Alex1982 schrieb am 04.07.2016 um 12:14:09:Bzgl. des "Studiums" hat sie die einfache Versicherung von care-concept.
Wie sieht es nun mit jeglichen Kosten wie Frauenarzt usw. aus?
Ein Blick in die
FAQ verrät:
"Grundsätzlich sind bei Vertragsabschluss bereits bestehende Schwangerschaften vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn eine Schwangerschaft festgestellt wird, ist zunächst eine weitere Prüfung erforderlich. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Frauenarzt schriftlich bestätigen, wann die Schwangerschaft erstmals ärztlich festgestellt wurde und in welcher Schwangerschaftswoche Sie sich zu diesem Zeitpunkt befunden haben. Diese Bestätigung reichen Sie uns dann bitte ein und fügen eine vollständige Kopie Ihres Mutterpasses bei.
Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste".
Und:
Werden Arztkosten in voller Höhe erstattet?
"[...] Ausnahmen gibt es bei frauenärztlichen Untersuchungen und Entbindungen - dort fällt fast immer eine Selbstbeteiligung an (bitte die Beschreibung des jeweiligen Tarifs beachten)."
Ein Blick in die AGB ihrer Krankenversicherung dürfte also genaue Auskunft über den vereinbarten Eigenanteil (es gibt bei Care Conzept 3 verschiedene Varianten) geben.
Alex1982 schrieb am 04.07.2016 um 12:14:09:Ab der Hochzeit wäre sie dann automatisch versichert?
Ich bin selbstständig
Dann bist Du privat Versichert? Dann: Nein, automatisch ist sie dann nicht bei Dir mitversichert. Dort herrscht der Grundsatz der individuellen Versicherung, bedeutet, dass für jedes Familienmitglied eine eigene kostenpflichtige Versicherung abgeschlossen werden muss.
Welche Versicherung dem Ehegatten eines privat Versicherten offen steht, hängt vom seinem beruflichen Status ab.
Alex1982 schrieb am 04.07.2016 um 12:14:09:Ich bin selbstständig und könnte sie auch auf geringer Lohnbasis im Büro einstellen, jedoch nicht, solange sie mit dem Studentenvisum hier ist, erst nach der Hochzeit.
Somit würde auf Deine 'Dann-Ehefrau' zutreffen, dass sie in der PKV gegen einen eigenen Beitrag mitversichert werden kann (eigener PKV Vertrag). Alternativ besteht unter Umständen die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.
'Automatisch' wäre sie nur im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit versichert.