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Streichung der Wohnsitzauflage wegen Pflegestufe 1 möglich? (Gelesen: 1.516 mal)
afghanin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.07.2016 um 13:30:57
 
Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir wieder mal weiterhelfen. Ich habe hier 2-3 Fragen gestellt und konnte auch weitergeholfen werden. Ich hoffe nun, dass diesmal wieder klappt Smiley.

Es geht immer noch um das leidige Thema Umzug meiner Mama von RLP nach Hessen. Die Ausländerbehörde (Hessen- Frankfurt) will einfach einem Umzug nicht zustimmen, obwohl meine Mama in der Pflegestufe 1 ist und wir Kinder, die alle in Hessen leben, ihre Pfleger sind. Wir sind sogar bereit einen großen Teil der Kosten selbst zu tragen, aber es wird trotzdem abgelehnt. Sie bezieht sehr wenig Rente und dazu noch Sozialhilfe. Desweiteren bekommen wir Pfleger auch Pflegegeld. Leider sind ihre Deutschkenntnisse sehr schlecht, d.h. einen externen Pfleger einzuschalten würde gar keinen Sinn machen.

Sie ist seit August 2014 in der Pflegestufe 1 und ist bewiesen, dass sie nicht alleine leben darf bzw. kann. Sie wohnt ca. 27 km von uns entfernt und es ist für uns echt schwer jeden Tag nach der Arbeit diese Strecke zu fahren.

Meine Frage lautet, ob man die Wohnsitzauflage streichen kann, wenn jemand pflegebedürftig ist?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank schon mal.

A.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.07.2016 um 13:42:57
 
afghanin schrieb am 06.07.2016 um 13:30:57:
Meine Frage lautet, ob man die Wohnsitzauflage streichen kann, wenn jemand pflegebedürftig ist? 

... und die Antwort hierzu lautete ...
Muleta schrieb am 23.01.2015 um 17:33:16:
Die Wohnsitzauflage könnte ggf. aufgehoben werden, wenn sie gar nicht zulässig wäre (dann käme es aber auf den genauen Paragraphen ihrer AE bzw. der Grundlage ihres Aufenthalts an). Wenn die Auflage noch recht "frisch" wäre, käme auch ein isoliertes Rechtsmittel dagegen in Frage (Widerspruch/Klage), während dessen Laufzeit man einfach Fakten schaffen könnte - aber die Wohnsitzauflage ist wohl schon etwas älter (> 1 Jahr).

Ob die humanitären Gründe (Pflegestufe) für eine Aufhebung der Wohnsitzauflage reichen, müsste stets im Einzelfall betrachtet werden.


Wende dich am besten an einen versierten Anwalt, denn alleine wirst du das nicht schaffen, wenn die ABH sich querstellt, die Wohnsitzauflag zu streichen.
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afghanin
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Antwort #2 - 06.07.2016 um 13:45:47
 
Hallo trixie,

vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung. Ja das muss ich wohl machen. Aber eine Frage noch, wer ist denn für die Streichung zuständig? Die Behörde in RLP da wo meine Mama wohnt? Oder die Behörde wo sie hinziehen möchte?

Vielen Dank.
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trixie
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Antwort #3 - 06.07.2016 um 13:52:38
 
Die Behörde die die Wohnsitzauflage verfügt hat, muss diese wieder streichen. Es liegen ja alle Unterlagen in der aktuellen ABH und nicht in der künftig neuen, um den Fall zu prüfen.

Ohne die Streichung kommt ja deine Mutter ja nicht in den Geltungsbereich der neuen ABH, da sie ja nicht umziehen darf.
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