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Gesundheitsversorgung Asylbewerber (Gelesen: 1.569 mal)
Naijatwins
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i4a rocks!


Beiträge: 16

NRW, Germany
NRW
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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01.07.2016 um 13:36:06
 
Guten Tag,

heute muss ich nochmals Ihre Hilfe hier erbitten. Wir sind seit einiger Zeit mit einer iranischen Familie befreundet. Die Familie hat ein Kind und befindet sich noch im Asylverfahren, eine Entscheidung ist noch nicht ergangen.

Die Ehefrau ist scheinbar leberkrank. Sie wurde bereits im Iran deswegen behandelt und hat auch hier ein Mal einen Arzt aufgesucht deswegen. Dieser Arzt hat zu einer stationären Behandlung geraten, die jedoch vom Amtsarzt abgelehnt wurde. Sie wurde darauf verwiesen, auch ambulant behandelt werden zu können.
Leider verschlechtert sich derzeit ihr Zustand. Sie hat in den letzten Monaten ca. 10 KG abgenommen, obwohl sie gut isst. Anfang der Woche kam plötzlich starker Haarausfall hinzu.

Ich mache mir ernsthafte Sorgen, da auch ihre Blutwerte bei der einzigen Untersuchung hier sehr schlecht waren. Leider weiss ich nicht, ob sie jetzt einfach einen Arzt aufsuchen darf, einen Internisten, der sie behandelt. Das zuständige Sozialamt meinte nur, sie könne ja mal zum Arzt gehen, aber braucht sie dafür nicht eine Überweisung des Sozialamtes?? Wir leben in NRW bei Dortmund.

Ich würde sie gerne lieber heute als morgen zum Arzt bringen, aber wir sind nicht sicher, wie wir vorgehen sollen??

Danke
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Zeno
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i4a rocks!


Beiträge: 200

Deutschland, Germany
Deutschland
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.07.2016 um 17:39:13
 
Sie benötigt den aktuellen Krankenschein, mit diesem geht sie zu einem Hausarzt, der ihr dann eine Überweisung zu einem Facharzt gibt. Wenn es ein Notfall ist , dann braucht und soll sie nicht auf einen Amtsarzt warten.
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Mojo Jojo
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Insanity is my only means
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Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.07.2016 um 17:47:25
 
Wurde die Familie bereits einer Gemeinde zugeordnet? Wenn ja, dann übernimmt diese die Kosten. Damit Asylbewerber einen Arzt aufsuchen können, benötigen sie den so genannten Berechtigungs- oder Behandlungsschein. Dieses Formular bekommen sie von der zuständigen Behörde bzw. meist auch von den Erstaufnahmeeinrichtungen vor Ort ausgehändigt. Die zuständige Behörde legt fest, ob sie eine medizinische Behandlung bewilligt, und wenn ja, in welchem Umfang.

Im Notfall gilt: Flüchtlinge können mit dem üblichen Behandlungsschein in dringenden Fällen auch den 'normalen' Notdienst nutzen oder ohne Behandlungsschein zu einem Arzt gehen und den Behandlungsschein innerhalb von zehn Tagen nachreichen. In lebensbedrohlichen Situationen übernimmt der Kostenträger auch die Notfallbehandlung im Krankenhaus.

15 Monate nach Asylantragsstellung ist der Familie der 'normale' Versicherungsschutz inkl. eigener Gesundheitskarte zu gewährleisten.

Bei Unstimmigkeiten mit den Verantworlichen bitte mit der Krankenhilfe für Flüchtlinge in Arnsberg in Verbindung setzen.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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Naijatwins
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i4a rocks!


Beiträge: 16

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 02.07.2016 um 11:55:43
 
Vielen Dank. Ich werde mich Montag sofort darum kümmern. Ihr seid super hier!!!
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