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Kostenübernahme Jobcenter? (Gelesen: 5.989 mal)
traute
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25.05.2017 um 09:52:50
 
Hallo,
ein junger Mann aus Eritrea hat in Äthiopien seinen BA in Soziologie gemacht. Er möchte seine Zeugnisse bei der Kultusminister Konferenz in Bonn anerkennen lassen. Das kostet 200 €.
Er arbeitet teilzeit und erhält ergänzend Alg2, also zu wenig, um die Kosten zu tragen. Ist das Jobcenter verpflichtet, diese auf Antrag zu übernehmen? Mit einer Anerkennung des BA hätte er deutlich bessere Chancen im Berufsleben.
Welchen Tipp habt ihr?
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Aras
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Antwort #1 - 25.05.2017 um 10:09:35
 
Ich gehe nicht davon aus, dass die formale "Anerkennung" (eigentlich nur formale Überprüfung) des Studiums notwendig ist. Denn Soziologe ist kein reglementierter Beruf.

Aber keine Ahnung ob es schon vergleichbare Fälle vor Gericht geschafft haben.

So als Idee:
Wenn man zielorientiert ist, sollte man einen Hauptantrag auf Kostenübernahme stellen. Hilfsweise soll die geforderte Summe als zinsloses Darlehen gewährt werden und monatlich iHv z.B. 20 € vom Regelsatz abgezogen werden.
Hat man das Geld macht man die Anerkennung und reicht innerhalb der Frist Widerspruch bzw. Klage gegen die Ablehnung des Hauptantrags ein um die 200 € auf gerichtlichem Wege zu kriegen​. Gewinnt man, dann müssen die 200€ vom JC erstattet/aufgerechnet werden. Verliert man, hat man keijen Verlust da man ja den Hilfsantrag durch hat.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 25.05.2017 um 11:36:38
 
Aras schrieb am 25.05.2017 um 10:09:35:
Ich gehe nicht davon aus, dass die formale "Anerkennung" (eigentlich nur formale Überprüfung) des Studiums notwendig ist.

Für AT zur Erwerbstätigkeit, wo ein anerkannter oder vergleichbarer (mit einem deutschen) Hochschulabschluss gefordert ist - also z.B. für eine Blaue Karte EU - ist das schon notwendig.
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Aras
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Antwort #3 - 25.05.2017 um 16:35:16
 
Ja, weil es im Aufenthaltsrecht als Erteilungvoraussetzung für die AE gilt. Aber für den Arbeitsmarkt? Ist halt fraglich ob er da tatsächlich das für einen Arbeitsplatz braucht. Wenn er jetzt mit einem konkreten  Arbeitsplatzangebot vorspricht und die Zusage an einer Anerkennung beim KMK gekoppelt wird, da sind wir ggf. im Bereich wo auch ggf. eine Kostenübernahme möglich ist.
Aber es ist ja nur die Möglichkeit einer Verbesserung der Chancen im Spiel...

Man sollte die Anerkennung mMn auch nicht überbewerten.es ist nur eine formale Überprüfung des Studiums/ Abschlusses. Eine inhaltliche Überprüfung müsste der Arbeitgeber oder bei Studienwunsch die Universität durchführen.
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Antwort #4 - 25.05.2017 um 16:37:11
 
traute schrieb am 25.05.2017 um 09:52:50:
Er möchte seine Zeugnisse bei der Kultusminister Konferenz in Bonn anerkennen lassen. Das kostet 200 €. 

Viele Anerkennungsstellen für Studienabschlüsse haben jetzt Sonderkonditionen für Geflüchtete eingeräumt.
Bitte mal alles für Soziologie-Stellen durchklicken oder eine andere Behörde finden.
Ich habe das kürzlich für ein anderes Studium (Pharmazie) machen lassen. Die zuständige Behörde ist dafür das HLPUG in Hessen.
Kostet dort 120,-
Sie wollten auch übersetze und beglaubigte Kopien der Studienabschlüsse.
Ich habe alles beim JC beantragt , hat zwar länger gedauert, aber wurde schliesslich aus dem *Vermittlungsbudget* bezahlt.
Auf jeden Fall VORHER alles beim JC beantragen!
Diese Stelle braucht 3-6 Monate für die Anerkennung, noch warten wir.

Du meinst, mit Anerkennung des BA in Soziologie hätte er bessere Chancen?Das sehe ich leider nicht so. Die hat er nicht, jedenfalls nicht als Soziologe.
Was macht er denn jetzt in Teilzeit?

