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Passfragen ach Heirat einer Russin und Geburt eines Kindes (Gelesen: 3.723 mal)
ChillyWilly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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15.06.2016 um 15:44:22
 
Hallo,
habe eine Russin geheiratet, haben eine tochter nach der Hochzeit bekommen, leben in Deutschland.

Meine Frau bekommt die nächsten tage ihre Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre.

Meine Fragen:

1. Unser Kind bekommt die doppelte Staatsbürgerschaft ?!

2. Erreichen die für uns zuständige russ. Botschaft in Bonn nicht telefonisch, was müssen wir machen, dass das Kind einen russischen Pass bekommt ?

3. Müssen wir die Ehe in Russland registrieren, bzw in der russ. Botschaft ? Wenn ja, wie ? und in welchem Zeitraum nach der Hochzeit?

4. Das Kind bekommt nur einen internationalen russ. Pass, keinen nationalen oder ?

Tausend Dank Euch im Voraus
lg
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 15.06.2016 um 18:35:21
 
ChillyWilly schrieb am 15.06.2016 um 15:44:22:
Erreichen die für uns zuständige russ. Botschaft in Bonn nicht telefonisch, was müssen wir machen, dass das Kind einen russischen Pass bekommt ?

Da werdet Ihr ohnehin persönlich vorsprechen müssen.
Die russische Botschaft befindet sich in Berlin. In Bonn ist "nur" ein Generalkonsulat.
Generalkonsulat der Russischen Föderation, Waldstrasse 42, 53177 Bonn

Generalkonsulat der Russischen Föderation, Postfach 20 02 08, 53177 Bonn
(für Postsendungen)

Sprechstunden:
Montag bis Freitag von 8:30 bis 13:30 Uhr (außer russischen Feiertage).
Dokumentenannahme bis 13:00 Uhr.

Telefon und Telefax:
Telefon: (0228) 386 79 30
Auskunft in russischer Sprache zu Fragen Staatsangehörigkeit, Pass- und Anmeldeangelegenheiten, Notariat- und Standesamtsangelegenheiten, Rentenangelegenheiten
Telefon: (0228) 386 79 31
Auskunft in deutscher und russischer Sprache zu Visafragen sowie Ein- und Ausreiseangelegenheiten
Telefax: (0228) 31 21 64
Alle Fragen

E-Mail:
Sie können an uns ein E-Mail richten, indem Sie eine der folgenden Addressen wählen oder diese Form benutzen. Bitte geben Sie Ihre Telefon- und/oder Faxnummer an, um die Zusendung der erforderlichen Formulare bzw. Informationen zu beschleunigen.
info@ruskonsulatbonn.de Allgemeine Fragen
visa@ruskonsulatbonn.de Visafragen
adoption@ruskonsulatbonn.de Konsularische Anmeldung von Adoptivkindern aus Russland
comments@ruskonsulatbonn.de Anregungen, Vorschläge
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ninnschen
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Antwort #2 - 15.06.2016 um 18:52:41
 
Da Kind wird auf jeden Fall durch die Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.

Ob und wie das Kind die russische bekommt, kann ich dir leider nicht sagen. Das ist in jedem Land anders. Manchmal reicht die Abstammung, anderswo muss das Kind zwingend registriert werden, bevor es die Staatsangehörigkeit bekommt.

Da das Kind deutsch ist, kann es natürlich auch einen deutschen Pass bekommen.
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Petersburger
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Antwort #3 - 15.06.2016 um 21:39:33
 
ninnschen schrieb am 15.06.2016 um 18:52:41:
Ob und wie das Kind die russische bekommt, kann ich dir leider nicht sagen.

Aber ich.

Im vorliegenden Fall:
Geburt in RUS - Geburtserwerb der russischen StAng, also Doppelstaater ab Geburt, ohne dass das irgendwo beantragt werden muss.

Geburt außerhalb RUS: Erwerb der russischen StAng nur auf Antrag. Bei der zuständigen russischen AV, im vereinfachten Verfahren, ohne Einfluß auf die deutsche StAng.

ChillyWilly schrieb am 15.06.2016 um 15:44:22:
4. Das Kind bekommt nur einen internationalen russ. Pass, keinen nationalen oder ?

Klar, den bekäme es ohnehin erst ab 14. Und wie bis dahin das Recht aussieht ... da braucht jetzt noch niemand verschärft drüber nachzudenken.
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Antwort #4 - 16.06.2016 um 00:29:13
 
@CillyWilly . Mit Geburt in DE bekommt das Kind die deutsche Nationalität, da die Mutter Russin ist auch die Russische. 

Ich habe aktuell damit zu tun.

Mein volljähriger Sohn schrieb mir neulich bei W.App "Papa, wieso bin ich Deutsch und Russisch"?  (Das Gleiche gilt übrigens auch für meinen jüngeren Sohn). Hintergrund: Meine Ex, die Kindsmutter wurde vor über 10 Jahren von der ausl. Staatsbürgerschaft entlassen und wurde Deutsche. Die Kinder hingegen behielten "Russisch" in ihren Unterlagen, weil im Gesetz  nicht  vorgesehen, wenn die "Russisch Gebende" selbst keine Russin mehr ist, dass die Kinder ebenfalls von der zweiten Nationalität entbunden/befreit werden. Frage mich nicht, welchen "Zirkus" ich derzeit habe, damit meine Jungs dieses "Russisch" loswerden, denn keiner der beiden möchte das behalten. 

Das russische GK in Bonn sagt "Ihre Kinder sind nicht als Russen registriert". Das hiesige Bürgeramt sagt "Wir brauchen das, was das GK sagte schriftlich. Aber das GK fertigt diese beiden Einzeiler einfach nicht an. (Es wäre nur ein Brief nötig). Stattdessen sollen wir alle vier hinfahren und pro Kind mit 250 Euro an Gebühren rechnen.

