In der Hoffnung, dass es noch nicht zu spät für dein anliegen ist, hier meine persönliche Erfahrung zum Thema Begleitung zur Anhörung.
Ich möchte nochmal ausdrücklich betonen, dass dies wirklich nur meine eigene Erfahrung ist und ich den Eindruck habe, dass es keine allgemeingültige Verfahrensweise gibt. Ich kann mich aber auch irren.
Ich habe im Mai zwei Flüchtlinge zu ihren Anhörungen begleitet.
Im Vorfeld habe ich mehrere Infos bekommen, wie das Vorgehen ist. Die eine sagte, der Anzuhörende müsse mir eine schriftliche Vollmacht ausstellen, dass er mich dabei haben möchte. Die nächste meinte, es reiche, wenn die Person bei der Anhörung sagt, dass sie mich dabei haben möchte.
Sicherheitshalber hatte ich mit der zuständigen Leiterin der entsprechenden
BAMF - Stelle gesprochen und diese sagte, dass eine Begleitung kein Problem ist - auch ohne Vollmacht. Einfach mit da sein, Personalausweis mithaben, gut ist.
Gut vorbereitet - sicherheitshalber doch auch noch mit Vollmacht - am entsprechenden Tag also hin und seitens der Mitarbeiter vom
BAMF kam der Versuch, mich abzuwimmeln. Sowas ginge nicht. Außerdem sei betreffende Person alt genug und braucht keinen Beistand. Ein kurzer Hinweis auf das o.g. Telefonat mit der Chefin die das okay gegeben hatte, hat gereicht und ich durfte mit.
Keine Vollmacht von Nöten, ich musste nicht mal meinen Perso zeigen.
Wieder anders ist es einer Freundin ergangen, welche einen Monat später auch als Beistand beiwohnen wollte, da hat weder der Hinweis auf das Telefonat mit der Chefin was gebracht, noch der Hinweis, das ein Beistand vor einem Monat auch bei der Anhörung anwesend sein durfte - da blieb das
BAMF dabei, dass es nicht möglich ist, bei den Anhörungen dabei zu sein, dass es noch nie möglich war.
Also vielleicht sicherheitshalber vorher mal beim
BAMF durchrufen und nachfragen. Möglicherweise öffnet das Türen. Meines Wissens nach ist das mit dem Beistand eine Kann-Bestimmung und kein Muss. Kann mich hier aber auch irren.