Yasemin1 schrieb am 26.07.2016 um 11:19:48:... Müsste der Ehepartner, der in Deutschland lebt, nach dem Assoziationsgesetz dann türkischer Staatsbürger sein?
Hallo,
so ist es.
Ausländische (auch türkische) Ehepartner von in DEU lebenden
türkischen Staatsangehörigen benötigen den Sprachnachweis nicht.
Ehepartner von Deutschen sehr wohl.
Zitat:Wenn wir davon ausgehen sollten, dass der türkische Ehepartner ein
A1 Zertifikat braucht, können wir erst nach Erlangung den Antrag auf
FZF stellen?
Im Prinzip macht es nur Sinn, einen Antrag zu stellen, wenn die Voraussetzungen für dessen möglichen positiven Bescheid auch vorliegen.
Einige AVen lassen sich offensichtlich darauf ein, bei Vorliegen bestimmter Umstände einen Antrag auch vorher anzunehmen und quasi "auf Eis" zu legen, bis der Sprachkenntnis-Nachweis nachgeliefert wird.
Ob dies bei Eurer
AV der Fall ist, müsstet Ihr direkt mit dieser klären. Ich vermute jedoch, dass dies nicht der Fall sein wird.
Gruß