtl. seinen Eltern zum Vorteil sind, wenn ich die Ehe aufrecht erhalte.

Liebe Grüße ins Forum

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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.08.2016 um 16:47:34
 
Cristin schrieb am 05.08.2016 um 16:28:46:
Kann ich als Ehefrau an den Kosten beteiligt werden?

nein

schau hierzu ins BGB... so § 1600 glaub ich. Du bist nur deinen Blutsverwandten in linearer Verwandtschaft (Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern...) und deinem Ehegatten zum Unterhalt verpflichtet.

Er ist wohl in der Bredouille, da sein Aufenthalt nur von dir abhängig war. Jetzt wird es nix mehr

Kümmer dich einfach um deine Scheidung. Seine Eltern und er können dir egal sein. Wenn er Trennungsunterhalt fordert und du kein oder geringes Einkommen hast, dann kriegt er nix.

PS: Jemand der vollziehbar ausreisepflichtig ist, hat keinen Schutzstatus geltend machen können und ist darum eben kein Flüchtling sondern ein illegaler Migrant. Bitte vermische die illegalen Migranten nicht mit den legitimen Flüchtlingen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #2 - 05.08.2016 um 17:22:15
 
Nach dem Aufenthaltsgesetz bekommt niemand "automatisch" eine Aufenthaltserlaubnis. Alles, was er will, muss er beantragen.

Für eine Aufenthaltserlaubnis als Ehemann braucht er:
- Visum (muss er ggf. durch Ausreise und Einreise holen)
- Heiratsurkunde
- A1-Zertifikat
- Bestätigung der Ehefrau, dass man als Ehepaar zusammenlebt bzw. zusammenleben will.

Wenn Du einen abgelehnten Asylbewerber heiratest, fehlt meistens noch das Visum und das A1-Zertifikat für die Aufenthaltserlaubnis. Das Heiraten alleine reicht nicht.

Mit der Trennung hat sich das erledigt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #3 - 05.08.2016 um 17:28:27
 
Ohne zu wissen, woher Dein Noch-Ehemann stammt: Er war und ist kein Flüchtling.
Cristin schrieb am 05.08.2016 um 16:28:46:
einen Flüchtling geheiratet, der vor der Heirat "nachvollziebar abschiebbar" war.

Demnach wurde ihm die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerteilt, sonst wäre er nicht vollziehbar ausreisepflichtig gewesen.

Somit ist es sehr wahrscheinlich, dass der Asylantrag seiner Eltern ähnlich erfolgreich laufen wird. Evtl. können sie wegen gesundheitlichen Gründen (momentan) nicht abgeschoben werden. Dies hat Dich aber nicht zu interessieren.

Cristin schrieb am 05.08.2016 um 16:28:46:
und nun die Frage, ob er mich wirklich zurück haben möchte aus Liebe oder weil er Dinge weiß, die ich nicht weiß, 

Es ist zu vermuten, dass sich Dein Noch-Ehemann aus Eurem (gefährlichen) Halbwissen gelößt hat und nun weiß, dass ihm auf Grund der Ehe zu Dir noch lange kein eigenständiges Aufenthaltsrecht zusteht. Dafür muss die Ehe mehrere Jahre bestehen und mit der Auflösung der Ehe ist der Grund Deines Noch-Ehemannes sich in Deutschland aufzuhalten weggefallen.

Es liegt nahe, dass er dies verhindern und Dich auf Grund dessen zurück gewinnen möchte.

Es ist immer schlimm, wenn eine Liebe zerbricht, oder nicht erwidert wird. Klares rationales denken fällt dann schwer, vorallem wenn die vermeintliche Versöhnung und Rettung der Ehe so nah scheint. Wäre Deine Freudin in Deiner Situation würdest Du sie sicherlich an den Schultern packen und schütteln, bis sie wieder in der Realität angekommen ist.

Auch wenn es nicht leicht ist, musst Du bei nüchterner Betrachtung gestehen, dass hinter dem Treiben Deines Mannes ein gewisser Organisationsgrad steckt (Einflug der Eltnern), den er Dir verheimlicht hat. In diesem Teil seines Lebens solltest Du wohl schon keine Rolle mehr spielen - erst jetzt, wo er in Erfahrung gebracht hat, dass er ohne die Ehe mit Dir nicht weiter in Deutschland leben kann, dass er sein wahres Gesicht zu früh gezeigt hat, möchte er die Beziehnung zu Dir retten.

Das sind die Fakten. Fakt ist aber auch, dass Du dieses Kapitel, bevor er wieder Kontakt zu Dir aufgenommen hat, als Erfahrung abgehakt und die Scheidung eingereicht hast. Dir sind nun wieder alle Wege offen, einen Partner zu finden, dessen Aufrichtigkeit und Liebe zu Dir nicht an Bedingungen oder Aufenthaltstitel geknüpft sind. Das hört sich für einen Neu-Beginn doch nach ganz vielversprechenden und aufregenden Startbedingungen an.
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deerhunter
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Antwort #4 - 05.08.2016 um 17:57:41
 
Cristin schrieb am 05.08.2016 um 16:28:46:
Leider sind nur eine Nacht vorher seine Eltern aus seinem Heimatland als "Touristen" eingetroffen. Ein merkwürdiger zeitlicher Zusammenhang. Er versucht gerade, Asyl für die Eltern zu beantragen.


Aus welchem Land? Wie haben die Eltern ein Visum bekommen? Wurde eine VE ausgestellt? Hast du irgendetwas unterschrieben oder er in Vollmacht von dir?
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Cristin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 05.08.2016 um 19:37:51
 
Hallo,

lieben Dank schonmal für Eure Antworten.

Mir war bewusst, dass wir nach der Ehe einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen müssen und er dafür bei mir gemeldet sein muss und ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen haben muss. Dass er genau ein A1-Zertifikat braucht, wusste ich nicht.

Ja, bei Vielem habe ich leider nur gefährliches Halbwissen und das macht es mir auch so schwer, die Situation einzuschätzen.

Wäre die Ehe in ihrer gedachten Form bestehen geblieben, hätten wir Beide nach dem Motto "Learning by doing" schon die Dinge heraus gefunden, die wir brauchen.

Fragen nach Herkunftsland etc. möchte ich erstmal nicht beantworten, um so anonym wie möglich zu bleiben. Es ist ein vermeintlich sicheres Drittland, er und seine Familie gehören aber einer verfolgten Minderheit an.

Wenn Euch noch irgendetwas einfällt, ich bin weiter dankbar für Anregungen und Wissen.

Liebe Grüße

Edith: Nein, Gott sei Dank habe ich keine Vollmachten oder Sonstiges ausgefüllt.
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Antwort #6 - 05.08.2016 um 19:46:21
 
Cristin schrieb am 05.08.2016 um 19:37:51:
Wenn Euch noch irgendetwas einfällt, ich bin weiter dankbar für Anregungen und Wissen.

Was willst du denn noch wissen? Ist doch alles beantwortet.
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Antwort #7 - 05.08.2016 um 20:28:15
 
Wenn du meine Fragen nicht beantwortest, kann ich dir nicht helfen
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Cristin
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Antwort #8 - 06.08.2016 um 01:10:45
 
Huhu,

entschuldige bitte. Ich war nicht mehr im Netz. Du hast Recht, im Prinzip ist Alles beantwortet. Lieben Dank dafür Smiley
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RaEm
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Antwort #9 - 08.08.2016 um 11:10:10
 
Cristin schrieb am 05.08.2016 um 16:28:46:
Ich habe auch offiziell das Trennungsjahr eingeleitet, damit mir nach der Scheidung nicht noch mehr (als nötig) finanzieller Schaden entsteht. Die Unterhalstpflicht bei Kurzzeitehen fällt wohl deutlich geringer aus.


Der jeweils bessserverdienende Partner in der Ehe, hat bis zur rechtsgültigen Scheidung den anderen Partner zu versorgen. Das sind dann 3/7 von deinem Nettoeinkommen.
Sollte er vorher ins Ausland gehen oder abgeschoben werden, dann muss es auch dort hin ausgezahlt werden. Dafür gibt es Umrechnungstabellen.

Der schlechterverdienende Ehegatte hat aber nur Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn er diesen auch einfordert. Und dann auch nicht rückwirkend, sondern nur ab dem Zeitpunkt, wo er ihn fordert.

Auf Grund der kurzen Ehe wirst du sicherlich keinen nachehelichen Unterhalten zahlen müssen. Aber Trennungsunterhalt schon... Sollte er z.B. Klage gegen seinen Abschiebung einreichen und noch hier sein, wird ihm spätestens das Jobcenter schon dazu anhalten, sich an dich zu wenden, da du zunächst zahlen müsstest, bevor es der Staat tut.

Eine Annulierung kommt nicht in Frage? Auch wenn der Rahmen dort eng gesteckt ist, kann das vielleicht ein Anwalt für dich klären.
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trixie
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Antwort #10 - 08.08.2016 um 12:06:22
 
RaEm schrieb am 08.08.2016 um 11:10:10:
Der jeweils bessserverdienende Partner in der Ehe, hat bis zur rechtsgültigen Scheidung den anderen Partner zu versorgen. Das sind dann 3/7 von deinem Nettoeinkommen.

So einfach ist die Rechnung leider nicht. Wenn du von besser verdienenden Partner sprichst, heißt es, dass der andere Partner weniger verdient.
Es werden erst die die beiden Nettogehälter verglichen und aus der Differenz beider muss der bessere verdienende 3/7 abtreten, nach aber ihm vom Nettoverdienst ein Pauschalbetrag für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden. Es muss aber nur ein Betrag bis zum Selbstbehalt bezahlt werden. Es soll den zahlpflichtigen Ehegatten davor schützen, dass er selbst hilfsbedürftig wird.
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Antwort #11 - 08.08.2016 um 22:56:13
 
Danke Euch Beiden nochmal für die zusätzlichen Infos. Smiley
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