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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Welcher Aufenthaltstitel nach Heirat für Studentin?
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Beitrag begonnen von Sabra am 17.07.2016 um 21:07:52

Titel: Welcher Aufenthaltstitel nach Heirat für Studentin?
Beitrag von Sabra am 17.07.2016 um 21:07:52
Hab eine Frage

Bin Deutsche Staatsbürger und hab eine Libanesin geheiratet
Sie ist studentin und wir machen gerade eine familienzusammenführung.
Sie möchte in deutschland weiter studieren.
Was für ein aufenthaltstitwl bekommt sie nach einreise?

Titel: Re: Welcher Aufenthaltstitel nach Heirat für Studentin?
Beitrag von trixie am 17.07.2016 um 21:30:35
Eine AE § 28 Abs. 1 Nr. 1.

Titel: Re: Welcher Aufenthaltstitel nach Heirat für Studentin?
Beitrag von NeedHelp am 18.07.2016 um 08:35:03
Was heißt nach Einreise? Wenn sie eine Studentin ist, braucht sie für FZF gar nicht ausreisen. Sie kann einfach eine AE nach §28.1 beantragen.

Titel: Re: Welcher Aufenthaltstitel nach Heirat für Studentin?
Beitrag von trixie am 18.07.2016 um 11:17:27

NeedHelp schrieb am 18.07.2016 um 08:35:03:
Was heißt nach Einreise?

... und das heißt nach Einreise:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1468692137/0#0

Informationen aus anderen Threads bringen oftmals viele Infos. ;)

Titel: Re: Welcher Aufenthaltstitel nach Heirat für Studentin?
Beitrag von NeedHelp am 18.07.2016 um 15:08:09
Okay, dann studiert sie ja in Libanon. Dann habe ich das falsch verstanden, danke für die Aufklärung

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