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Ablauf des Visumverfahrens für Arbeitsaufnahme (Gelesen: 1.184 mal)
BigRedBear
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i4a rocks!


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München, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablauf des Visumverfahrens für Arbeitsaufnahme
26.07.2016 um 08:57:42
 
Hallo zusammen,

nachdem wir vor einigen Wochen schon tolle Unterstützung hier im Forum zum Thema Eheschließung in Deutschland bekommen haben, wollten wir uns noch einmal zu folgendem Sachverhalt an euch wenden. Insbesondere geht es uns um den Ablauf des Visumverfahrens. Leider haben wir von unserer hiesigen AB teilweise widersprüchliche Informationen bekommen und vielleicht hat hier im Forum jemand Erfahrungen mit dem Ablauf des Visumverfahrens.

Meine Verlobte hat vor 4 Wochen bei ihrer zuständigen Botschaft einen Antrag auf ein Arbeitsvisum gestellt. Eine Vorrangprüfung durch die hiesige ZAV wurde von ihrem Arbeitgeber bereits vor Visum-Antragsstellung beauftragt und kam auch positiv zurück, sprich meine Verlobte darf hier arbeiten. Visumunterlagen wurden danach vollständig eingereicht.

Nach ca. weiteren 2 Wochen erkundigte ich mich persönlich bei unserer hiesigen AB nach dem Antragsstatus. Zuerst teilte man mir mit, ihr Visumantrag ist bereits im System eingetragen und die Originaldokumente werden noch in der selben Woche per Kurier zugestellt. Ich sollte mich noch einmal an eine andere Sachbearbeiterin wenden, um genauere Auskunft zu bekommen. Gesagt, getan. Diese teile mir allerdings mit, dass die Originaldokumente frühestens in 4-6 Wochen bei der AB eingehen. Sie würden zuerst zentral (Bonn? Köln? - erinnere mich leider nicht mehr genau) gesammelt und dann an die AB verteilt. Die Sachbearbeiterin sagte außerdem, da die Vorabzustimmung der ZAV bereits vorliegt, würde der Visumantrag sicher sehr schnell bearbeitet und auch genehmigt werden.

Wie läuft das Visumverfahren im allgemeinen ab, sprich was passiert mit den Unterlagen nachdem sie in der Botschaft eingereicht wurden? Dauert es wirklich so lange, bis die Unterlagen der AB zugestellt werden? Ist die Vorabzustimmung der ZAV wirklich - wie uns mitgeteilt wurde - ein "Garant" dafür, dass das Visum auch tatsächlich genehmigt wird?

Lieben Dank für eure Hilfe.
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Eins
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Beiträge: 293

Eins, Zimbabwe
Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablauf des Visumverfahrens für Arbeitsaufnahme
Antwort #1 - 26.07.2016 um 09:12:28
 
Die Visumsunterlagen werden weltweit von den Botschaften via Kurier zum BVA nach Köln gesandt. Dort wird der Eingang dokumentiert, sortiert und die Unterlagen weitergeleitet zur zuständigen ABH. Diese bearbeitet die Angelegenheit dann weiter.

Die ABH erhält eine Ankündigung des Sachverhalts via Email, kann aber erst mit der Bearbeitung beginnen wenn die Unterlagen vorliegen. Dies kann tatsächlich 4-6 Wochen dauern, je nachdem wann der Kurier da war, wie lang der Versand dauert usw...

Falls Du eine Vorabzustimmung hast und diese auch der Botschaft vorliegt kann die Botschaft entscheiden und das Visum aushändigen, ohne das die ABH involviert werden muss. Das spart natürlich Zeit.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.07.2016 um 09:16:28
 
Hat sich deine Verlobte bereits in Deutschland aufgehalten (Aufenthalte mit Schengenvisum ausgenommen)? Wenn nicht, frage ich mich, warum die Zustimmung der ABH hier notwendig ist. Bei Visa/AE zwecks Beschäftigung ist das bei Ausländern ohne Voraufenthalt hier nicht mehr notwendig.
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BigRedBear
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i4a rocks!


Beiträge: 9

München, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.07.2016 um 13:43:07
 
Ja, sie war in der Tat schon 1 Jahr hier mit einem Visum zum Spracherwerb.

Was prüft die ABH in diesem Fall noch, da die Vorabzustimmung ja schon vorliegt? Unter welchen Umständen kann das Visum trotz Vorabzustimmung der ZAV abgelehnt werden?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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erne
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Beiträge: 6.680

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 26.07.2016 um 18:48:16
 
BigRedBear schrieb am 26.07.2016 um 13:43:07:
Unter welchen Umständen kann das Visum trotz Vorabzustimmung der ZAV abgelehnt werden?


denkbar ist vieles, alles denkbare aufzulisten nicht effektiv

das meiste steht ab
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#50 ; ff

ob da was auf sie zutrifft, kann nur sie wissen.
das meiste, was da steht, wird aber wohl nicht zutreffen.


Halte dich doch erstmal an die Aussage
BigRedBear schrieb am 26.07.2016 um 08:57:42:
Die Sachbearbeiterin sagte außerdem, da die Vorabzustimmung der ZAV bereits vorliegt, würde der Visumantrag sicher sehr schnell bearbeitet und auch genehmigt werden.

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