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Verlobte mit Studentenvisum schwanger (Gelesen: 8.791 mal)
Alex1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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04.07.2016 um 12:14:09
 
Hallo,

meine Verlobte kommt aus Mexiko und ist mit einem Studentenvisum (zum lernen der deutschen Sprache) hier.
Ende August wollen wir in Dänemark heiraten. Dänemark, weil das viel weniger an Bürokratie bedeutet und manche Dokumente von hier nicht zu bekommen sind, da sie in Kanada (wo sie die letzten 6 Jahre lebte) schonmal verheiratet war.

Jedenfalls ist sie nun früher als geplant schwanger.
Bzgl. des "Studiums" hat sie die einfache Versicherung von care-concept.

Wie sieht es nun mit jeglichen Kosten wie Frauenarzt usw. aus? Muss ich diese privat tragen oder gibt es da eine Alternative?
Beim Ausländeramt anfragen gestaltet sich derzeit als schwierig, da wartet man aufgrund der Flüchtlingssituation einen Tag und ich bin als selbstständiger Unternehmer in Juli und August ständig unterwegs und ihr Deutsch reicht noch nicht aus.

Ab der Hochzeit wäre sie dann automatisch versichert?
Ich bin selbstständig und könnte sie auch auf geringer Lohnbasis im Büro einstellen, jedoch nicht, solange sie mit dem Studentenvisum hier ist, erst nach der Hochzeit.

Wie sieht es generell mit allen Themen bzgl. Krankenkasse, Ärzte, Rente usw. aus?

Sie hat den mexikanische Staatsbürgerschaft und kanadische permanent residence. Ca. August erhält sie ihre kanadische Staatsbürgerschaft und ab der Hochzeit die deutsche befristete Aufenthaltsgenehmigung.

Sie hat in Mexiko ein Studium abgeschlossen, spricht spanisch und englisch fliesend und nächstes Jahr auch deutsch. Ich denke mit der Jobsuche sollte es nicht so schwierig sein, wenn jemand 3 Sprachen spricht und in einer Region voller Industrie mit 2% Arbeitslosigkeit lebt.

Gruß Alex
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.07.2016 um 12:24:44
 
Alex1982 schrieb am 04.07.2016 um 12:14:09:
Wie sieht es nun mit jeglichen Kosten wie Frauenarzt usw. aus? Muss ich diese privat tragen oder gibt es da eine Alternative?

Die Leistungsbedingungen anschauen, dann weißt du ob die KK diese Kosten übernimmt oder nicht.
Wenn nein, dann mußt du diese Kosten übernehmen, denn solange ihr nicht verheiratet seid, gibt es keine andere kostengünstige Versicherungsmöglichkeit.

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Mojo Jojo
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Antwort #2 - 04.07.2016 um 13:37:23
 
Alex1982 schrieb am 04.07.2016 um 12:14:09:
Bzgl. des "Studiums" hat sie die einfache Versicherung von care-concept.

Wie sieht es nun mit jeglichen Kosten wie Frauenarzt usw. aus? 


Ein Blick in die FAQ verrät:
"Grundsätzlich sind bei Vertragsabschluss bereits bestehende Schwangerschaften vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn eine Schwangerschaft festgestellt wird, ist zunächst eine weitere Prüfung erforderlich. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Frauenarzt schriftlich bestätigen, wann die Schwangerschaft erstmals ärztlich festgestellt wurde und in welcher Schwangerschaftswoche Sie sich zu diesem Zeitpunkt befunden haben. Diese Bestätigung reichen Sie uns dann bitte ein und fügen eine vollständige Kopie Ihres Mutterpasses bei.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste".

Und:

Werden Arztkosten in voller Höhe erstattet?

"[...] Ausnahmen gibt es bei frauenärztlichen Untersuchungen und Entbindungen - dort fällt fast immer eine Selbstbeteiligung an (bitte die Beschreibung des jeweiligen Tarifs beachten)."

Ein Blick in die AGB ihrer Krankenversicherung dürfte also genaue Auskunft über den vereinbarten Eigenanteil (es gibt bei Care Conzept 3 verschiedene Varianten) geben.

Alex1982 schrieb am 04.07.2016 um 12:14:09:
Ab der Hochzeit wäre sie dann automatisch versichert?
Ich bin selbstständig 


Dann bist Du privat Versichert? Dann: Nein, automatisch ist sie dann nicht bei Dir mitversichert. Dort herrscht der Grundsatz der individuellen Versicherung, bedeutet, dass für jedes Familienmitglied eine eigene kostenpflichtige Versicherung abgeschlossen werden muss.

Welche Versicherung dem Ehegatten eines privat Versicherten offen steht, hängt vom seinem beruflichen Status ab.

