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Ausreise nach Trennung (Gelesen: 10.613 mal)
Sharck
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 05.07.2016 um 20:01:11
 
Ich hatte eine Firma, der Firma läuft zur Zeit auf mein Bruder ( Geschäftsführer)
Bin Oktober 2013 nach Deutschland mit geschäftsvisum gekommen. Ausländeramt wollte meine Visum nicht verlängern und darauf hin nahm ich eine Anwalt, dadurch bekam ich fiktionsbescheinigung bis März 2014.
Dann habe ich dort angekündigt, das ich heiraten möchte und mir wurde bis Oktober 2014 der Frist gegeben( weil ich wegen Eheschließung Unterlagen aus dem Libanon brauchte.
Nach der Eheschließung habe ich Hartz 4 Antrag gemacht.
Meine noch Ehefrau hat dann Oktober 2015 bei ausländeramt die Trennung angegeben. Das ich kaum zu Hause war und ich 4 mal alleine im Libanon war..
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Sharck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 05.07.2016 um 20:01:45
 
Wenn ich die Firma wieder übernehme, kann ich denn in Deutschland bleiben ??
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Aras
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Antwort #17 - 05.07.2016 um 20:12:25
 
Ein Geschäftsvisum? Also dein Bruder hat jetzt dein Geschäft im Libanon?
Und die letzten Jahre hast du rumgeharzt und gleichzeitig warst du mehrfach im Libanon (wie vereinbar mit Ortsabwesenheit von maximal 3 Wochen im Jahr bei Bezug von ALG II ????).
Jetzt willst du die dritte Ehe schließen um ein weiteren Aufenthalt in Deutschland zu erreichen?
Wie passt es zusammen, dass die Lage im Libanon soo schrecklich sei, aber du mehrfach im Libanon für längere Zeit ausgehalten hast?

Irgendwie passt deine Geschichte von vorne bis hinten nicht.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Sharck
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Antwort #18 - 05.07.2016 um 20:40:12
 
Die GmbH ist in Deutschland..
Ja, so wie ich es geschrieben habe stimmt alles.
Jobcenter weiß von meiner Abwesenheit nichts.
Das alles weißt auch das Verwaltungsgericht nicht oder?
Nur falls meine noch Ehefrau aussagen muss, können die diese Einzelheiten erfahren
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trixie
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Antwort #19 - 05.07.2016 um 20:42:41
 
Sharck schrieb am 05.07.2016 um 20:01:11:
Bin Oktober 2013 nach Deutschland mit geschäftsvisum gekommen.

Unter einem Geschäftsvisum, welches als Schengenvisum ausgestellt wird, versteht man ein Visum, damit ausländische Geschäftsleute zum Geschäftszweck nach Deutschland kommen können. Dazu müssen auch im Inland Geschäftspartner vorhanden sein. Das Visum wird von der Botschaft ausgestellt. M. W. hat damit eine ABH nichts damit zu tun. Die ABH verlängert - oder auch nicht - i.d.R. die AE, weniger ein Visum.

Oder hattest du ein Visum - besser eine AE - damit du in Deutschland eine Firma gründen und betreiben kannst?

Mit deinen ungenauen Angaben (du schreibst auch etwas von 2009), wird die Sache mehr konfus als klar.

Aras schrieb am 05.07.2016 um 20:12:25:
Und die letzten Jahre hast du rumgeharzt 

... woran wohl auch die Ehefrau beteiligt war. Zwinkernd

Sharck schrieb am 05.07.2016 um 20:40:12:
Jobcenter weiß von meiner Abwesenheit nichts.

... was aber durch deine Ehefrau möglich werden kann. Dann blühen dir noch einige andere Verfahren, allerdings im Strafbereich.

So manche Ehefrau nimmt gern Rache mit solchen interessanten Informationen.
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Sharck
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Antwort #20 - 05.07.2016 um 20:48:56
 
Nein, AE bekam ich erst nach der Eheschließung Oktober 2014.
Dann ist es doch gut für mich, das meine Frau mit daran beteiligt war?
Damit könnte ich ja ihre Aussagen mit streiten wegen arbeiten abstreiten oder nicht.
Sie hat bei Scheidungsanwalt alles mit beweisen niedergelegt, daher ihre Scheidung, wegen geplanten ehe wegen AE
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deerhunter
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Antwort #21 - 05.07.2016 um 20:56:32
 
Sharck schrieb am 05.07.2016 um 20:48:56:
Dann ist es doch gut für mich, das meine Frau mit daran beteiligt war?


Eher nicht....da blüht dir ein Strafverfahren...und kommt schon raus, wenn man vor Gericht deinen Pass sehen will. Auch deine Frau wird das vorbringen! Die Rache einer Frau, speziell wenn Sie nur für eine AE "missbraucht" wurde, kann brutal sein.

Sharck schrieb am 05.07.2016 um 20:48:56:
Damit könnte ich ja ihre Aussagen mit streiten wegen arbeiten abstreiten oder nicht.

