MsPhillips schrieb am 01.07.2016 um 15:56:36:Incomingversicherung bzw. Reiseversicherung ist laut der AB ausgeschlossen.
Weil Deine Mutter eine Kranken
vollversicherung braucht. Also entweder deutsche PKV oder deutsche GKV. Alles andere (auch ausländische PKV), kommen da nicht in Betracht.
Dass Deine Mutter nach ihrer Ankunft hier dann arbeiten
könnte und so an eine GKV kommt, hilft leider nicht, da sie die Kranken
vollversicherung sofort ab Ankunft braucht.
Dies fällt auch leider nicht unter einen möglichen Handlungsspielraum, einer möglichen Kulanz oder was auch immer der AHB, kann also nicht 'durchgewunken werden'.
Aber tatsächlich scheitern Pläne wie Deine, wenn man dieses oder ähnliche juristische Portale besucht, i.d.R. immer an der erforderlichen Vollversicherung. Zu ändern ist da nach meinem aktuellen Kenntnisstand nichts. So leid es mir für Euch auch tut.
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Eine Frage an die Experten: Wäre es vielleicht möglich, dass
- die Mutter erstmal für 3 Monate einreist,
- sich während dessen einen Job besorgt, der zum Tag XY beginnt,
- die Mutter wieder ausreist,
- eine Bestätigung des neuen Arbeitgebers bekommt, in dem er der
ABH bestätigt, dass sie ab dem Tag XY durch den AG Krankenversichert ist und
- am Tag XY dann wieder einreist (mit ihrer ab dann gültigen KV)?
P.s. Sorry, hab grade einfach mal meiner Fantasie freien Lauf gelassen
So einen AG müsste man natürlich erstmal finden, würde aber ganz gerne wissen, ob dies theoretisch möglich wäre.