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A1 für FZF (Gelesen: 2.656 mal)
Themen Beschreibung: Wie weißt man 1-jährige Bemühung nach?
JenHi1978
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25.05.2016 um 10:46:30
 
Hallo zusammen,

mein Ehemann (aus Ghana, > 1 Jahr verheiratet) hat es leider immernoch nicht geschafft, die Deutsch-Prüfung zu bestehen.

Er hat einen Kurs am GI besucht und aufgrund seiner Arbeitszeit im Anschluß mit einem Privatlehrer und mir weitergelernt.

Es hapert bei ihm am lesen. Er liest sehr langsam (Buchstabe für Buchstabe). Hierdurch schaft er es nicht, den schriftlichen Teil in der vorgegebenen Zeit zu beenden und es gehen ihm viele Punkte verloren.

Jedenfalls hat er im Juli seinen Termin bei der Botschaft. Die nächste Prüfung findet aber erst am 31.07. statt. Daher wird er die Unterlagen ohne A1 abgeben und hoffentlich im Anschluß das A1 nachreichen. Allerdings möchten wir nicht länger warten.

Es gibt ja die Möglichkeit bei einjährigen Bemühungen  das FZF-Visum auch ohne A1 zu erhalten. Jetzt bin ich mir unsicher, wie mein Mann dies nachweisen kann. Quitungen vom GI über den Kurs und die Prüfungen haben wir aber leider nichts vom Privatlehrer, welcher auch nichts ausstellen will (Lehrer vom GI gibt nebenbei Stunden). Chatverläufe könnte ich ausdrucken (falls unbedingt nötig). Ansonsten könnte er noch seine Unterrichtsmaterialien und seine "Hausaufgaben" mitnehmen.

Was würde die Bemühungen denn nachweisen? Was könnte mein Mann hierfür noch besorgen?

P.S. Sollte er Ende Juli bestehen, würden wir das Zertifikat natürlich nachreichen.  Laut lachend Wir wollen nur nicht noch länger warten.
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deerhunter
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Antwort #1 - 25.05.2016 um 11:48:14
 
JenHi1978 schrieb am 25.05.2016 um 10:46:30:
Was würde die Bemühungen denn nachweisen? Was könnte mein Mann hierfür noch besorgen?


Du hast nur Quittungen über 1 (einen) Kurs und einmalige Prüfung?
Das wird nicht reichen....man muss nachweisen, dass man sich massiv bemüht hat und nicht nur 12 Monate absitzen!
Also erneuten GI Kurs machen und / oder einen Lehrer suchen, der auch Rechnungen schreibt und noch mind. 2 x den Test machen!
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Arsinoe
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Antwort #2 - 25.05.2016 um 12:15:35
 
Wir hatten das gleiche Problem mit dem A1 Nachweis. Allerdings mit der dtsch. Botschaft in Kairo.

Du könntest die Botschaft anschreiben und euer Problem schildern, bei uns war es so, dass wir darauf hin unseren Visatermin doch wahrnehmen konnten, mussten halt die entsprechenden Rechnungen etc. beilegen.

Es ist aber eine Ermessenssache der Botschaft. Hiermal der Link für Kairo. Vielleicht findest du so etwas auf der für euch zuständigen Botschaftsseite ebenfalls:

http://www.kairo.diplo.de/contentblob/4263034/Daten/6531455/rk_merkblatt_sprachn...

Wir hatten aber auch Teilnahmebescheinigungen von 4 Prüfungen, einem Intensivkurs am GI und Rechnungen vom Lehrer mit dem noch gelernt wurde etc und das über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr.

Sollte er später bestehen, kann er das Zertifikat noch nachreichen. Aber sonst wären die Antragsunterlagen im Termin nicht vollständig und er darf vielleicht gar nicht abgeben.
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JenHi1978
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Antwort #3 - 25.05.2016 um 12:34:27
 
@deerhunter

Den Test hat mein Mann natürlich schon 3x gemacht. Nur den Kurs beim GI nur einmal. Da nach der 1. Prüfung kein Abendkurs mehr zustande kam. Dass ihm der Lehrer nichts ausstellen will, ist natürlich blöd. Darüber hatten wir nicht nachgedacht, da wir ja eigentlich damit gerechnet haben dass er die Prüfung packt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt und mein Mann wird es weiter versuchen. Nur möchten wir nicht wieder den Botschaftstermin verschieben bis zum Sankt-Nimmerleinstag.
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Antwort #4 - 25.05.2016 um 13:46:45
 
Und welche Testergebnisse hat Dein Mann da?

Ansteigende Punktzahl?

Am besten wäre, wenn Du mal hier die Daten aufschreiben könntest:
Jeweils Testdatum + Testergebnis ...
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JenHi1978
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Antwort #5 - 25.05.2016 um 14:02:46
 
Also:
1. Versuch 13.12.2015: insgesamt 35 Punkte (0 Punkte im Schreiben)
2. Versuch 06.03.2016: insgesamt  46 Punke (5 Punkte im Schreiben)
3. Versuch 22.05.2016: ?

