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Schengenvisum für Thailänderin abgelehnt (Gelesen: 8.343 mal)
Candy Man
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.05.2016 um 06:59:01
 
Geschätzte Forenmitglieder!

Ihr habt das Thema (Schengenvisum abgelehnt) ja schon oft behandelt, dort konnte ich nichts finden, was uns weiterhelfen kann.

Meine Freundin hat in der letzten Woche einen Antrag auf ein Besuchervisum gestellt, der nun mit der Begründung abgelehnt wurde, sie habe ihre Rückkehrbereitschaft nicht nachgewiesen.

Sie hat Arbeit, keine Kinder, war noch nie verheiratet, keine Immobilien, lebt noch bei den Eltern. Ich habe eine VE abgegeben.

Hier habe ich nun gelesen, daß man wohl auch ein wenig zum sozialen Umfeld hätte schreiben sollen. Was genau ist damit gemeint? Wir hoffen, mit einer Remonstration doch noch Erfolg zu haben.

Was sollten wir darin schreiben (ja, ich habe hier auch gelesen, nur Neues darin zu verwenden)? Wenn mehr Informationen benötigt werden, fragt. Ach ja: Wir sind beide im heiratsfähigen Alter.

Irgendwie scheine ich hier im Thema falsch sein. Bitte um verschieben. Danke!
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NotLupus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 31.05.2016 um 08:18:22
 
Das ihr im heiratsfàhigen Alter seid... Ok.

Aber was sind denn ihre Rückkehrgründe?

Wie ist ihr Bildungsniveau?
Verdient sie durchschnittlich oder überdurchschnittlich?
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Candy Man
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.05.2016 um 08:38:02
 
NotLupus schrieb am 31.05.2016 um 08:18:22:
...Wie ist ihr Bildungsniveau?
Verdient sie durchschnittlich oder überdurchschnittlich?


Gegenfrage: Bekommen Nichtakademiker keine Schengenvisa?

Im Internet kann man nachlesen, daß sogar Arbeitslose Anspruch auf ein Schengenvisum haben und bekamen.
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namaskaram
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 31.05.2016 um 08:44:23
 
Man hat leider keinen Anspruch auf ein Schengenvisum.

Ihre Arbeitsstelle ist der größte Pluspunkt. Hat sie ein Schreiben vom Arbeitgeber eingereicht? Seit wann sie dort als was arbeitet, wieviel sie verdient und dass sie für den entsprechenden Zeitraum Urlaub hat?

Für wie lange habt ihr das Visum beantragt? 2, max. 3 Wochen sind für den Anfang am realistischsten. Beantragt man für viel länger, dann "beweist" man sozusagen, dass man nicht wirklich einen Grund zur Rückkehr hat.
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NotLupus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 31.05.2016 um 08:46:05
 
Gegenfrage:
Wie kommt es dann, dass deiner Freundin kein Schengenvisa erteilt wurde?

Die Sinnhaftigkeit meiner Fragen kannst du im Visumhandbuch auf Seite 73 nachlesen:

http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/borders/docs/c_2010_1620_de.pdf
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 31.05.2016 um 08:59:03
 
Ist es denn plausibel, dass ihre Arbeitsstelle ihr einen Anreiz gibt zurückzukehren, d. h. verdient sie genug und ist der Job angesehen? Hat sie überhaupt genug Urlaub, um im vorgesehenen Zeitraum verreisen zu können?
Sind ihre Eltern auf ihre Hilfe angewiesen und wenn ja, was machen die während sie weg ist?
Ist sie in irgendwelchen (Ehren)ämtern, wegen derer sie eine Verpflichtung zurückzukehren und sie weiterzuführen fühlen könnte?

Wenn es keine wirklichen Argumente gibt, mit denen sie die Rückkehrbereitschaft belegen könnte, kann sie nur noch hoffen durch Form der Remonstration und erneutes Versichern ihrer Absicht zurückzukehren, den Entscheider zur Zustimmung zu bewegen.
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Candy Man
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 31.05.2016 um 09:00:48
 
namaskaram schrieb am 31.05.2016 um 08:44:23:
Man hat leider keinen Anspruch auf ein Schengenvisum.

Ihre Arbeitsstelle ist der größte Pluspunkt. Hat sie ein Schreiben vom Arbeitgeber eingereicht? Seit wann sie dort als was arbeitet, wieviel sie verdient und dass sie für den entsprechenden Zeitraum Urlaub hat?

Für wie lange habt ihr das Visum beantragt? 2, max. 3 Wochen sind für den Anfang am realistischsten. Beantragt man für viel länger, dann "beweist" man sozusagen, dass man nicht wirklich einen Grund zur Rückkehr hat.


Ja, ich weiß, daß man keinen Anspruch hat.

Sie arbeitet seit drei Jahren für die gleiche Firma, ihr Einkommen ist nicht so berauschend. Außerdem hat sie eine Bestätigung des Arbeitgebers beigebracht, daß sie nachher dort wieder arbeiten darf.

Wir haben aus wirtschaftlichen Gründen zwei Monate beantragt. Normalerweise sollte das auch klappen. In einem Thai-Forum habe ich allein in einem Strang zwei Fälle hinter einander gelesen, wo die genehmigt wurden. In beiden Fällen nach der Remonstration.
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Candy Man
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Antwort #7 - 31.05.2016 um 09:03:55
 
Alacrity schrieb am 31.05.2016 um 08:59:03:
... Sind ihre Eltern auf ihre Hilfe angewiesen und wenn ja, was machen die während sie weg ist?
Ist sie in irgendwelchen (Ehren)ämtern, wegen derer sie eine Verpflichtung zurückzukehren und sie weiterzuführen fühlen könnte?


