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A1 Zertifikat (Gelesen: 923 mal)
Themen Beschreibung: A1 Zertifikat zur FZF vom Türken zur Deutschen
Yasemin1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag A1 Zertifikat
26.07.2016 um 11:19:48
 
Ich blicke im o. a. Thema nicht wirklich durch und wollte Eure Hilfe in Anspruch nehmen. Müssen Türken, die zum deutschen Ehepartner nachkommen wollen, ein A1 Zertifikat haben oder nicht ? Ich habe etwas vom Assoziationsgesetz gehört, da bräuchte man kein A1, aber sicher bin ich mir nicht... Müsste der Ehepartner, der in Deutschland lebt, nach dem Assoziationsgesetz dann türkischer Staatsbürger sein?

Wenn wir davon ausgehen sollten, dass der türkische Ehepartner ein A1 Zertifikat braucht, können wir erst nach Erlangung den Antrag auf FZF stellen?

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Bemühungen und freue mich auf Eure Antworten
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RaEm
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.07.2016 um 13:35:49
 
Yasemin1 schrieb am 26.07.2016 um 11:19:48:
Müssen Türken, die zum deutschen Ehepartner nachkommen wollen, ein A1 Zertifikat haben oder nicht 


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1270013075

Ich würde das vorgenannte Urteil so lesen, das es notwendig ist.

Ebenfalls sagt das Merkblatt der dtsch. Botshaft, dass der A1 Nachweis geführt werden muss:
http://www.tuerkei.diplo.de/contentblob/4511606/Daten/5525706/40ehegattennachzug...


Yasemin1 schrieb am 26.07.2016 um 11:19:48:
Wenn wir davon ausgehen sollten, dass der türkische Ehepartner ein A1 Zertifikat braucht, können wir erst nach Erlangung den Antrag auf FZF stellen?


Ja, das es eines der Dokumente ist, die für den Visaantrag gebraucht werden:
http://www.tuerkei.diplo.de/contentblob/4511606/Daten/5525706/40ehegattennachzug...
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.07.2016 um 14:10:21
 
Yasemin1 schrieb am 26.07.2016 um 11:19:48:
... Müsste der Ehepartner, der in Deutschland lebt, nach dem Assoziationsgesetz dann türkischer Staatsbürger sein?


Hallo,

so ist es.

Ausländische (auch türkische) Ehepartner von in DEU lebenden türkischen Staatsangehörigen benötigen den Sprachnachweis nicht.
Ehepartner von Deutschen sehr wohl.

Zitat:
Wenn wir davon ausgehen sollten, dass der türkische Ehepartner ein A1 Zertifikat braucht, können wir erst nach Erlangung den Antrag auf FZF stellen?


Im Prinzip macht es nur Sinn, einen Antrag zu stellen, wenn die Voraussetzungen für dessen möglichen positiven Bescheid auch vorliegen.
Einige AVen lassen sich offensichtlich darauf ein, bei Vorliegen bestimmter Umstände einen Antrag auch vorher anzunehmen und quasi "auf Eis" zu legen, bis der Sprachkenntnis-Nachweis nachgeliefert wird.

Ob dies bei Eurer AV der Fall ist, müsstet Ihr direkt mit dieser klären. Ich vermute jedoch, dass dies nicht der Fall sein wird.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Yasemin1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.07.2016 um 14:19:41
 
Vielen Dank für Eure Antworten; die helfen mir weiter
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