Punkte vom letzten Test habe ich noch nicht, war aber wirder nicht bestanden
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Antwort #6 - 25.05.2016 um 14:49:44
 
Insgesamt braucht man 60/100 Punkten zum Bestehen? Aber es ist doch ein guter Trend erkennbar.
Vielleicht hat es doch geklappt.
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JenHi1978
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Antwort #7 - 25.05.2016 um 15:42:39
 
@arsinoe

leider hat es (noch) nicht geklappt. Wir hatten bei GI vorab um schnelle Überprüfung der Testresultate gebeten, da wir es nicht abwarten können.

Ergebnis ist: nicht bestanden, also noch keine 60 Punkte.

Daher macht mein Mann am 31.07. erneut die Prüfung. Wenn er besteht, ist alles wunderbar. Dann wird A1 zu seinen Unterlagen nachgereicht. Nur sollte er nicht bestehen, müßten wir sonst wieder 2 Monate bis zur nächsten Prüfung warten.

Wartezeit für die Urkundenüberprüfung kommt ja eh noch dazu... und bis er das Visum hat, kann und will er es ja auch weiter versuchen.  Zwinkernd
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Antwort #8 - 25.05.2016 um 18:34:52
 
Also ich kann natürlich nicht für meine Kollegen in der zuständigen AV sprechen oder die gar zu irgendwas verpflichten, aber ich würde den Antrag etwa ein Jahr nach Beginn des GI-Sprachkurses (geeigneter Nachweis für den Lernbeginn) entgegennehmen und gegenüber der ABH für eine Visumerteilung votieren.


Hier wie auch im Leben erläutere ich denkbare Kriterien für "Nachweis einjähriger erfolgloser Bemühungen" mit "Wer selbständig lernt und alle vier Monate den Test zwar nicht besteht, aber ansteigende Resultate belegt, dem glaube ich diese Bemühungen ohne jeden Kurs-Nachweis."
Und das hier im Thema Geschilderte/Genannte ist an dieser Aussage nun wirklich ziemlich dicht dran ...
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Antwort #9 - 25.05.2016 um 23:00:31
 
Ab wann beginnt eigentlich der "Nachweis einjähriger erfolgloser Bemühungen" für FNZ? Ab Beginn des GI Kurses oder ab Hochzeitsdatum.
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Antwort #10 - 25.05.2016 um 23:25:43
 
Ab dem Zeitpunkt wo man sich ernsthaft bemüht deutsch zu lernen. Das könnte theoretisch bereits vor der Eheschließung sein.
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Antwort #11 - 26.05.2016 um 05:18:14
 
Da ich diese Idee schon öfter gehört habe, gehe ich auch nochmal darauf ein:  Surfania schrieb am 25.05.2016 um 23:00:31:
Ab wann beginnt ... ab Hochzeitsdatum.


Rückfrage:
Hat das BVerwG in seinem Urteil geschrieben "einjährige erfolglose Bemühungen" oder "einjährige Ehebestandszeit"?

Genau letzteres wäre nämlich die Konsequenz aus dem Gedanken "ab Hochzeitsdatum": Wer nicht im Ausland lernen will, muß nur ein Jahr nach der Eheschließung warten, danach entfällt der Deutsch-Nachweis.
Genau das ist eben nicht der Fall.


Und nochmal mein Standardbeispiel
Petersburger schrieb am 25.05.2016 um 18:34:52:
Wer selbständig lernt und alle vier Monate den Test zwar nicht besteht, aber ansteigende Resultate belegt, dem glaube ich diese Bemühungen ohne jeden Kurs-Nachweis.

Hier sage und schreibe ich nichts, gar nichts von erforderlichen Kursnachweisen. Bezahlte Kurse sind auch nicht gefordert. Daher können sie auch nicht "durch die Hintertür", in Form eines "Lernbeginn-Nachweises" eingeführt werden.

Auch ohne Betonen dürfte klar sein, dass mit zwei Tests im Vier-Monats-Abstand kein Jahr vernünftig zu belegen ist. Habe ich aber drei Tests vorliegen, kann mir niemand verbieten, von etwa vier Monaten Vorbereitung des ersten Tests auszugehen und "das Jahr" als gegeben hinzunehmen. Es sei denn, der erste Test ergab Null-komma-gar-keine Kenntnisse.


Hier im Thema schrieb ich von "Nachweis für den Lernbeginn" ausschließlich deshalb, weil da tatsächlich ein Kurs belegt worden war und es damit ein belegbares Kriterium für einen Lernbeginn überhaupt gibt - nicht weil es etwa erforderlich oder vorgeschrieben wäre.
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Surfania
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Antwort #12 - 26.05.2016 um 06:33:50
 
Danke Petersburger für die nochmals ausführliche Erklärung, bei uns ist die Situation ähnlich wie beim TS, dritte Prüfung ist Mitte Juni, also brauchen wir mit der Beantragung des Visums nicht bis zum 1. Hochzeitstag im August warten.
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Antwort #13 - 26.05.2016 um 07:59:42
 
Nicht zwingend!

Ich schrieb bereits obenPetersburger schrieb am 25.05.2016 um 18:34:52:
ich kann natürlich nicht für meine Kollegen in der zuständigen AV sprechen oder die gar zu irgendwas verpflichten, 


Das hier Geschriebene ist meine Meinung und meine Praxis, wenn solche Anfragen/Anträge bei uns kommen.
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