greenock schrieb am 24.07.2016 um 13:18:41:Ich habe heute morgen eine Antwort vom Generalkonsulat erhalten (dauert scheinbar 'ne ganze Weile, bis eine E-Mail beantwortet wird). Tatsächlich benötigt man für die Beantragung des Visums zum Ehegattennachzug beim Generalkonsulat in Guangzhou lediglich die (englische) Eheurkunde aus Hongkong und die (englische) Apostille.
ABER: Während dem Verfahren kann die zuständige Ausländerbehörde eine deutsche Übersetzung verlangen. Diese muss dann nachgereicht werden (und ich vermute mal das Verfahren verzögert sich dadurch enorm).
Daher habe ich heute morgen mal bei meiner zuständigen Ausländerbehörde angefragt, allerdings konnte man mir da keine Antwort auf meine Frage geben, ob sie denn nun eine deutsche Übersetzung der Urkunde und Apostille benötigen werden oder nicht. Ein anderer Mitarbeiter würde sich noch telefonisch bei mir melden.
Das ist gerade geschehen. Und der für mich zuständige Mitarbeiter hat mir versichert, er "würde nicht noch einen oben drauf legen", sollte das Generalkonsulat die englische Eheurkunde und Apostille akzeptieren. Er sei der englischen Sprache mächtig, neben zig weiteren Sprachen.
Damit wäre das Problem mit den deutschen Übersetzungen schon einmal gelöst. Sie werden gar nicht benötigt.
Jetzt bleibt nur die Sache mit der Krankenversicherung. Das Generalkonsulat akzeptiert das Schreiben nicht, da es lediglich bestätigt, dass meine Frau familienversichert werden
kann, nicht dass sie ab Einreisedatum familienversichert
ist.
Sollte mir meine Krankenkasse nicht bestätigen können, dass meine Frau schon bei der Einreise versichert
ist, dann benötigen wir eine Reiseversicherung, Gültigkeit 90 Tage (wovon ich immer noch nicht überzeugt bin, da die Bearbeitungszeit des Visums ja nicht feststeht und durchaus länger als 3 Monate dauern kann).
Ich habe meiner Krankenkasse die Situation noch einmal geschildert, hoffentlich findet sich da eine Lösung.