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Vornamen (Gelesen: 3.391 mal)
Melanny
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30.06.2016 um 19:10:33
 
Hallo,

Vornamen:
Ich habe 2 Vornamen, davon ist mein Mittelname (zweite Stelle) unterstrichen und war immer der „Rufname“ (Diese Bezeichnung gibt es nicht mehr.)
Im noch gültigen Personalausweis steht er auf einer Extrazeile.
Viele meiner Verträge enthalten nur diesen Mittelnamen. Ich unterschreibe auch seit jeher nur mit dem Anfangsbuchstaben des „Rufnamens“ und dem Familiennamen.

Worauf muss ich bei der Ausstellung der Eheurkunde im Ausland achten bzw. worauf hinweisen? Diese Urkunde wird erst nach der Hochzeit/Registrierung beantragt.

Danke.
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trixie
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Antwort #1 - 30.06.2016 um 19:15:23
 
Deine Namen müssen so angegeben werden, wie sie auch amtlich eingetragen sind (Perso oder Reisepass).
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Melanny
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Antwort #2 - 30.06.2016 um 19:42:44
 
Laut Antrag:
Vorname:
Mittelname:
Familienname:

In der Hoffnung, dass beide Namen auf einer Zeile erscheinen. Unterstrichen wird da sicher nichts. Muss der Geburtsname auch mit dabei stehen? Auf alle Fälle muss der Geburtsname angegeben werden.

Dieses "geb." steht in meiner "alten" Eheurkunde nämlich nicht, weil es der Nachname war, welcher sich nach der Ehe änderte. Bei der zweiten Ehe meiner Freundin steht der Geburtsname mit auf der deutschen Eheurkunde.
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Aras
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Antwort #3 - 30.06.2016 um 23:17:14
 
Der Mittelname ist beim angloamerikanischen Rechtskreis üblich. Keine Ahnung was den so besonders macht.

Die Frage ist ob dein Rufname wirklich ein Zwischen name  ist oder ein zweiter Vorname. Ist es ein zweiter Vorname würde ich es ins Feld Vorname tun.

Zum Familiennamen: da würde ich einfach den jetzigen Namen Einsetzen.
Im angloamerikanischen Kulturraum sind Namen nicht so statisch. Da kann man sogar per einfacher Erklärung (deeds Poll) seinen Namen ändern.  Alles ist erlaubt. Schau mal in das Formular ob es die Frage gibt ob du unter anderen Namen bekannt warst.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Melanny
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Antwort #4 - 01.07.2016 um 08:22:00
 
Das ist eine gute Idee. Es wird das Beste sein, beide Namen als Vornamen einzusetzen, denn das ist mein zweiter Name auch wirklich. Dann bliebe das Feld „middle name“ frei. Notfalls muss das an Ort und Stelle vor dem Ausfüllen mündlich geklärt werden.

Ich habe vor einiger Zeit dazu auch etwas gelesen. Soweit ich mich erinnere, sind im Deutschen alle Namen gleichwertige Vornamen. Man kann sich nennen, wie man möchte, nur die amtlichen Dokumente müssen der Geburtsurkunde entsprechen. Mit den neuen Persos fällt auch die zusätzliche Zeile weg. (Trifft für mich demnächst zu.) Dann werden mit Sicherheit die Ämter annehmen, mein erster Name sei der eigentliche und so wird entsprechende Post an mich ausfallen. Es gibt viele hier in DL, die dieses Problem haben. Jahrelang waren sie nur b, dann wurden sie plötzlich a, doch persönlich bleiben sie b.


Das eigentliche auszufüllende Formular kann ich nicht einsehen. Sie sind nicht online eingestellt.  Nur ein Büro in diesem Ort, das diese „Marriage licnese“ verkauft, hat die anzugebenen Daten veröffentlicht. Dort ist ein Feld auszufüllen: maiden name. Ich nehme einfach an, dass dies in jedem Büro so üblich ist, da alles an dieselbe Registrierungsstelle weitergeleitet wird. Wenn nicht, fahren wir zu diesem Büro.

Daher sicher der Rat der deutschen AV, beide Eheurkunden legalisieren  zu lassen: die registrierte Form und die normale Form.
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trixie
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Antwort #5 - 01.07.2016 um 08:34:31
 
Melanny schrieb am 01.07.2016 um 08:22:00:
Dann werden mit Sicherheit die Ämter annehmen, mein erster Name sei der eigentliche und so wird entsprechende Post an mich ausfallen

Wenn Ämter auf deine Daten Zugriff haben, schreiben sie dich mit beiden Namen an, weil beide gleichwertig sind. Meldest du z. B. ein Auto an, werden bei der Anmeldung beide Namen erfasst.
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Blaise
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Antwort #6 - 02.07.2016 um 17:33:05
 
Hallo Melanny,

nee, Du hast keinen Mittelnamen.  Daumen runter

Mittelnamen gibt es in verschiedenen ausländischen Namensrechten. Das können z.B. die Geburtsnamen der Mutter oder ein besonderer Namensteil sein.

In Deutschland gibt es mehrere Vornamen, die alle gleichberechtigt sind. Die "alten Rufnamen" wurden schon vor einiger Zeit abgeschafft, auch wenn sie hin und wieder in Dokumenten auftauchen.

Behörden schreiben oft mit dem Personen oft mit dem selbstbenutzten Vornamen zurück. Es kann aber schon passieren, dass ein anderer Vorname oder alle Vornamen benutzt werden.

In ausländischen Urkunden solltest Du Deine Vornamen auch entsprechend eintragen. Falls die ausländische Behörde einen Vornamen als "Mittelname" einträgt, ist das egal, es hat nach unserem Recht keine Auswirkung auf Deinen Namen.

Ausländische Behörden gehen mit fremden Namen (aus anderen Namensrechten) oft willkürlich und fehlerhaft um. In den meisten Fällen ist das aber nicht schlimm...

Grüße
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Melanny
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Antwort #7 - 02.08.2016 um 20:15:10
 
Mein Dank an alle, die mir auf dem Weg bis zur Hochzeit mit vielen wertvollen Hinweisen geholfen haben.
Der Rest wird noch etwas dauern, aber ich weiß ja, wo ich mich mit meinen Fragen hinwenden kann.
Ihr seid ein prima Team in einem tollen Forum.
LG Melanny
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