Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltserlaubnis für direkte Verwandten (Gelesen: 1.332 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung
Kulturtraeger
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Oberursel, Germany
Oberursel
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis für direkte Verwandten
30.05.2016 um 22:35:59
 
Guten Abend,

Bis jetzt hiess es dass als Ausländer, welcher 8 volle Jahre in Deutschland gearbeitet hat und alle Steuern/soziale Abgaben gezahlt hat, hat man Anspruch auf Einbürgerung. Ist das immer noch so?

Zweite Frage betrifft direkte Verwandten (Mutter, Kinder) eines Eingebürgerten Ausländers: ich habe gehört, dass dann die direkten Verwandten Einspruch auf Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben, welche dann jedes jahr/zwei Jahre verlängert werden kann. Is es richtig so?

Viele Grüße

Sperling
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Budweiser
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 149

Tiraspol, Germany
Tiraspol
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis für direkte Verwandten
Antwort #1 - 31.05.2016 um 05:54:48
 
Wie definieren Sie direkte Verwandte?
Bruder/Schwester oder Eltern bzw. Großeltern?

Wie sollen diese "FZF" aussehen?

Grundsätzlich erstmal "Nein", bei eigenen Kindern bis zu einem gew. Alter bzw. in besonderen Lebenssituationen sieht das Gesetz Ausnahmen vor, Alter bzw. Pflegebedürftigkeit zählen nicht zu den Ausnahmen.
Zum Seitenanfang
  

Es gibt keinen guten Faschismus.
Es gibt keinen guten Islam!
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis für direkte Verwandten
Antwort #2 - 31.05.2016 um 20:10:46
 
Kulturtraeger schrieb am 30.05.2016 um 22:35:59:
Ist das immer noch so?


ja
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/anspruch.htm

Kulturtraeger schrieb am 30.05.2016 um 22:35:59:
Eingebürgerten Ausländers: ich habe gehört, dass dann die direkten Verwandten Einspruch auf Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben, welche dann jedes jahr/zwei Jahre verlängert werden kann. Is es richtig so?


1. Ein "eingebürgerter" Ausländer ist in Deutschland Deutscher und kein Ausländer mehr.
Für ihn gilt das gleiche wie für alle Deutsche, damit ist FZF von Ehegatten und minderjährigen Kindern möglich, und auch von Eltern, sofern der Deutsche noch minderjährig ist.

Andere "direkte" Verwandte (auch Mutter eines Erwachsenen) gelten nicht, ausser bei aussergewöhnlicher Härte, die aber in der Regel nicht nachzuweisen ist.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema