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Keine Übereinstimmung Passnummer auf Pass und eAT? (Gelesen: 1.782 mal)
nancyfahi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanon
Zeige den Link zu diesem Beitrag Keine Übereinstimmung Passnummer auf Pass und eAT?
26.05.2016 um 19:16:33
 
Hallo ihr Lieben,

Ich habe eine eAT gültig bis 2019. Vor kurzem habe ich einen neuen Pass bekommen (Konsulat).

Jetzt habe ich bemerkt,dass im eAT die Passnummer vom alten Pass steht.

Muss ich dies melden bzw einen neuen eAT beantragen mit der aktuellen neuen Passnummer?

Danke
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NotLupus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.05.2016 um 19:28:50
 
Du musst für 60 € bei der ABH deine Karte umschreiben lassen.
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nancyfahi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanon
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Antwort #2 - 26.05.2016 um 20:23:23
 
Muss man das machen ? Oder kann man sich die 60 € sparen da momentan auch ein Einbürgerungsverfahren stattfindet.
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Antwort #3 - 26.05.2016 um 21:36:06
 
Wenn der alte Pass noch vorhanden ist und er bereit ist, beide Pässe mit sich herumzutragen, dann ist das Umschreiben des eAT nicht zwingend.

Es gibt keine mir bekannte Vorschrift, die das fordert.

Ist der alte Paß dagegen nicht mehr greifbar, würde ich die Karte "austauschen".
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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nancyfahi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.05.2016 um 23:22:11
 
Den alten Pass habe ich abgegeben. Um einen neuen Pass zu bekommen muss ich immer den alten abgeben. 2 Pässe ist bei uns verboten.

Ich habe den alten Pass gewechselt weil dort ein fehler war.

Ist das umtauschen Pflicht? Bzw gibt es ärger wenn ich die eAT nicht umtausche? Die Einbürgerung wird ggf nach 8 Monaten abgeschlossen dann brauche ich den eAT nicht mehr! Oder muss ich es umtauschen?
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Antwort #5 - 27.05.2016 um 11:45:16
 
Pflicht ist es nicht - im Sinne von: Du verstößt gegen irgendeine gesetzliche Vorschrift, wenn Du keinen Übertrag beantragst.

Es kann Dir lediglich immer dann auf die Füße fallen, wenn jemand das bemerkt und Du ihn dann überzeugen mußt.
Ob Du Dir das antun willst, mußt Du selbst entscheiden.

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