Merkst du was? 500 Euro + Anfahrt um eine simple Negativbescheinigung zu bekommen.  // Sollte dein Töchterchen russische Staatsangehörige werden und Pass bekommen, es später selbst nicht mehr wollen, dann kannst du mit ganz anderen Summen rechnen. (Auch das habe ich hinter mir...)

Tschuldigung wenn es zu viel OT war, aber der TS sollte vielleicht heute schon mal lesen, was auf ihn morgen zukommt.




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NotLupus
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Antwort #5 - 16.06.2016 um 09:11:35
 
Falls das Einwohnermeldeamt einen Nachweis für die russische Staatsangehörigkeit(Reisepass, Inlandspass) hat, dann braucht man die russische NegativBescheinigung. Hat das Einwohnermeldeamt keinen Nachweis, dann kann man auf die Löschung der nicht-nachgewiesenen Angaben bestehen. Es wäre ja noch schöner, wenn man jeden Fehler des Einwohnermeldeamtes selber kostenaufwändig korrigieren müsste...
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Antwort #6 - 16.06.2016 um 10:59:10
 
Zitat:
Mit Geburt in DE bekommt das Kind die deutsche Nationalität, da die Mutter Russin ist auch die Russische.

Falsch!

Zitat:
Mein volljähriger Sohn schrieb mir neulich bei W.App 

Ist heute vollständig irrelevant.

Das russische StAng hat sich zuletzt 2002 erheblich verändert, daher sind die Fragen eines Geburtserwerbs davor und danach nur bedingt vergleichbar.
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Antwort #7 - 16.06.2016 um 12:46:41
 
Bitte erläutere dein "Falsch" genauer, denn ich hatte vor gar nicht langer Zeit meine hier gepostete Aussage von meinem Bürgeramt gesagt bekommen. (Und so haben meine Kinder auch die russische Nationalität - nicht Staatsbürgerschaft).

Gruß
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Antwort #8 - 16.06.2016 um 14:41:09
 
Zitat:
Bitte erläutere dein "Falsch" genauer,

Deine Aussage widerspricht dem russischen StAG
Zitat:
Статья 12. Приобретение гражданства Российской Федерации по рождению

1. Ребенок приобретает гражданство Российской Федерации по рождению, если на день рождения ребенка:
...
в) один из его родителей имеет гражданство Российской Федерации, а другой родитель является иностранным гражданином, при условии, что ребенок родился на территории Российской Федерации либо если в ином случае он станет лицом без гражданства;
...
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Antwort #9 - 16.06.2016 um 14:55:52
 
Es gibt kein Feld für Nationalität im Melderegister.
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Antwort #10 - 16.06.2016 um 14:59:06
 
NotLupus schrieb am 16.06.2016 um 14:55:52:
Es gibt kein Feld für Nationalität im Melderegister.

Auch wenn es nicht dasselbe ist, werden Nationalität und StAng meist synonym verwendet.

Das kann man nur Fachleuten im StAng-Recht vorwerfen - die in Meldeämtern vermutlich nicht die Mehrzahl der Mitarbeiter stellen.
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Antwort #11 - 19.06.2016 um 17:23:33
 
NotLupus schrieb am 16.06.2016 um 14:55:52:
Es gibt kein Feld für Nationalität im Melderegister.


Hoffe wir reden nicht aneinander vorbei. Mir liegen gerade die Meldeauszüge vom Bürgeramt meiner beiden Söhne vor. Staatsangehörigkeit: Deutsch - Russisch. Interessant, nicht wahr?

@Petersburger
один из его родителей имеет гражданство Российской Федерации, а другой родитель является иностранным гражданином, при условии, что ребенок родился на территории Российской Федерации либо если в ином случае он станет лицом без гражданства;
...



(ich übersetze mal frei Hand deinen russischen Text). Einer der beiden Eltern hat die russische Staatsangehörigkeit, der andere Partner eine ausländische, unter der Vorgabe, dass das Kind (Säugling) auf dem Gebiet der R.F. geboren wurde oder staatenlos ist.

Das kenne und kannte ich natürlich nicht, woher auch? Zur Sache und zu deinem Text: Meine (unsere) Kinder sind weder in RUS geboren, noch waren sie  jemals in Russland gewesen.



Zum Thema des TS: Weshalb lässt die Frau das Töchterchen nicht in ihrem Ausweis (Inlandspass) eintragen?

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« Zuletzt geändert: 19.06.2016 um 17:38:36 von N/V »  

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Antwort #12 - 19.06.2016 um 19:01:29
 
Zitat:
Das kenne und kannte ich natürlich nicht, woher auch? Zur Sache und zu deinem Text: Meine (unsere) Kinder sind weder in RUS geboren, noch waren siejemals in Russland gewesen.

Ohne Info von Dir, wann sie geboren sind, kann Dir auch niemand helfen.

Wenn sie jetzt volljährig sind, dann sind sie definitiv nicht zu Zeiten des "RUS-StAG 2002" geboren ...

Zitat:
Das hiesige Bürgeramt sagt "Wir brauchen das, was das GK sagte schriftlich.

Ich vermute mal, dass da irgendwann jemand ohne Kenntnis der Zusammenhänge beide StAng ins Melderegister eingetragen hat und das in dieser Hinsicht falsch sind.

Und keiner der Eltern hat dem jemals widersprochen, falls er es bemerkt hat.

Falls Du dieses Thema weiter verfolgen willst, dann denke doch mal über ein eigenes Thema nach ...
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