Alex1982 schrieb am 04.07.2016 um 12:14:09:
Ich bin selbstständig und könnte sie auch auf geringer Lohnbasis im Büro einstellen, jedoch nicht, solange sie mit dem Studentenvisum hier ist, erst nach der Hochzeit.


Somit würde auf Deine 'Dann-Ehefrau' zutreffen, dass sie in der PKV gegen einen eigenen Beitrag mitversichert werden kann (eigener PKV Vertrag). Alternativ besteht unter Umständen die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.

'Automatisch' wäre sie nur im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit versichert.
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garfield2008
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Antwort #3 - 04.07.2016 um 15:21:42
 
Alex1982 schrieb am 04.07.2016 um 12:14:09:
meine Verlobte kommt aus Mexiko und ist mit einem Studentenvisum (zum lernen der deutschen Sprache) hier.
Ende August wollen wir in Dänemark heiraten. Dänemark, weil das viel weniger an Bürokratie bedeutet und manche Dokumente von hier nicht zu bekommen sind, da sie in Kanada (wo sie die letzten 6 Jahre lebte) schonmal verheiratet war.

Die Dänemarkvariante funktioniert nur sauber, wenn beide Verlobte noch nie verheiratet waren. Schau dir mal die Antwortenvon Blaise und Ronny an. In euren Fall müssen vier unterschiedliche Rechte funktionieren. Viel Spass bei der Eintragung der Geburt des Babys.
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messlatte
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Antwort #4 - 05.07.2016 um 00:11:20
 
garfield2008 schrieb am 04.07.2016 um 15:21:42:
In euren Fall müssen vier unterschiedliche Rechte funktionieren.


Da hat er ein goldenes Wort geschrieben.

Lass DK weg, ist auch mein Rat. Kontaktiere so früh als möglich dein lokales Standesamt. Anmeldung zur Eheschließung und welche Unterlagen benötigt werden. Dokumente beschaffen, übersetzen lassen, abgeben, heiraten.

Wegen KV und der Schwangerschaft deiner Künftigen; Routineuntersuchungen beim Frauenarzt werden dich nicht arm machen. Nehme an, die Niederkunft steht in diesem Jahr nicht mehr an, oder?
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Mojo Jojo
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Antwort #5 - 05.07.2016 um 10:08:16
 
Alex1982 schrieb am 04.07.2016 um 12:14:09:
Sie hat in Mexiko ein Studium abgeschlossen,


Wird ihr Abschluss hier denn auch anerkannt?

Eventuell könnte sie so
Alex1982 schrieb am 04.07.2016 um 12:14:09:
Ich denke mit der Jobsuche sollte es nicht so schwierig sein, wenn jemand 3 Sprachen spricht und in einer Region voller Industrie mit 2% Arbeitslosigkeit lebt.
an eine sv-pflichtige Beschäftigung und somit an eine GKV kommen.

In welchem SS-Monat ist Deine Verlobte denn?
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trixie
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Antwort #6 - 05.07.2016 um 10:25:35
 
Zitat:
an eine sv-pflichtige Beschäftigung und somit an eine GKV kommen

... was aber mit ihrem jetzigen AT nicht gestattet ist

Zitat:
In welchem SS-Monat ist Deine Verlobte denn?

Wenn die Frage darauf abzielt, ob sie denn einen Job finden würde, wenn man die Schwangerschaft noch nicht erkennt, dürfte jeder Arbeitgeber eine Probezeit von 3 bis 6 Monaten im Arbeitsvertrag vereinbaren. Spätestens am Ende der Probezeit wäre die Schwangerschaft sichtbar, was in den meisten Fällen dann auch das Ende der Beschäftigung bedeuten wird.
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Alacrity
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Antwort #7 - 05.07.2016 um 11:40:34
 
trixie schrieb am 05.07.2016 um 10:25:35:
Wenn die Frage darauf abzielt, ob sie denn einen Job finden würde, wenn man die Schwangerschaft noch nicht erkennt, dürfte jeder Arbeitgeber eine Probezeit von 3 bis 6 Monaten im Arbeitsvertrag vereinbaren. Spätestens am Ende der Probezeit wäre die Schwangerschaft sichtbar, was in den meisten Fällen dann auch das Ende der Beschäftigung bedeuten wird.

Das Problem stellt sich in diesem Fall gar nicht. Der TS würde die Freundin selbst anstellen sobald ihr Erwerbstätigkeit gestattet ist:
Zitat:
Ich bin selbstständig und könnte sie auch auf geringer Lohnbasis im Büro einstellen


Wie geschrieben zahlen Versicherungen wie care-concept typischerweise nur, wenn die Schwangerschaft erst nach Versicherungsbeginn eintrat, ein Blick in die AVB hilft.

