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Melden bei ABH nach Einreise und KV (Gelesen: 1.054 mal)
Pia2016
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Maputo, Mozambique
Maputo
Mozambique
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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29.07.2016 um 12:41:45
 
Liebe Forianer,

Ich bin Deutsche und lebe seit Jahren im Ausland, mein Mann ist Nigerianer. Wir haben bereits die Zustimmung fuer das Visum zur Familienzusammenfuehrung und werden zum Ende des Jahres nach Deutschland ausreisen.

Wir haben in Deutschland derzeit noch keine Wohnung und werden anfaenglich bei Freunden wohnen, um dann eine Unterkunft zur Zwischenmiete zu suchen und mit der Zeit auch eine feste Wohnung.

1) Nach unserer Einreise, um den 15.12, wie lange haben wir Zeit fuer die Meldung bei der ABH, zur Beantragung einer AE?

2) Ich hatte vor, mich erst in Deutschland zu melden, wenn wir eine feste Bleibe haben, da wir anfaenglich jeweils nur 1 Woche bei verschiedenen Freunden wohnen werden. Meine Wohnsitz-Anmeldung ist Vorraussetzung fuer die Meldung meines Mannes bei der ABH. Ist es ok, damit 2-3 Wochen zu warten, oder koennten uns daraus Probleme entstehen?

3) Sollen wir beide unseren Wohnsitz anmelden, oder kann mein Mann das erst nach Erhalt der AE?

4) Gerne wuerde mein Mann gleich nach Einreise einen Integrationskurs machen und die Wartezeiten sind lang. Koennen wir uns jetzt shcn dafuer anmelden, oder geht es er nach Einreise/Erhalt der AE?

Besten Dank fuer ein Feedback
Schoene Gruesse

Pia
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #1 - 29.07.2016 um 12:53:04
 
1) Bis zum letzten Tag der Gültigkeit des Visums.

2) und 3) Innerhalb von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung muss man sich anmelden, eine AE braucht man nicht.

4) Integrationskurs ist im wesentlichen Sprachkurs. Er kann sich anmelden und teilnehmen, Subventionen vom BAMF gibt es aber erst nach Erhalt der Verpflichtung oder Berechtigung von der ABH.
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RaEm
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i4a rocks!


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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.07.2016 um 13:16:45
 
Pia2016 schrieb am 29.07.2016 um 12:41:45:
1) Nach unserer Einreise, um den 15.12, wie lange haben wir Zeit fuer die Meldung bei der ABH, zur Beantragung einer AE?


Das Visum, mit dem dein Mann einreist ist 90 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit muss sich dein Mann bei der ABH anmelden und seinen AT beantragen.

Pia2016 schrieb am 29.07.2016 um 12:41:45:
2) Ich hatte vor, mich erst in Deutschland zu melden, wenn wir eine feste Bleibe haben, da wir anfaenglich jeweils nur 1 Woche bei verschiedenen Freunden wohnen werden. Meine Wohnsitz-Anmeldung ist Vorraussetzung fuer die Meldung meines Mannes bei der ABH. Ist es ok, damit 2-3 Wochen zu warten, oder koennten uns daraus Probleme entstehen?

3) Sollen wir beide unseren Wohnsitz anmelden, oder kann mein Mann das erst nach Erhalt der AE?

Wie schon geschrieben, muss man sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt/ Gemeinde anmelden. Dazu braucht man auch eine Vermieterbescheinigung.- die wollte zumindest unsere ABH schon bei der Anmeldung in D. von meinem Mann sehen.

Pia2016 schrieb am 29.07.2016 um 12:41:45:
4) Gerne wuerde mein Mann gleich nach Einreise einen Integrationskurs machen und die Wartezeiten sind lang. Koennen wir uns jetzt shcn dafuer anmelden, oder geht es er nach Einreise/Erhalt der AE?

Eine Anmeldung als Selbstzahler geht immer. D.h. aber ihr zahlt den Kurs komplett selbst. Beginn als Selbstzahler und dann wechseln zu einer Förderung vom Jobcenter geht nicht.
Eine Anmeldung mit einer staatlichen Förderung ist nur möglich, wenn dein Mann eine Verpflichtungserklärung von der Ausländerbehörde erhalten hat. Die bekommt er - entweder mit Beantragung des AT oder erst mit dessen Aushändigung. Das handhaben die Ausländerbehörden unterschiedlich.
Und erst mit der Verpflichtungserklärung lassen die Kursträger dann die Einstufungstest machen, die vorgeschrieben sind.

Einige Schulen bieten Wartelisten an, das könntest du probieren.

In deiner Überschrift steht noch was von KV. Aber keine Frage dazu. Die Krankenkasse bräuchte auch eine Anmeldebescheinigung in Kopie von der Ausländerbehörde. Erst zu diesem Datum kann sich dein Mann versichern.

Die Frage wäre aber, wenn ihr erst zusammen hierher kommt, wie ihr überhaupt versichert seid? Erst einmal mit incomming- Versicherung, die auch 90 Tage gilt?
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