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Antwort #5 - 25.05.2017 um 16:39:47
 
Oh, sorry. Er gehört wohl eher nicht zum Kreis der *Geflüchteten*, oder?
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Antwort #6 - 25.05.2017 um 16:40:28
 
Nur als Anmerkung: Pharmazie führt ja auch zum reglementierten Beruf des Apothekers. Und da wird wohl die von dir genannte Stelle eine Berufsanerkennung mit Ziel die Approbation zu erteilen durchführen und eben keine reine Anerkennung des Abschlusses.
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Antwort #7 - 25.05.2017 um 16:52:07
 
Danke. Ja, genau.
Aber man muss beantragen, was man braucht.
Hier in dem Falle ist keine Erteilung der Approbation beantragt.
Nur die Anerkennung der Abschlüsse.
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Antwort #8 - 25.05.2017 um 17:25:20
 
Und wozu braucht man die Anerkennung des Soziologie-Abschlusses?
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Antwort #9 - 25.05.2017 um 19:35:59
 
Ich schrieb zur Anerkennung des Pharmazie-Studiums bzw- Abschlusses. Und dass das JC die Kosten für die Übersetzungen und Beglaubigungen DAFÜR trägt.

Vielleicht will der eritreische Soziologe rein vorsorglich seine Anerkennung, falls er später einen Master (oder anderen passenden Studiengang) draufsatteln will ?

Für den *gemeinen* Arbeitsmarkt kann ich mir auch schlecht was vorstellen. Hab da (nicht eritreische) familiäre Erfahrungen im Hinterkopf Griesgrämig


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Antwort #10 - 25.05.2017 um 19:36:40
 
Es geht hier ja überhaupt nicht um Fragen zur Anerkennung, Aras.

Es geht um die Kostenübernahme durch das Jobcenter.

Das Jobcenter kann die Kosten übernehmen, muss aber nicht. Das hängt davon ab, wie hoch die Kosten im Vergleich zum Regelsatz sind und wie hilfreich der "Erfolg" nach der Kostenübernahme für die Vermittlung.

Das heißt: Beantragen, darum kämpfen, Hilfe suchen (Beratungsstellen). Die Beratungsstellen für die Anerkennung haben meistens auch Erfahrung mit der Kostenübernahme.

Die Anerkennungsberatung ist in der Holstenstr. 13 (Träger: TGSH und UTS).
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Antwort #11 - 25.05.2017 um 20:02:43
 
@KaGe

Normalerweise machen die Universitäten ihre eigene inhaltliche Überprüfung. Die formale ist nicht so relevant.

@reinhard
Ich will ja nicht nörgeln. Es geht einfach darum den Antrag auch inhaltlich abzuhärten. Vielleicht gibt es ja Jobangebote die ein abgeschlossenes Soziologie-Studium erwarten.... Dann sollte man sich diese auch dem JC vorlegen. Besonders gut wäre es wenn man sich auch mal bewirbt und eben das Feedback einholt ob denn die Anerkennung benötigt wird...
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Antwort #12 - 25.05.2017 um 22:27:09
 
Ja, ich weiß das. Trotzdem wollte der mit dem Pharmazie-Abschluss diese Anerkennung.
Und schliesslich hat das JC ja auch die Kostenübernahme zugesichert.
Ja, ich weiß auch, dass Unis und Hochschulen eigene Prüfkriterien haben. Ist schon klar.

Der TE wollte wissen, ob das JC die Kosten übernehmen MUSS.
Nein, MUSS nicht. Aber KANN.
Also beantragen.
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Antwort #13 - 28.05.2017 um 13:07:59
 
Ich kann dir nur von unserem Fall berichten. Und zwar hat mein Mann auch seinen Hochschulabschluss in Informationswissenschaft in Bonn "anerkennen" lassen. Dies heißt aber nicht Anerkennung sondern "Zeugnisbewertung". Ich gehe davon aus, dass für Soziologie auch nur eine Zeugnisbewertung vorgesehen ist. Wir hatten damals auch einen formlosen Antrag gestellt mit der Bitte um eine Kostenübernahme (damals noch 100 Euro). Zunächst wurde uns mitgeteilt, dass die Kosten nur bei einer Jobzusage übernommen werden. Aber das ist ja irgendwie paradox, man braucht ja die Anerkennung, um in diesem Gebiet was zu finden.
Jedenfalls hat es problemlos geklappt und die Chance einen Job zu finden stiegen um einiges. Übernehmen muss das JC da nicht, aber wie schon oft hier geschrieben, es kann. Also einfach Antrag stellen.
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Antwort #14 - 30.05.2017 um 19:31:01
 
Dieser besagte junge Mann hat zur Zeit eine TZ befristete Stelle (2018) bei der Gemeindediakonie, die hier für Flüchtlinge zuständig ist. Er kommt selber auch aus diesem Kreis. Man sagte ihm, er solle seinen Abschluß anerkennen lassen, dann könne er dort langristig arbeiten. Wir haben uns überall informiert. Man sagte, es sei kein regelmentiertes Studium und brauche daher keine Anerkennung des Abschlusses. Leider sehen Arbeitgeber das anders. Deshalb will er jetzt den Abschluß anerkennen lassen, was ziemlich teuer für ihn ist. Die Katze beißt sich scheinbar in den Schwanz unentschlossen Bei der TGSH waren wir auch schon, @Reinhard. Die haben gleich abgewunken, ohne was zu tun.
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