Wenn der TS in der GKV ist, ist die schnelle Heirat in Dänemark sinnvoll, weil sie dann sofort familienversichert werden kann, egal ob ihr schon eine AE nach § 28 AufenthG erteilt wurde.

Wenn der TS nicht in der GKV ist, gibt es erst mit der Erteilung einer AE nach § 28 AufenthG die Möglichkeit in die GKV zu kommen, entweder über sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder über § 5 XI SBG 5. Allerdings wird für die AE nach §28 eventuell erst die Anerkennung des kanadischen Scheidungsurteils verlangt, was dauern kann.

Daneben kann die Frau natürlich immer in den Basistarif der PKV gehen.
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Antwort #8 - 05.07.2016 um 13:34:04
 
Alacrity schrieb am 05.07.2016 um 11:40:34:
. Der TS würde die Freundin selbst anstellen sobald ihr Erwerbstätigkeit gestattet ist: 

An diese Möglichkeit hatte ich auch schon gedacht, da der TS schreibt, dass er sie auf geringer Einkommensbasis anstellen würde, aber erst nach der Hochzeit.

Erst müßte die Freundin die Vorrangprüfung bestehen und da kommt sicherlich keine Anstellung in Betracht, die gerade einmal die Minijobgrenze überschreitet.

Zitat:
Wenn der TS in der GKV ist, ist die schnelle Heirat in Dänemark sinnvoll

... auch mit der bereits aufgezeigten Gefahr, dass vier Rechtsbereiche tangiert werden und die kanadische Scheidung in Deutschland noch gar nicht anerkannt ist?
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Antwort #9 - 05.07.2016 um 13:52:45
 
Wenn die Heirat in Deutschland aufgrund der bürokratischen Hürden nicht mehr vor der Geburt erfolgen kann und die Kosten der Geburt sonst nicht versichert wären, wäre die Heirat in Dänemark sinnvoll, um noch vor der Geburt die Familienversicherung zu ermöglichen.
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Antwort #10 - 05.07.2016 um 14:03:03
 
... und wenn sich im Nachhinein herausstellt, das die Ehescheidung in Kanada nicht deutschen Recht entspricht, wäre die Ehe in DK auch nicht rechtsgültig und somit wäre auch rückwirkend keine Familienversicherung gegeben. Sollte dieses Risiko eingegangen werden????
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Antwort #11 - 05.07.2016 um 15:02:26
 
Die dänische Eheschließung wäre trotzdem rechtsgültig, sofern man die Scheidungsunterlagen auch vorlegt. Mit der Folge, dass die Ehe der Frau auch bestehen würde und nach deutschem Recht nur aufgehoben werden könnte. Die Frau wäre also Bigamistin, wäre aber bis zur Aufhebung auch verheiratet mit dem TE.

Es ist § 34 SGB I zu beachten.

Die Familienversicherung würde also erst ab Aufhebung der Ehe und erst zu diesem Zeitpunkt nicht mehr familienversichert.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #12 - 05.07.2016 um 16:46:38
 
Außerdem kann diese "Bigamie" durch die Nachholung des Anerkennungsverfahrens geheilt werden. Ein Eheaufhebungsverfahren würde dazu ausgesetzt werden bis die Anerkennung durch ist und mit der Anerkennung wäre die Dänemarkehe rückwirkend von Beginn an wirksam.

Davon erfährt die GKV aber sowieso nichts, die sieht nur den Antrag auf Aufnahme, die dänische HU und hat gar keinen Anhaltspunkt zu spekulieren, ob mindestens einer der Ehegatten vielleicht schon ein oder mehrmals verheiratet war.
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Antwort #13 - 05.07.2016 um 19:08:57
 
Alacrity schrieb am 05.07.2016 um 16:46:38:
Außerdem kann diese "Bigamie" durch die Nachholung des Anerkennungsverfahrens geheilt werden.

Die Heilung kann aber nun dann erfolgreich sein, wenn die Ehescheidung auch den deutschen Rechtsvorschriften entspricht.

Es gab hier im Forum immer wieder Fälle, wo in einen Anerkennungsverfahren festgestellt wurde, dass bei der im Ausland stattgefundenen Scheidung deutsche Rechtsvorschriften nicht angewandt wurden und somit eine Anerkennung nicht möglich war.

Die Unsicherheit einer fehlenden Heilung bleibt also.
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Antwort #14 - 05.07.2016 um 20:47:34
 
Und woher willst du das alles so  ganz genau wissen? War die Mexikanerin vorher mit einem Deutschen verheiratet?
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