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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthalt möglich?
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Beitrag begonnen von maom am 29.07.2016 um 14:33:15

Titel: Aufenthalt möglich?
Beitrag von maom am 29.07.2016 um 14:33:15
Guten Tag/Abend,

eine Freundin ist seit Anfang 2010 in Deutschland. Einen Deutschkurs hat sie besucht und sie hat mit dem Studium im Winter angefangen. Das Studium läuft einigermaßen gut. Aber seit fast 2 Jahren, ist es stagnierend. Unterschiedliche Gründe haben dazu geführt, dass das Studium langsamer läuft als am Anfang: Finanzen, Familie, Freund.

Letztes Jahr wurde ihr Aufenthalt um ein Jahr verlängert. Sie hatte vor, acht Fächer zu schreiben und bestehen aber sie könnte nur drei Fächer schaffen und ihr bleibt noch fünf, damit sie mit der Bachelorarbeit anfängt. Demnächst soll sie zu ABH und sie hat nur drei von acht Prüfungeen gemacht, wie sie wollte. Nun hat sie voll Angst.

Was kann passieren? Was soll sie tun?

Titel: Re: Aufenthalt möglich?
Beitrag von reinhard am 29.07.2016 um 15:38:06
Ein Semester mehr oder weniger ist erstmal im normalen Rahmen.
Sie könnte gefragt werden, ob sie Probleme hat, und sollte sich dann eine gute Antwort überlegen.

Eventuell kommt irgendwann der Verdacht auf, dass sie etwas anderes macht als studieren – z.B. mehr als erlaubt arbeitet. Aber dahin gucken die meisten Ausländerbehörden erst, wenn sie auffällig wenig schafft oder sehr viel länger braucht als andere. Nicht bei einer kurzen Phase.

Titel: Re: Aufenthalt möglich?
Beitrag von maom am 29.07.2016 um 17:01:44
Das wären jetzt schon 12 Semester statt 6 wie "norrmalerweise" geplant. Sie arbeitet ordnungsgemäß. Sie ist seit fast 2 Jahren Singel, finanziell sieht es mal gut mal schlecht aus.

Sie kommt nicht ganz zurecht aber könnte vor kurzem ganz viele Probleme lösen und nun geht es ihr langsam viel besser.

Für einige Fächer an der Uni ist eine Zulassung (Hausübungen)  notwendig, um die Klausur schreiben zu können. Diese HÜ sind auch nicht einfach und dafür soll man sich schon ganz viel machen.

Einen Psychologe besuchen kam ihr nicht auf die Idee, so viel ich weiß.

Titel: Re: Aufenthalt möglich?
Beitrag von Aras am 29.07.2016 um 17:43:31
Das sind alles keine Entschuldigungen für geringe Studienerfolge. Ihr Partnerschaftsstatus ist irrelevant. Sie ist nicht da um ihre Beziehungen zu führen sondern zu studieren. Dass sie viel Arbeitet ist auch unerheblich, da ihr Lebensunterhalt durch Zahlungen aufgrund eine Verpflichtungserklärung oder durch monatliches Verfügen von einem Teil eines studentischen Sperrkontos gesichert werden soll. Und dass sie Hausübungen anfertigen soll und diese einen erheblichen Aufwand bedeuten mag alles sein, aber es wird machbar sein und für andere Kommilitonen kein Grund für solch eine erhebliche Überziehung der Regelstudienzeit bedeuten.

Wäre sie beispielsweise während des Studiums schwer erkrankt gewesen, wodurch sie am ordnungsgemäßen studieren verhindert gewesen war, dann kann die ABH das auch akzeptieren. Aber jetzt zum Psychologen zu gehen und im Nachhinein das klären funktioniert idR nicht. Sie konnte ja scheinbar arbeiten ....

Das einzige was sie versuchen kann wäre die durchschnittliche Studiendauer ihres Studienganges bei der Uni zu erfragen. Das ist die Zeit in der ein Student real für das Abschluss des Studiums braucht und idR von der Regelstudienzeit unterschiedlich. Wenn die durchschnittliche Studiendauer bspw. statt 6 Semester 10 Semester beträgt, dann kann die ABH ihr noch bis zu 2-3 Semester mehr gewähren, sodass auch 12-13 Semester als ordnungsgemäßes Studium anerkannt wird.

Aber ein 6 semestriges Studium nach 12 Semestern immer noch nicht bestanden zu haben spricht schon Hände.

Vielleicht ist es ja Zeit für die "Studentin" zu erkennen, dass das Studium nicht mehr schaffbar ist.

Titel: Re: Aufenthalt möglich?
Beitrag von Aras am 29.07.2016 um 18:04:11
Man... soll natürlich heißen: "spricht schon Bände". Danke Autocorrect.

Wieviele ECTS-Punkte hat sie eigentlich? Kann Sie das Studium noch in einem Semester beenden?

Vielleicht kann sie alle Prüfungen beenden und dann zumindest die Bachelorarbeit in ihrem Heimatland schreiben und postalisch einreichen.

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