Das sind alles keine Entschuldigungen für geringe Studienerfolge. Ihr Partnerschaftsstatus ist irrelevant. Sie ist nicht da um ihre Beziehungen zu führen sondern zu studieren. Dass sie viel Arbeitet ist auch unerheblich, da ihr Lebensunterhalt durch Zahlungen aufgrund eine Verpflichtungserklärung oder durch monatliches Verfügen von einem Teil eines studentischen Sperrkontos gesichert werden soll. Und dass sie Hausübungen anfertigen soll und diese einen erheblichen Aufwand bedeuten mag alles sein, aber es wird machbar sein und für andere Kommilitonen kein Grund für solch eine erhebliche Überziehung der Regelstudienzeit bedeuten.
Wäre sie beispielsweise während des Studiums schwer erkrankt gewesen, wodurch sie am ordnungsgemäßen studieren verhindert gewesen war, dann kann die
ABH das auch akzeptieren. Aber jetzt zum Psychologen zu gehen und im Nachhinein das klären funktioniert idR nicht. Sie konnte ja scheinbar arbeiten ....
Das einzige was sie versuchen kann wäre die durchschnittliche Studiendauer ihres Studienganges bei der Uni zu erfragen. Das ist die Zeit in der ein Student real für das Abschluss des Studiums braucht und idR von der Regelstudienzeit unterschiedlich. Wenn die durchschnittliche Studiendauer bspw. statt 6 Semester 10 Semester beträgt, dann kann die
ABH ihr noch bis zu 2-3 Semester mehr gewähren, sodass auch 12-13 Semester als ordnungsgemäßes Studium anerkannt wird.
Aber ein 6 semestriges Studium nach 12 Semestern immer noch nicht bestanden zu haben spricht schon Hände.
Vielleicht ist es ja Zeit für die "Studentin" zu erkennen, dass das Studium nicht mehr schaffbar ist.