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Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt (Gelesen: 7.134 mal)
Tan-Sau
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
04.05.2016 um 10:32:16
 
Hallo erstmal an alle hier.

Ja ich komme mal zu meinem Problem:
Ich, Deutscher, 48 Jahre alt, verheiratet mit einer Ukrainerin seit 9 Jahren, 2 Kinder, beide hier in DE geboren. Haben damals in der UA geheiratet.
Im laufe der Zeit hat sich leider viel verändert..ich will nicht ins Detail gehen, aber es gibt auch dadurch  nun jemanden (auch Ukrainerin) die ich schon lange kenne, meine Frau auch..aber nie gedacht hätte, da könne mehr sein.
Sie hat auch ein Kind, 6 Jahre und ist verwitwet. wieder möchte ich nicht groß ins Detail gehen. Wir möchten zusammen sein..soviel dazu. Meine Frau weiss das, ich habe mit ihr darüber gesprochen...
Jetzt weiss ich aber nicht, wie es weiter geht. Scheidung in der UA? Muss ich anwesend sein, oder kann mich ein Anwalt vertreten?
Was ist mit unseren Kindern? Sprechen nur Deutsch, wie gesagt beide hier geboren. Ich weiss nicht, ob meine Frau hier bleiben will, oder nicht.. die Kinder sollen jedenfalls hier bleiben.

Wird es Probleme geben, meine neue Partnerin zu mir zu holen und welche Papiere müsste sie beibringen?

Ich bitte höflich darum,von Belehrungen ecetera Abstand zu halten..
Vielen Dank im Vorraus

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Arsinoe
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.05.2016 um 10:46:33
 
Deine Frau kann zur Kindsführsorge in D. bleiben, falls sie noch nicht eingebürgert wurde, müsstet ihr also der ALB eure Trennung mitteilen und auch den Aufenthaltsgrund ändern.

Du wirst das Trennungsjahr abwarten müssen und dann die Scheidung einreichen. Das geht hier oder in der UA. Wenn deine Frau einverstanden ist, solltet ihr klären, wo es schneller ginge.

Ich schätze mal, für die neue Heirat braucht ihr ein EFZ. Inkl. der dann notwendigen Papiere. Also Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigung. Scheidungsurteile etc
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.05.2016 um 12:36:57
 
Tan-Sau schrieb am 04.05.2016 um 10:32:16:
Wird es Probleme geben, meine neue Partnerin zu mir zu holen und welche Papiere müsste sie beibringen? 

Das  erfährst Du beim Standesamt, hier oder in der Ukraine, je nachdem wo Ihr heiraten möchtet. Das geht allerdings erst dann, wenn Du von Deiner jetzigen Frau geschieden bist.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 04.05.2016 um 14:08:25
 
Erstmal Trennung, dann Scheidung...Scheidung in Deutschland, weil ihr hier lebt! Dann Unterhalt für die 2 Kinder bezahlen nach Düsseldorfer Tabelle und vermutlich auch für die Frau.
Nach der Scheidung kannst du dann erneut heiraten und die "neue" Frau kann Visum beantragen.

Tan-Sau schrieb am 04.05.2016 um 10:32:16:
Wird es Probleme geben, meine neue Partnerin zu mir zu holen und welche Papiere müsste sie beibringen? 


Du solltest aber, nach allen Unterhaltsleistungen, noch genügend Einkommen vorweisen können damit das alles so einfach klappt. Welche Papiere benötigt werden, sagt dir dein Standesamt. Aber wie schon gesagt muss erstmal Trennungsjahr und Scheidung gemacht werden bevor man über ein Visum für neue Frau nachdenken kann
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Tan-Sau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 04.05.2016 um 14:33:11
 
Komisch,aber mir wurde bei der ersten Heirat gesagt..von der ABH, das meine "Ehefrau" das Recht hat zu kommen, weil ich Deutscher bin.. da spielte sogar das Einkommen überhaupt keine Rolle, selbst ohne Einkommen wäre das gegangen...
Ich hab damals zwar auch meine Einkommensbescheide vorgelegt, aber zwingend war das nicht...warum sollte das jetzt anders sein????
Auch habe ich gehört, der Unterhalt für die Frau wird nach UA Recht ermessen...
Was stimmt jetzt??
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Tan-Sau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 04.05.2016 um 14:42:12
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.05.2016 um 15:11:42
 
Arsinoe schrieb am 04.05.2016 um 10:46:33:
müsstet ihr also der ALB eure Trennung mitteilen


nein, muss man nicht

Nebenbei: welchen AT hat Deine Frau?  NE?
Tan-Sau schrieb am 04.05.2016 um 14:33:11:
Ich hab damals zwar auch meine Einkommensbescheide vorgelegt, aber zwingend war das nicht...warum sollte das jetzt anders sein?

Ist es nicht ... für die FRAU.
Aber ihr Kind ist nicht Dein Kind, das Kind würde zur ausländischen Mutter (mit)ziehen, und in dem Fall muss der LU gesichert sein (Ausländer zieht zu Ausländer, kein atypischer Fall)


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Walatin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 04.05.2016 um 16:16:32
 
Arsinoe schrieb am 04.05.2016 um 10:46:33:
Du wirst das Trennungsjahr abwarten müssen und dann die Scheidung einreichen.


Und was ist damit?