Zu beiden Fragen Nein. Ich weiß nicht einmal, ob es dort Ehrenämter gibt. Und wer hat schon bei uns solche?
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 31.05.2016 um 09:57:26
 
Zitat:
Wir haben aus wirtschaftlichen Gründen zwei Monate beantragt.



Remonstration wird mMn nichts bringen, wenn keine wesentlich neue Fakten vorgelegt werden können, die die Rückkehrbereitschaft überzeugbar darlegen.

Lade sie nochmal ein, aber nicht länger als 10 Tage und füge ein kurzes Begleitschreiben an die AV bei, in dem du versicherst, dass sie vor Ablauf des Visums zurückreisen wird.

Gegenfrage: Warst du schon bei ihr zu Besuch gewesen? Falls nein hole es nach, falls ja schreib es in deinem Begleitbrief, dass nun der Gegenbesuch stattfinden soll (Sie kommt zu dir).
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Candy Man
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Antwort #9 - 31.05.2016 um 10:04:25
 
Zitat:
Remonstration wird mMn nichts bringen, wenn keine wesentlich neue Fakten vorgelegt werden können, die die Rückkehrbereitschaft überzeugbar darlegen.

Lade sie nochmal ein, aber nicht länger als 10 Tage und füge ein kurzes Begleitschreiben an die AV bei, in dem du versicherst, dass sie vor Ablauf des Visums zurückreisen wird.

Gegenfrage: Warst du schon bei ihr zu Besuch gewesen? Falls nein hole es nach, falls ja schreib es in deinem Begleitbrief, dass nun der Gegenbesuch stattfinden soll (Sie kommt zu dir).


Doch, wie bereits geschrieben kenne ich aus einem Thai-Forum zwei Fälle, wo erfolgreich remonstriert wurde - bei zwei Monaten!

Ja, besucht habe ich sie schon, richtiger, wir haben uns in Thailand kennen gelernt (und danach Besuch).

Mit einem abgelehnten Visum in der Historie sieht das nicht gut aus und ich meine, ob einige Tage oder zwei Monate, es gibt nur eine Ausreise. Das sollte man wohl auch berücksichtigen.
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NotLupus
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Antwort #10 - 31.05.2016 um 10:11:03
 
Also deine Hoffnung basiert einzig und allein auf die Erfahrung von zwei Forennutzern?

Warum steht auf der Arbeitgeberbescheinigung, dass sie nach dem Urlaub in die Arbeit zurückkehren kann? Hat sie etwa gekündigt?

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Candy Man
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Antwort #11 - 31.05.2016 um 10:53:01
 
NotLupus schrieb am 31.05.2016 um 10:11:03:
Also deine Hoffnung basiert einzig und allein auf die Erfahrung von zwei Forennutzern?


Ohne Worte!
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NotLupus
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Antwort #12 - 31.05.2016 um 11:16:00
 
Ich glaube du verstehst nicht. Jeder Visaantrag ist ein Einzelfall, wodurch der Vergleich mit anderen Einzelfällen sinnlos ist. Das Konsulat in Bangkok hat eine Ablehnungsquote von 2,95% (BT-Drucksache 18/4765), was ein relativ niedriger Wert ist. Das deine Freundin abgelehnt wurde, bedeutet, dass scheinbar in ihrer Konstellation mehrere Gründe vorliegen um ihre Rückkehrwilligkeit anzuzweifeln.

Also wir können zusammenfassen:
Der Visaantragssteller ist in keinem regulären Arbeitsverhältnis bzw. arbeitlos für die Zeit des Besuches. Das Einkommen war unterdurchschnittlich. Die Person ist unqualifiziert. Kein angesehener Beruf(?).

Keine gute Ausgangslage für eine Remonstration.
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Candy Man
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Antwort #13 - 31.05.2016 um 12:11:57
 
NotLupus schrieb am 31.05.2016 um 11:16:00:
Ich glaube du verstehst nicht. Jeder Visaantrag ist ein Einzelfall, wodurch der Vergleich mit anderen Einzelfällen sinnlos ist. Das Konsulat in Bangkok hat eine Ablehnungsquote von 2,95% (BT-Drucksache 18/4765), was ein relativ niedriger Wert ist. Das deine Freundin abgelehnt wurde, bedeutet, dass scheinbar in ihrer Konstellation mehrere Gründe vorliegen um ihre Rückkehrwilligkeit anzuzweifeln.

Also wir können zusammenfassen:
Der Visaantragssteller ist in keinem regulären Arbeitsverhältnis bzw. arbeitlos für die Zeit des Besuches. Das Einkommen war unterdurchschnittlich. Die Person ist unqualifiziert. Kein angesehener Beruf(?).

Keine gute Ausgangslage für eine Remonstration.


Ich verstehe sehr wohl und orientiere mich nur wegen der Besuchsdauer an anderen Fällen!

Ich schrieb bereits oben, daß sogar Frauen bzw. Männer ohne Ausbildung oder Arbeitsplatz Schengenvisa bekamen - da scheinst du nicht zu verstehen.

Was ist ein "angesehener" Beruf?
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Antwort #14 - 31.05.2016 um 12:28:00
 
NotLupus schrieb am 31.05.2016 um 11:16:00:
Also wir können zusammenfassen:Der Visaantragssteller ist in keinem regulären Arbeitsverhältnis bzw. arbeitlos für die Zeit des Besuches. Das Einkommen war unterdurchschnittlich. Die Person ist unqualifiziert. Kein angesehener Beruf(?). Keine gute Ausgangslage für eine Remonstration.

RICHTIG und deshalb dürfte die Remonstration auch aussichtslos sein; aber man kann ja mal üben, zumal damit keine weiteren Kosten verursacht werden.

Die Entscheidungskriterien für ein Schengen-Besuchs-Visum hatte ich vor langer Zeit mal hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15
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