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Neuer Pass (Gelesen: 1.669 mal)
Beate
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76698 Ubstadt-Weiher, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neuer Pass
26.05.2016 um 19:15:02
 
Hallo,

sorry wenn ich im falschen Unterforum bin. Dann bitte verschieben.

Meine Frage: der Pass meines Mannes läuft bald ab und er hat nun einen Termin beim Konsulat zur Beantragung eines neuen Passes.

Was geschieht nun mit seinem Aufenthaltstitel im Pass?

Muss er nun zur Ausländerbehörde und den Titel eintragen lassen?
Ja , eigentlich ja klar Zwinkernd

Muss er hierfür den alten, abgelaufenen Pass mitbringen? Oder verbleibt der im Konsulat?

Ich habe zuerst natürlich im Internet geschaut, aber nur etwas gefunden man müsse nicht mehr sofort zur Ausländerbehörde.

Danke für Eure Hilfe!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.05.2016 um 19:59:19
 
Beate schrieb am 26.05.2016 um 19:15:02:
Muss er nun zur Ausländerbehörde und den Titel eintragen lassen?

Ja, es gibt allerdings keine Etiketten im Pass mehr. Vielmehr bekommt er den eAT ("Plastikkarte"). Kostet 60€ und dauert dann ein paar Wochen.

Beate schrieb am 26.05.2016 um 19:15:02:
Muss er hierfür den alten, abgelaufenen Pass mitbringen? Oder verbleibt der im Konsulat?

Das hängt natürlich davon ab, ob der entsprechende Herkunftsstaat den Pass einzieht oder nicht - kann man nicht sagen. Falls er den nicht mehr haben sollte wäre es aber nicht schlimm, die ABH hat ja die wichtigsten Infos.

Beate schrieb am 26.05.2016 um 19:15:02:
Ich habe zuerst natürlich im Internet geschaut, aber nur etwas gefunden man müsse nicht mehr sofort zur Ausländerbehörde.

Sollte er seinen Pass samt Aufenthaltstitel behalten dürfen, dann ja - man kann auch mit der Kombination alter Pass mit AT samt neuem Pass auch warten bis der AT dann, sofern er befristet ist, abläuft oder auch bis zum Stichtag 31.8.2021 warten (dann muss aber ein eAT her). Würde ich zwar nicht machen, ist aber soweit ersichtlich zulässig.
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Beate
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Beiträge: 12

76698 Ubstadt-Weiher, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 26.05.2016 um 22:06:32
 
Danke für die Antwort!

Okay, es ist mir wirklich neu dass es mittlerweile diese Karte gibt.

Ich werde mich durch das Internet lesen, vielen Dank.

Aber, mein Mann muss dann immer mit seinem Pass und dieser Karte Reisen? Bis er diese hat am besten den alten ( wenn er nicht eingezogen wird) und den neuen Pass mitführen?

Und wenn die Bearbeitung einige Wochen dauert und wir zwischenzeitlich verreisen würden dann würde der neue Pass ausreichen?
Oder könnte er erst dann wieder reisen wenn die Karte da ist?

Sorry für die vielen unwissenden Fragen...
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.05.2016 um 22:28:30
 
Er muss mit Pass und Karte verreisen, also warten, bis die fertig ist. Er kann bei einer wirklich dringenden Reise auch ausnahmsweise ein Klebeetikett bekommen (und bezahlen).
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.05.2016 um 22:29:03
 
Beate schrieb am 26.05.2016 um 22:06:32:
Aber, mein Mann muss dann immer mit seinem Pass und dieser Karte Reisen?

Ja.

Beate schrieb am 26.05.2016 um 22:06:32:
Bis er diese hat am besten den alten ( wenn er nicht eingezogen wird) und den neuen Pass mitführen?

Bei Auslandsreisen schon. Was das Mitführen in Deutschland angeht braucht er ja nichts zu ändern.

Beate schrieb am 26.05.2016 um 22:06:32:
Und wenn die Bearbeitung einige Wochen dauert und wir zwischenzeitlich verreisen würden dann würde der neue Pass ausreichen?
Oder könnte er erst dann wieder reisen wenn die Karte da ist?

Wie bereits erwähnt, die Kombination aus altem Pass mit noch eingeklebtem AT + neuer Pass ist ausreichend. Sollte der Pass eingezogen werden würde ich jetzt nicht verreisen, wenn aber konkrete Reisepläne bestehen sollten, kann dein Mann dies der ABH mitteilen. Da gäbe die Möglichkeit, dass er einen Klebe-AT bekommt damit er reisen kann, natürlich gegen entsprechende Gebühr.

Der Pass alleine ist keine gute Idee. Zwar braucht, soweit ich das sehe, dein Mann aufgrund seiner Staatsangehörigkeit kein Visum. Bei der Einreise könnte es aber ohne AT einfach zu Verzögerungen kommen, die vermeidbar wären.
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