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Muss Einlader für Kosten aufkommen, wenn keine Verfpflichtungserklärung abgegeben wurde? (Gelesen: 1.006 mal)
icy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Muss Einlader für Kosten aufkommen, wenn keine Verfpflichtungserklärung abgegeben wurde?
30.07.2016 um 20:40:32
 
Hallo,


ein Student aus einem Drittland erhält nach einem Antrag ein Visum zu Studienzwecken und gibt an, dass er in Deutschland bei seinem Verwandten wohnt. Finanziert wird sein Lebensunterhalt durch ihn selbst (Bankkaution), was so ca. für die nächsten 12 Monate reicht. Im Heimatland des Studenten bricht ein Krieg aus und dieser stellt nach Erhalt der AE einen Asylantrag. Während des Asylverfahrens zieht er in ein kleines Zimmer einer Flüchtlingsunterkunft ein.
Wird der Einlader bzw. der Verwandte, der am Anfang ihn bei sich hat wohnen lassen für die Kosten aufkommen müssen, obwohl er keine Verpflichtungserklärung abgegeben hat sondern nur mündlich der ABH mitgeteilt hat, dass der Student bei ihm wohnen darf?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.07.2016 um 20:47:02
 
Ohne unterschriebene VE gibt es auch keine Haftung des VE Gebers. Aus der Aussage, dass der Student bei ihm wohnen darf, kann keine Verpflichtung, irgendwelche Kosten zu übernehmen, abgeleitet werden.
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