Macht wenig Sinn

Sharck schrieb am 05.07.2016 um 20:48:56:
Sie hat bei Scheidungsanwalt alles mit beweisen niedergelegt, daher ihre Scheidung, wegen geplanten ehe wegen AE


Also hat Sie Beweise und wird dir den Garaus machen. Reise einfach aus und gut. Nach der Scheidung kannst du dann wieder von Vorne anfangen und die nächste Frau suchen, die dich für eine Ae heiratet
Wenn du nicht ausreist und es zum Verfahren kommt und damit eventuell auch zum Strafverfahren wegen Leistungsbetrug, bekommst du eine Einreisesperre und dann ist der Weg nach Europa zu
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Sharck
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Antwort #22 - 05.07.2016 um 20:57:35
 
2009 war ich auch schon mal in Deutschland durch ehe zusammen Führung und da hatte meine Ex Frau mich angezeigt gehabt . Wegen Scheinehe , nach 8 Monaten musste ich ausreisen, dann bekam ich erst ein neuen Pass vom libanesischen Konsulat
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deerhunter
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Antwort #23 - 05.07.2016 um 20:59:35
 
Sharck schrieb am 05.07.2016 um 20:57:35:
2009 war ich auch schon mal in Deutschland durch ehe zusammen Führung und da hatte meine Ex Frau mich angezeigt gehabt . Wegen Scheinehe , nach 8 Monaten musste ich ausreisen,


Also das 2. Mal wegen Scheinehe nach kurzer Ehezeit aufgeflogen...was willst du da noch mit einem Gerichtsverfahren? Das wird nichts
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trixie
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Antwort #24 - 05.07.2016 um 21:00:26
 
@TS

Es ist schade und macht wenig Sinn, zielsicher zu antworten, wenn du die Fragen nicht ausreichend beantwortest.

Was war das für ein "Geschäftsvisum"?
GmbH ist von deinem Bruder und du hattest nie etwas damit zu tun, bzw. du hattest niemals eine AE dazu?

Dass deine Freu an der Ehe beteiligt war, ist wohl jedem klar.  Laut lachend Laut lachend

Ich meinte, dass deine Frau auch am Hartz IV Bezug beteiligt war. Nur weil man dich hierfür etwas kritisch unter die Lupe nimmt.

Zitat:
Damit könnte ich ja ihre Aussagen mit streiten wegen arbeiten abstreiten oder nicht.

Ob ihr euch wegen den offenen Zahnpastatube oder deinen ungeputzten Schuhen oder anderen Dingen gestritten habt, ist völlig egal. Fakt ist, die eheliche LG besteht keine drei Jahre und damit hast aus dieser AE kein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

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Sharck
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Antwort #25 - 05.07.2016 um 21:10:17
 
Sie hat ihren Scheidungsanwalt alles erzählt, das ich sie gezielt ausgesucht habe. Sie hat arabische Mails von mir , wo ich bestätigte, das ich sie nur wegen Deutschland geheiratete habe vorgelegt. Hat sie von meiner 1. Ex Frau zugemailt bekommen ( hätte ja nicht wissen können, das sowas mir passieren konnte.
Und ein Telefonat, was ihre Arabische Freundin es übersetzt hat
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Antwort #26 - 05.07.2016 um 21:36:30
 
Sharck schrieb am 05.07.2016 um 21:10:17:
ie hat ihren Scheidungsanwalt alles erzählt, das ich sie gezielt ausgesucht habe. Sie hat arabische Mails von mir , wo ich bestätigte, das ich sie nur wegen Deutschland geheiratete habe vorgelegt. Hat sie von meiner 1. Ex Frau zugemailt bekommen ( hätte ja nicht wissen können, das sowas mir passieren konnte.
Und ein Telefonat, was ihre Arabische Freundin es übersetzt hat 


Was willst du dann noch beim Gericht gegen die Ausweisung vorgehen? Das sind Beweise für eine gezielte Scheinehe, dazu gezielter Leistungsbetrzg...damit bist du raus! Wenn du jetzt nicht freiwillig ausreist, handelst du dir eine Einreisesperre ein! Also ab, aber so schnell wie möglich!
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Antwort #27 - 05.07.2016 um 22:07:34
 
deerhunter schrieb am 05.07.2016 um 21:36:30:
Das sind Beweise für eine gezielte Scheinehe

Das sehe ich nicht ganz so, denn die Scheinehe bedeutet, dass beide Ehepartner von Anfang an keine gemeinsame eheliche LG führen möchten. Wenn der Ausländer sagt, dass er nur heiraten möchte, damit er nach Deutschland kann und die deutsche Ehefrau ihn aus Liebe heiratet ist es keine Scheinehe (Verschaffung eines AT in Deutschlands). Dass sich die hier lebende deutsche Ehefrau betrogen und ausgenutzt fühlt, ist wieder etwas ganz anderes. Auch unter deutsch-deutschen Ehen kann sich einer ausgenutzt fühlen und man wird hier nicht von einer Scheinehe sprechen.
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Antwort #28 - 05.07.2016 um 22:19:33
 
Mag sein, führt aber schlicht zur Feststellung, dass keine schutzwürdige Ehe besteht bzw. niemals bestand... zum zweiten Mal.
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Antwort #29 - 06.07.2016 um 05:23:00
 
Erwartest du hier ernsthaft Tipps, wie du in Deutschland bleiben kannst, wenn du bereits 2 mal ein Aufenthaltsrecht erschlichen und dich strafbar gemacht hast (u.a. Leistungsbetrug)??  Ärgerlich

Ich hoffe, du führst die Klage weiter und dein Verhalten zieht die vorgesehenen Konsequenzen nach sich!
Unglaublich und unmöglich solch ein Verhalten.

Sorry, das musste mal raus.
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