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Aufenthalt für Kind eines anerkannten Flüchtlings (Gelesen: 1.800 mal)
schnusl
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Beiträge: 39

Rostock, Germany
Rostock
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt für Kind eines anerkannten Flüchtlings
08.06.2016 um 15:37:37
 
Folgende Situation:

Ein Eritreer mit Anerkennung als Flüchtling und drei Jahren Aufenthalt hat ein Kind mit einer Äthiopierin, die noch im Asylverfahren ist. Jetzt wurde bei der ABH Aufenthalt für das Kind (3 Monate) beantragt. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung liegen vor. Der Vater bezieht SGB II

Die ABH hat den Antrag zurück gewiesen und gesagt er muss in einem Jahr einen erneuten Antrag stellen. Mich wundert das etwas, da wir bisher davon ausgegangen sind, dass die Tochter ein Recht auf Aufenthalt hat.

Kennt hier jemand die Rechtslage?
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Mojo Jojo
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Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt für Kind eines anerkannten Flüchtlings
Antwort #1 - 08.06.2016 um 16:59:49
 
Welchen genauen Status hat der Vater in seinem Pass vermerkt?
Ist die Annahme korrekt, dass Mutter und Kind nicht über einen beantragen Familiennachzug nach Deutschland gekommen sind?
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt für Kind eines anerkannten Flüchtlings
Antwort #2 - 08.06.2016 um 17:44:38
 
schnusl schrieb am 08.06.2016 um 15:37:37:
Kennt hier jemand die Rechtslage? 

Für das Kind sollte ein Antrag beim BAMF auf Anerkennung nach § 26 Abs. 2 i.V.m Abs. 5 Sätze 1 und 2 AsylG ("Familienasyl") gestellt werden, es Anspruch nämlich auf den selben Status wie sein Vater (höchstwahrscheinlich Flüchtlingseingenschaft nach der GFK) und damit auf eine dreijährige AE.
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traute
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Beiträge: 368

Lübeck, Germany
Lübeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 20.06.2016 um 06:10:27
 
Verhält es sich genauso, wenn das Kind noch in Eritrea ist? Muß der Vater in DE eine Anerkennung auf Vaterschaft + Sorgerecht machen?
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TG
 
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