"Seit dem 21.06.2006 richtet sich das bei einer Scheidung in Deutschland anzuwendende Recht nicht mehr nach den nationalen Vorschriften des EG BGB, sondern nach den Regeln der europäischen Verordnung Nr. 1259/2010, auch Rom-III.-Verordnung. Das bringt erhebliche Änderungen mit sich."
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NotLupus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 04.05.2016 um 16:28:17
 
Bezüglich Rom III:
Es muss eine notariell-beglaubigte übereinstimmende Rechtswahl über das anzuwendende Scheidungsstatut vorliegen um dann nach eben jenem Recht sich scheiden zu lassen. Falls das ukrainische Recht kein Trennungsjahr fordert, wäre es überlegenswert das ukrainische Scheidungsstatut zu wählen.

Die Frage ist aber, ob sich die Jetzt-Ehefrau wirklich auf sowas einlässt, da dadurch ihr ein finanzieller Nachteil entstehen kann. Denn in der Folge gäbe es kein Trennungsunterhalt für das nicht mehr duchzuführende Trennungsjahr. Wäre sie schlau würde sie die Rechtswahl an eine entsprechende Kompensation binden.
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 04.05.2016 um 17:06:52
 
Tan-Sau schrieb am 04.05.2016 um 14:33:11:
Ich hab damals zwar auch meine Einkommensbescheide vorgelegt, aber zwingend war das nicht...warum sollte das jetzt anders sein????
Auch habe ich gehört, der Unterhalt für die Frau wird nach UA Recht ermessen...
Was stimmt jetzt??



Seit ihr schon geschieden oder läuft das Scheidungsverfahren schon? Falls nein, rechne mit 1 bis 1 1/2 Jahre bis das durch ist, auch wegen des Versorgungsausgleichs (und der Kinder).

Zweitens: Du musst Unterhalt an deine Kinder zahlen (Hunter schrieb es bereits). Bei Pech sogar an deine noch Frau.

Drittens: (Lebensberatung) Hast du dann noch genug Geld für neue Frau UND deren Kind oder soll es gleich zum Jobcenter gehen? Dann kann ich dir nur sagen: Deine neue Frau wird schnell enttäuscht sein, hier am unteren sozialen Rand leben zu müssen. Davon träumt niemand.

Viertens: Du kannst deine Neue heiraten wo du willst, sie mit FZF Visum herholen, aber wie ist das mit deren Kind? (Gesicherter Lebensunterhalt nötig?). Darüber mal nachfragen und ob du solvent genug bist (nach der Scheidung).



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Walatin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 04.05.2016 um 18:14:00
 
Zitat:
Falls nein, rechne mit 1 bis 1 1/2 Jahre bis das durch ist, auch wegen des Versorgungsausgleichs (und der Kinder)


Aber nur wenn er wie mein Mann einen Anwalt hat, der zu den Ahnungslosen gehört. Bei meiner Freundin klappte das in ca. einem halben Jahr.
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deerhunter
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Antwort #11 - 04.05.2016 um 19:05:06
 
Zitat:
Bei meiner Freundin klappte das in ca. einem halben Jahr.


Ist nach deutschem Recht und wenn man nicht betrügt unmöglich, wenn das Verfahren noch nicht angelaufen ist!
Also Vorsicht mit solchen Tipps
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Walatin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 04.05.2016 um 19:31:25
 
deerhunter schrieb am 04.05.2016 um 19:05:06:
Ist nach deutschem Recht und wenn man nicht betrügt unmöglich, wenn das Verfahren noch nicht angelaufen ist!
Also Vorsicht mit solchen Tipps


Wie soll den ein solcher "Betrug" unter den Augen und Mitwirkung des Richters aussehen?

Während mein Mann immer auf seinen Anwalt einredete und bat das schneller zu machen, schob der Anwalt die Schuld auf den Richter. Der Anwalt meiner Freundin schrieb einen Paragraphen mehr in die Klage - und es ging!
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deerhunter
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Antwort #13 - 04.05.2016 um 19:38:34
 
Zitat:
Wie soll den ein solcher "Betrug" unter den Augen und Mitwirkung des Richters aussehen?


Trennungsjahr heißt so, weil es 1 Jahr dauert! Dann kommt noch die Zeit des Verfahrens dazu...ke nach Anwälten und Belastung des Gerichtes 6 - 24 Monate!
Wie soll das also in 6 Monaten legal laufen???
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Melanny
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Antwort #14 - 04.05.2016 um 20:29:36
 
Das Trennungsjahr beginnt, wenn man den Zeitpunkt der Trennung gemeinsam festlegt. (ist am einfachsten bei einer einvernehmlichen Scheidung)
Einen Anwalt braucht man erst ca. 3-2 Monate vor Ablauf des Jahres einzuschalten, der dann den Scheidungsantrag am Gericht einreicht.

Die eigentliche Verhandlung ist erst nach dem Trennungsjahr.

Ich habe meine Anwältin damals nach Ablauf des Trennungsjahres im Februar mit der Scheidung beauftragt. Das rechtskräftige Urteil erhielt ich nach 5 Monaten, Ende Juni desselben Jahres.

Ich muss dazu sagen, dass es nicht mehr um ein Sorgerecht ging und dass wir im Trennungsjahr Ehegatten-Unterhalt und Versorgungsausgleich im Vorfeld notariell durch einen nachträglich verfassten Ehevertrag mit Scheidungsfolgevereinbarung geregelt hatten.

Dem ging eine gute Beratung mit einer Familienanwältin voraus.
Mit Vorbereitung und allem Drum und Dran kommt man schon auf 1,5 bis 2 Jahre.

Die eigentliche Scheidung kann schnell gehen, wenn Vorab alles schon geregelt wurde.
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« Zuletzt geändert: 04.05.2016 um 20:41:06 von Melanny »  
 
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